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Problem TÜV wegen LWR bzw. Reimport hallo zusammen, ich war gerade beim tüv und habe einen schweren mangel: elktr. leuchtweitenregelung ist nicht vorhanden! jetzt wollte ich dem prüfer klar machen, dass der golf ein reimport aus italien ist und vom werk aus keine lwr verbaut ist. der prüfer meint, ich komme nur die hu wenn ich entweder eine elktr. lwr nachrüste oder im beweisen kann dass das ein reimport ist(zb durch die originalen papiere aus italien, welche ich nicht habe). das witzige ist, dass ich den golf von nem händler habe der ihn von italien geholt hat und auch eine hu in deutschland hat machen lassen und da gabs keine probleme mit der lwr... habe im forum gelesen dass man eine sondergenehmigung vom landratsamt kriegen kann. wie geht sowas? was kostet das? ich hoffe ihr könnt mir helfen!!!! danke |
hast du es schonmal über einen bei dir ansässigen VW-Händler versucht? Der sollte sowas doch an der Fahrgestellnummer herausfinden. Ist da auch keine Leuchtweitenregulierung vorbereitet? |
Zitat:
es ist kein schalter im fahrzeug verbaut. normal ist der ja neben dem wo man die helligkeit des tachos einstellen kann du meinst also wenn ich zum vw händel fahre kann der mir ne bestätigung geben das das ein italiener ist? |
sollte über die fahrsgestell nummer rauszufinden sein. |
mein golf kommt aus der schweiz, hat auch keine lwr und das ist bei mir im schein eingetragen. da steht : AUSN.GEN.V.STVZO ERF.:§50(8) O.LEUCHTW.REG. als ich den golf damals angemeldet hab, haben die mir das gleich in den schein geschrieben, weil ich die fahrzeugpapiere von der schweiz erst in paar jahren wieder bekommen würde |
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