Ich habe den selben Umbau mal bei meinem damaligen T3 gemacht. Der Tüver sagte mir, dass es definitiv NICHT zulässig ist, da ich zum einen ein geprüftes zugelassenes Teil umgebaut habe (sprich eine technische Änderung vorgenommen habe) und da zum anderen die einzelnen Kammern, bzw Reflektoren der Leuchte nur für die jeweiligen Zwecke geprüft, bzw ausgerichtet sind. Wer genau hinsieht wird feststellen, dass das Bremslicht zb eine andere Streuscheibe hat als das Rücklicht, wenn vorhanden eine andere Spiegelprägung, usw...
Ich würde an Stelle der Leute dies umbauen immer einen Satz normale Rückleuchten im Auto liegen haben. Nur für den (trotz allem recht unwarscheinlichen) Fall, dass die Grünen einen aufhalten und mosern...