Sorry, ich weiß das bereits viel darüber geschrieben wurde - zuviel - ?
Finde jedenfalls auf die Schnelle nicht das passende und benötige dringend Info.
Also, kann Federn bekommen, ab Bj. 95. Habe aber einen mit Erstzulassung Febr. 94.
Das Gutachten der Federn wurde aber mit Nachtragsgutachten auf ABE: F804 erweitert. Das bezieht sich aber doch nur auf den Fahrzeugtyp, oder dürfen die dann auch verbaut werden?
Ab 95 gab es doch die kleinen Domlager, oder bin ich da jetzt falsch unterwegs?
Bitte schnelle Info!
Was hat sich geändert und kann ich die verbauen oder was muss ggf. geändert werden?