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| Golf Allgemein Allgemeine Themen des Golfs gehören in dieses Forum! |
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| | #1 | |||
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| Golf Junkie |
Ich bin auch ein Fan des Ur Golfs! Einfach geil und mit weber Vergaser noch einen Geilen Klang dazu! Habe da einen Angeboten bekommen. 2x45 Doppel-Webber Vergaser,Sportnockenwelle 296 Grad,Fächerkrümmer+Hartmann Sportauspuffanlage,Verstellbares Nockenwellenrad.Felgen 5xBBS 6,5x15 mit 195/50/15 Bereifung,KW-Gewindefahrwerk ohne Höhenangabe,Dommstreben vo+hi.Verstellbare Domlager.Überrollkäfig,Verspiegelte Scheiben hinten.Recaro-Sitze vorne elektrisch Verstellbar. Heckleuchten Dunkel Fa.INPRO.Stahlflex Bremsleitung vorne.VDO Zusatzinstrumente.Stereoanlage+CD-Wechsler .Kundendienst neu inkl.aller Flüssigkeiten und vieles mehr.Alle technischen veränderungen sind Eingetragen, Der Golf hat Tüv&AU bis 08/10 mängel beim Tüv war Standlicht re.+li.defekt.Roststellen am Unterboden keine auch nicht Reserveradwanne ein wenig an Motorhaube+Heckklappe+Radlauf von Steinschlägen.Motor ist vom Golf 2 mit 107PS Motokennbuchstabe PF mit Hydrostössel,Karosserie hat 200Tkm.Ich bin 3Besitzer nach 26 Jahren,Fahrzeug wurde von 2 Besitzer umgebaut alles Eingetragen.Tuning von Motor wurde von Fa.RS Motorsport in Bad Tölz gemacht Leistung 148PS Eingetragen. Allerdings hat er schon 200Tausend km drauf, zuvor war ein Motor mit 70 Ps drinnen daher Versicherung Günstig Steuer ist Recht hoch mit über 300 Euro. Allerdings hat der Besitzer gemeint das er mit dem Tüv gesprochen hat und ein H Kennzeichen in 3 Jahren kein Problem wäre. Und er verlangt 3990 Vhb. Was haltet ihr von dem? | |||
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| | #2 | |||
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| Hall of Fame |
H-Kennzeichen wird denke ich nicht möglich sein da es sich nicht im originalzustand befindet, zu diesem punkt würde ich mich an deiner stelle genauer informieren | |||
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| | #3 | |||
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| Golf Junkie |
Das habe ich ihm auch gesagt dann meinte er: Fahrzeug ist H-Zulassung ohne Probleme möglich hab ich schon mit Tüv geklärt Umbauarbeiten wie z.b.Sitze,Vergaseranlage,Fahrwerk,Felgen gab es schon vor 40Jahren deshalb ist H-Kennzeichen möglich | |||
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| | #4 | |||
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| Hall of Fame |
deswegen sag ich informieren, ich glaub es nicht | |||
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| | #5 | ||
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| Sommertreffenplaner |
hört sich ja ganz gut an, aber mit h kennzeichen schlag dir aus dem kopf. bezweifel das es vor 40 jahren elektrische sitze und den motor aus dem zweier gab ![]() lg | ||
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| | #6 | ||
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| Modifizierer |
Soweit ich weiß, ist nur H-Kennzeichen erlaubt, felgen, Auspuff o.ä Oder eben Teile die man nicht Original besorgen kann, was beim Golf 1 wohl eher nicht das problem wäre | ||
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| | #7 | ||
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| Gast |
Ich bin der Information - das die Original Rad/reifen kobi und so da sein muss - aber nicht verbaut | ||
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| | #8 | |||
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| Hall of Fame |
ich kenn das mit dem h-kennzeichen von mein vater sein 6 bmw da gibts auflagen ohne ende, am besten genau informieren vorm kauf | |||
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| | #9 | |||
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| Sommertreffenplaner |
H-Kennzeichen ist nur bei Umbauten möglich bei Modifikationen die zur zeit der EZ möglich waren. Wenn du jetzt z.B. in einen 30 Jahre alten G1 30 Jahre alte Passatsitze (nur als Beispiel) einbaust. Du musst sogar mit dem Lack aufpassen. Ein Freund hat einen 30 Jahre alten Chevy, fürs H-Kennzeichen muss der in einer der Farben lackiert sein, die damals von Chevrolet angeboten wurden. | |||
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| | #10 | |||
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| Golf Junkie |
Hier auf der Seite vom Tüv kann man infos holen. So viel zum Thema Original Zustand. Anerkennungsfähige Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung erfolgt sein (Abmeldezeiträume unterbrechen diese Zehnjahresfrist nicht), d.h. sie müssen mindestens 20 Jahre alt sein. Sogenannte „Hot-Rod“-Fahrzeuge werden grundsätzlich nicht anerkannt, es sei denn, der Umbau erfolgte vor mehr als 20 Jahren. Ausnahmen sind in den Fällen möglich, in denen im Anforderungskatalog ausdrücklich ein anderer Sachverhalt aufgeführt wird. Die Fahrzeuge und deren Umbauten müssen immer den Vorschriften der StVZO genügen. Z.B. sind scharfkantige Originalteile trotz Originalität nicht zulassungsfähig. Also nur Umbauten die in denn Ersten 10 Jahren statt fanden sind annerkant. Wie bekommen die das raus wann das Eingetragen worden ist? | |||
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| | #11 | |||
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| User entfernt |
Klingt gut, aber die Umbauten müssen wirklich so sein wie sie in der Zeit durchgeführt wurden, kannst nen 1,6er GTI mit deoppel webern bersehen, dazu Fächer, Gruppe A 80/60 FW (Sportsitze ist sowieso nen heikles Thema wo niemand richtig was weiss) Domstreben gabs früher auch. IN sachen Lack habe ich das auch noch nicht gehört. Nur scheibenfolie am 1er? das ist Kulturbruch... | |||
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| | #12 | |||
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| Golfbegeisterter |
H Kenzeichen bekommst du nur wenn das Fahrzeug Zeitgemäß gertunt ist, das heist alles was an dem Fahrzeug verbaut ist muß der zeit des Fahrzeugs entsprechen. Z.B. hast du jetzt ein parr Keskin Kt7 drauf geht es nicht, hast du ATS Classig drauf ist es kein Problem. Also bekommst du mit dem Motor schon mal keins. | |||
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| | #13 | |||
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| Abgemeldet&Eingemottet |
Kurze Frage. Dir gefällt der 1er und du überlegst dir nen 2er zu kaufen? Igendwie komm ich net ganz mit ![]() . | |||
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