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Alt 27.03.2008, 09:58 #1
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Standard Auto abgemeldet TÜV abgelaufen, was nun?

Hey Leute,
ich komm gleich zum Thema:
09.2007 auto abgemeldet
02.2008 TÜV abgelaufen

Ich will nun mein Auto anmelden. Wie gehe ich vor? Mein auto steht in einer Werkstatt, wo der liebe DEKRA man vorbei kommt, aber........

Zuerst versicherung abschließen, anmelden, dann tüv? Oder: Anmelden, Versicherung, TÜV?
Ich hab 0 plan.
Wenn ich mein nun zum TÜV muss und vorher abgemeldet war... wirds dann teurer mit der HU/AU?.

Gruß und danke schonmal.


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Alt 27.03.2008, 10:15 #2
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soweit ich weiß brauchst du erst die versicherung, weil du ohne versicherung keine zulassung bekommst. das gleiche gilt für tüv, ohne tüv keine zulassung. du musst zum anmelden auch AU/HU bescheinigung mitnehmen und dort vorzeigen und natürlich die versicherungsbescheinigung.

also zuerst versicherung, dann tüv, dann anmelden.

ob das jetzt teurer wird weils abgelaufen ist weiß ich nicht. bei mir wars vor ca. nem halben jahr inkl. schilder ca. 50€.

ich gehe auch mal davon aus, dass dein auto soweit in ordnung ist und du fürn tv nicht noch was machen musst....
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Alt 27.03.2008, 10:15 #3
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Ohne Versicherung und ohne TÜV keine Zulassung!
Also: Erst Versicherung, dann HU/AU, dann Zulassung.
Ob die Zeit, in der das Auto abgemeldet war, auf den TÜV angerechnet wird, kann ich dir nicht sagen, allerdings wird ein Auto durch Stillstand ja nicht besser, also wirst du ganz normal zum TÜV müssen.

MFG
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Alt 27.03.2008, 10:45 #4
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Alles klar.
Dann bestell ich den TÜV, organisier nebenbei Versicherung und melde dann an.

Das Auto ist soweit in Ordnung bis auf der rechte blinker in der stossstange der nicht geht... aber kommen nächste woche eh neue in.pro mit blinker + clean stossstange rein.
Gucken.. wegen einem nicht funktionierenden blinker wird er keien welle schieben zumal den dekro typen alle in der werkstatt kennen ;p
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Alt 27.03.2008, 10:49 #5
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hol dir ne doppelkarte, bzw versicherungsbestätigung wies jetzt heißt^^ inzwischen jibets die bei den großen sogar schon elektronisch per mail^^
mit der und den alten nummernschildern darfste zum TÜV und zur nächstgelegenen zulassungsstelle juckeln... ganz nebenbei, wie schon festgestellt wurde^^, brauchste die auch zum zulassen...

greetz weesel
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Alt 27.03.2008, 11:30 #6
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Kannst sogar mim Auto zur Zulassungsstelle fahren! auch wenn er noch nicht angemeldet ist. Laut Gesetzgebung darf man mit dem PKW hin wenn Du auf direktem weg dorthin fährst!!. Versichert ist er durch die Doppelkarte/Vers.bestätigung aber nur vorläufig ...gelle
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Alt 27.03.2008, 11:52 #7
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Die In.Pro mit den integrierten Blinkern müssen dann aber auch wieder vom Tüv abgenommen werden!!! Die haben keine ABE sondern nur ein Gutachten, wonach sie eingetragen werden müssen!!! Also wenn du die schon drin hättest und dann erst TÜV machen lässt hättest du dir einmal den Aufwand gespart... Ansonsten ist's schon richtig wie die anderen sagen... Vor dem Anmelden TÜV und Versicherungs-deckungskarte holen... Kann man aber auch auf der HP von der jeweiligen Zulassungsstelle nachlesen was man alles braucht zum anmelden... Wie z.B Personalausweis vom neuen Halter, Bankeinzugsgenehmigung für die Steuern die gleich zu zahlen sind, Deckungskarte, alle Papiere für das Auto usw....
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Alt 27.03.2008, 12:59 #8
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Zitat:
Zitat von Der_Golf
Die In.Pro mit den integrierten Blinkern müssen dann aber auch wieder vom Tüv abgenommen werden!!! Die haben keine ABE sondern nur ein Gutachten, wonach sie eingetragen werden müssen!!!....
wat? ich muss den müll dann noch extra eintragen lassen? O_o.

War eben bei werkstatt, ok die können doch kein tüv machen. Heisst, erstmal versicherung, dann TÜV, dann zulassung
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Alt 27.03.2008, 13:06 #9
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Zitat:
Zitat von bAstard

War eben bei werkstatt, ok die können doch kein tüv machen. Heisst, erstmal versicherung, dann TÜV, dann zulassung
sag ich doch!
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Alt 27.03.2008, 13:11 #10
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aber versicherung sollte wie gesagt kein prob sein! einfach beim versicherungsmenschen anrufen und sagen das du ne VB-karte brauchst... können inzwischen sogar per mail verschickt werden... sonst sag bescheid dann schick ich dir eine

greetz weesel




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Alt 27.03.2008, 12:00 #11
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Wo ist hier denn die Rede von In.Pro Scheinwerfern? Versteh ich nicht!
Alles andere ist ja schon soweit beantwortet!

MFG
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Alt 27.03.2008, 13:25 #12
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hmm hab nen ähnliches prob!

mein motorrad ist seit einem halben jahr vorrübergehend stillgelegt. hab nun leider TÜV bescheinigung verloren, aufm nummernschild ist aber noch der tüvstempel und in den papieren steht auch nächste HU 5.2008

was mach ich denn jetzt? machen die das auch so ohne tüvschein aufer zulassung? steht ja in den papieren und die maschine gehörte vorher auch mir! gruß
Fabi ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 27.03.2008, 13:40 #13
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So hab mich innerhalb von 10 minuten bei huk24 versichern lassen... 300 flocken im jahr.
Die VB haben die mir gleich als email mitgeschickt.

Danke an alle !

Gruß
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Alt 29.03.2008, 10:48 #14
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Zitat:
Zitat von Fabi
hmm hab nen ähnliches prob!

mein motorrad ist seit einem halben jahr vorrübergehend stillgelegt. hab nun leider TÜV bescheinigung verloren, aufm nummernschild ist aber noch der tüvstempel und in den papieren steht auch nächste HU 5.2008

was mach ich denn jetzt? machen die das auch so ohne tüvschein aufer zulassung? steht ja in den papieren und die maschine gehörte vorher auch mir! gruß
Im schein steht ja drin wann deine HU abläuft. Dann brauchst den Tüv bericht nicht unbedingt.
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