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Alt 23.01.2010, 11:05 #4
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Prinzipiell ist es bei der Lohnsteuererklärung egal, WIE du auf Arbeit gekommen bist, von der Theorie her kannst du die 72 km auch laufen. also gib einfach gar kein Fahrzeug an, sondern gib an öffentliche Verkehrsmittel.

aber denk dran, mir hatte man in der Fahrschule mal gesagt, wer PKW mit LKW Zulassung fährt muss sich auch ans Sonntagsfahrverbot halten. Ich geb das hier mal zur Diskussion frei, ist das wirklich so?!
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