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| Golf Allgemein Allgemeine Themen des Golfs gehören in dieses Forum! |
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| | #1 | |||
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| Wörtherseefahrer |
hi, mein tüv ist abgelaufen und hatte jetz deshalb vor naechsten dienstag (nicht morgen) hu zu machen jetz war ich im kino gestern und als ich rauskam hatte ich ne mängelkarte hinterm wischer, ich hab ja nun eigentlich eine 7 tage frist, was passiert wenn ich die mängelkarte 2 tage zu spaet verschicke, bzw ich durch die hu fallen sollte und somit die karte garnicht fristgerecht verschicken kann? hoffe man kann licht in mein dunkel bringen | |||
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| | #2 | |||
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| Golfumbauinteressierter |
kenne mich da nicht so genau aus. Aber normalerweise hast du dann bis du nachweislich alle Mängel behoben hast keinen Versicherungsschutz mehr und darfst das Fahrzeug nicht mehr bewegen. Evtl. gibts auch noch ne geldstrafe ... | |||
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| | #3 | |||
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| customizer4life ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Kann zu ner zwangsstilllegung führen. Wenn du durchfallen solltest hast du ne bestätigung vom tüv und die kannst du bei deines polizei dienststelle vorlegen. Ich würde es nicht riskieren kann auch ein bußgeld verfahren mit sich ziehen. | |||
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| | #4 | |||
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| ↑↑ Glanzfetischist |
Termin holen, schriftlich bestätigen lassen für DI und weg schicken, bzw bei der nächsten Polizei vorzeigen. Wenn du dich nicht meldest, wird es automatisch nach der Frist an die zuständige Zulassungsstelle geschickt. Wenn du HU machst am DI, egal ob durchgefallen oder nicht, schicke die Belege dann umgehend an die Zulassungsstelle und zeige es zusätzlich bei der nächsten Polizei vor, mit der Mängelfristkarte. Zumin. ist dann zu sehen, das du dich drum kümmerst. Wenn du zur Nachoprüfung musst, zeige dann das Ergebnis wieder bei der Zulassungsstelle vor! TÜV kann bis zu 4 wochen überzogen werden ( Monatsfrist ). ab 3 Monate drüber kostet es pro Plakette 15 €, ab dem 4. Monat wieder mehr! | |||
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| | #5 | |||
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Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR vier bis acht Monaten 25,- EUR mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte Wie lange ist dein TÜV denn abgelaufen? Kümmer dich drum! | ||||
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| | #6 | |||
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| Forenseele |
Ich würde bei der Zulassungstelle anrufen und ihnen sagen das du erst dann nen Termin beim Tüv bekommst oder bekommen hast und ob du noch ein paar Tage aufschub bekommst .Wenn du Nett mit denen redest sollte es kein Problem sein. | |||
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| | #7 | |||
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| ↑↑ Glanzfetischist |
Das würde ich schriftlich machen, am besten mit Einschreiben! Telefonische Absprachen haben keine Substanz, da die Beamten dort meist täglich wechseln, da weiss dann X nix von, was Y geregelt hat. Und bevor da was kommt, schriftlich! Danach kann man immernoch mal anrufen und sich mit denen unterhalten! | |||
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| | #8 | |||
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| Forenseele | Zitat:
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| | #9 | |||
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| Golf-Tieferleger |
Angenommen, Du kümmerst Dich nicht um die Mängelkarte. Dann kommt nach ein paar Wochen ein Schrieb von der Zulassungsstelle, mit der Auffordrung sich drum zu kümmern, sonst wird Dein Fahrzeug zwangsstillgelegt. Dann dauerts nochmal ein paar Wochen, dann kommt der nächste Schrieb, wo Du aufgefordert wirst, mit Fahrzeugpapieren und Kennzeichen auf der Zulassungsstelle vorzusprechen... dieser zweite Schrieb hat eine Gebühr von seinerzeit 14 DM gekostet...das ganze erstreckt sich aber über einen Zeitraum von, wenn ich mich recht erinnere, 3-4 Monaten. Kann natürlich sein dass sich da inzwischen was geändert hat. | |||
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| | #10 | |||
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| Forenseele | Zitat:
Hatte mehr Mängelkarten im Geldbeutel als Geldscheine | |||
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| | #11 | |||
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| ↑↑ Glanzfetischist |
Ich habe nach insgesamt 10 Tagen Post bekommen, quasi 3 Tage nach Ablauf der Frist. | |||
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| | #12 | |||
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| ↑↑ Glanzfetischist |
Das wäre auch ne Maßnahme, aber nur rein telefonisch, ney, das wäre mir net sicher genug! | |||
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| | #13 | |||
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| Helfersyndrom |
Wenn er sich nicht im die Mängelkarte kümmert passiert erstmal gar nichts. Die kann ja auch weggenommen worden sein. Dann kommt nach ein paar Wochen ein Schrieb von der Zulassungsstelle. Denen kopierst du den Tüv-Bericht und erledigt. Das Bußgeldverfahren kommt trotzdem. Es ist trotzdem dämlich sein Auto auf der Straße stehen zu lassen mit abgelaufener HU und am besten noch in Halteverbot. Ich hatte das auch vor anderthalb Jahren, da hat so eine Schreibtussi abends mein Auto in der Dunkelheit besichtigt. Ich am Folgetag zur HU, natürlich nciht durchgekommen, aber zwei tage später war der durch. Dann auch ohne Mängel (Dekra lies den Bericht offen) und als das LRA schreib, bekamen die die Kopie und Ruhe war. Die andere Gemeinde, die mit der Schreibtussi, die hat mir dann gleich mal einen Bußgeldbescheid geschickt ohne Anhörungsbogen. Dafür habe ich die Kollegen von der Schreibtussi hingehängt wegen Verkehrsgefährdung (beschleunigen beim Überholen). Zeuge ein Polizist und andere Bußgeldstelle, weil die anderes Gemeinde befahren mussten zum Schreiben an einer anderen Stelle, hihi Wolfgang | |||
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| | #14 | |||
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| Forenheiliger |
Mit der Mängelkarte würde ich nicht warten weil es nur Ärger gibt. Wen du ein Schreiben machst dann schon Einbschreiben. | |||
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| | #15 | |||
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| ↑↑ Glanzfetischist |
Wolfi: So pauschal kann man das nicht sagen. Einge Behörden erheben auch direkt eine Bearbeitungsgebühr von 23,50 € etc pp, oder sie arbeiten schneller als einen Lieb ist. Einfach warten, nix machen und denken, das es mit einer zu spät nachgewiesenen HU Plakette durch ist, ist nicht so schlau, denke ich! Wenn man sich drum kümmert, der Wille zählt ja bekanntlich, geht es eher in Ordnung. Wenn man natürlich zuviel Geld hat, kann man warten, warten, warten.... | |||
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| | #16 | |||
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Bei uns im Strassenverkehrsamt mahlen die Mühlen eher langsam. Aber da sitzen auch 2 sehr nette Damen, mit denen man reden kann. Genau das ist aber nicht überall der Fall. Hingehen, mit denen reden. schriftlich geben lassen. Und: schnellstens Tüv machen lassen ![]() MFG | ||||
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