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Alt 23.01.2010, 11:06 #1
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Also wenn dann würd ich mir nen fertigen LKW-Umbau zulegen..
mir gehts einfach darum ob ich danach noch meine Km zurückbezahlt bekomme???


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Alt 23.01.2010, 11:10 #2
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Zitat:
Zitat von Raver-one Beitrag anzeigen
Also wenn dann würd ich mir nen fertigen LKW-Umbau zulegen..
mir gehts einfach darum ob ich danach noch meine Km zurückbezahlt bekomme???
wie schon gesagt, gib gar kein Fahrzeug an, sondern öffentliche Verkehrsmittel, dann kriegst du es wieder.

Nachweise müssen erst ab erheblichen Fahrtkosten anfallen. und 72km am Tag für eine Strecke(?!) ist nicht erheblich!!!

Geändert von 3erGolf79 (23.01.2010 um 11:10 Uhr) Grund: Fehler
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Alt 23.01.2010, 11:13 #3
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"An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis
22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht
über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen
nicht verkehren." So heißt es wörtlich in
Paragraph 30 der Straßenverkehrsordnung (StVO)."

http://www.tuev-sued.de/uploads/imag...1290/1_141.PDF

das dürfte, ohne hänger, also kein problem geben!

greetz
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