wenn du ihm unterstellst das der mangel schon vor dem kauf bestand und er dir nicht das gegenteil beweisen kann, er! darauf zielt die gewährleistung ja ab!
allerdings nicht zu verwechseln mit garantie... garantie deckt ja die gesamte palette ab... gewährlleistung nur das der wagen in einem ordentlichem zustand verkauft wurde!
greetz weesel
p.s. so haben wirs vor kurzem in der berufsschule gelernt, ist also keine juristische auskunft