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Alt 04.04.2007, 14:49 #1
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ja dochich hab ja ne adresse von dem kerl usw .....das hab ich mir auch schon so gedacht das ich einfach mal mit dem kerl rede und ihn fragen ob man das nicht außerpolizeilich regeln kann iwie so das ich ihm die wiedergeben kann


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Alt 04.04.2007, 14:57 #2
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nur andererseits wenn der typ ein arsch ist, wird er es net machen, weil wenn er die dann zurückzieht und du ihn dann übern tisch ziehst, das ihm die doch net wiedergibts (soll kein vorwurf sein, aber könnte ja durchaus, nur als zB), dann kann er ja net wieder zur polizei rennen und wieder ne anzeige machen, dann zeigen die dem nen Vogel! vllt. hasse glück und ihr könnts so regeln...
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Alt 04.04.2007, 15:06 #3
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Zitat:
Zitat von VWboy86
nur andererseits wenn der typ ein arsch ist, wird er es net machen, weil wenn er die dann zurückzieht und du ihn dann übern tisch ziehst, das ihm die doch net wiedergibts (soll kein vorwurf sein, aber könnte ja durchaus, nur als zB), dann kann er ja net wieder zur polizei rennen und wieder ne anzeige machen, dann zeigen die dem nen Vogel! vllt. hasse glück und ihr könnts so regeln...



Joooo wenn man die Adresse hat und so könnte man es ja versuchen aber DaDonAli nehme dazu bitte den Kontoauszug mit dass er es auch sieht dass du die bezahlt hast !!! weil wenn du das nicht mitnimmst, glaubt der du willst ihn veräppeln oder sowas und dann wird er wirklich das denken mitm Diebstahl und das wäre ja net in deinem Sinn oder ???

Du musst Beweise mitbringen die deine Unschuld eindeutig beweisen sonst haste schlechte Karten und der eigentliche Besitzer könnte das dann falsch auslegen, wenn es schief läuft und du hast keine Beweise mitgebracht, dass er sofort die Polizei ruft und das hätte fatale Folgen ! Deswegen lege dir die Beweise bitte gut zu recht wenn du mit dem reden solltest !!!!!!!!!

Drücke dir die Daumen

Gruss Thomas
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Alt 05.04.2007, 00:11 #4
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also ich war heute bei dem typ von dem die felgen geklaut wurden und hab ihm meine situation erklärt.....natürlich MIT kontoauszug und wir werden das wohl am wochenende alles nochmal genau abklären ....ich ihm die felgen zurückgeben und er die anzeige zurückziehen.....
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Alt 05.04.2007, 00:26 #5
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Zitat:
Zitat von DaDonAli
also ich war heute bei dem typ von dem die felgen geklaut wurden und hab ihm meine situation erklärt.....natürlich MIT kontoauszug und wir werden das wohl am wochenende alles nochmal genau abklären ....ich ihm die felgen zurückgeben und er die anzeige zurückziehen.....
ich wäre da ein bischen vorsichtig...ich könnt wetten das der typ nen kumpel ist von dem der sie dir verkauft hat. er soll dir erstmal nachweisen das es seine sind! es wäre echt nen zufall das er die felgen bei dir wieder erkannt hat...
weiß ja nicht wie du drauf bist...aber ich würd mich bei dem typ vor die tür stellen und ihn ein bischen stalken. mit wem er sich so trifft u.s.w. ihm hinterher fahren wenn er weg fährt. evtl. trifft er sich ja wirklich mit dem typ der dir die felgen verkauft hat.
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Alt 05.04.2007, 01:01 #6
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@atomius

wenn man nen "speziellen" wagen hat, bzw. ein Einzelstück dann fällt das mit dem Hinterherfahren schonmal weg *g* fällt nämlich sofort auf!
*g*

Aber du hast recht, das könnte auch ne Masche sein, da wäre ich auch noch etwas Vorsichtig. Denn woher soll er wissen das genau DU SEINE Felgen haben sollst ? schon komisch!
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Alt 05.04.2007, 01:10 #7
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Zitat:
Zitat von Golf"G"L
@atomius

wenn man nen "speziellen" wagen hat, bzw. ein Einzelstück dann fällt das mit dem Hinterherfahren schonmal weg *g* fällt nämlich sofort auf!
*g*

Aber du hast recht, das könnte auch ne Masche sein, da wäre ich auch noch etwas Vorsichtig. Denn woher soll er wissen das genau DU SEINE Felgen haben sollst ? schon komisch!
naja. er darf natürlich nicht mit seinem golf fahren. mit nem kumpel oder auto von eltern...vielleicht vorher mal lesen..jemand unauffällig verfolgen. gibt es bestimmt bei google *g*

und es ist wie gesagt sehr komisch das er sie angeblich wieder erkennt. Der Verkäufer ist doch bestimmt auch nicht so ein honk das er die dinger in der nähe verkauft wo er sie klaut. Das ist bestimmt pure absicht. Kann mich aber auch täuschen. aber ich würde auf jeden fall drüber nachdenken das mal abzuchecken. ist ja nun mal ne menge geld. Und ich würde in keinem fall dem einfach die felgen wieder geben. er muss das schon beweisen können. Du kannst mit dem Bankbeleg nachweisen das du Geld abgehoben hast....aber wie soll er nachweisen das es seine felgen sind?
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Alt 05.04.2007, 10:12 #8
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ja das ding ist doch das er seine felgen im innenbett lackiert hat......und daran hat er sie wieder erkennt......und ich glaub nicht das das n kollege von ihm ist weil warum sollte n kollege von ihm sein kotflügel beim klauen zerbeulen?!.....mhhh naja auf jeden war ich heute bei der polizei und hab meine aussage erstmal als ZEUGE gemacht .......und der größte dreck ist ja noch das er die anzeige nicht zurückziehen kann weil das bei Diebstahl iwie nicht geht ........ich könnt echt kotzen......jetzt komm ich wegen sonem scheis noch vor gericht
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Alt 05.04.2007, 12:27 #9
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ja das ding ist doch das er seine felgen im innenbett lackiert hat......und daran hat er sie wieder erkennt......und ich glaub nicht das das n kollege von ihm ist weil warum sollte n kollege von ihm sein kotflügel beim klauen zerbeulen?!.....mhhh naja auf jeden war ich heute bei der polizei und hab meine aussage erstmal als ZEUGE gemacht .......und der größte dreck ist ja noch das er die anzeige nicht zurückziehen kann weil das bei Diebstahl iwie nicht geht ........ich könnt echt kotzen......jetzt komm ich wegen sonem scheis noch vor gericht


Naja, aber du hast ja BEWEISE " Kontoauszug " und da können sie dir nix anhaben, denn wenn der eigentliche Besitzer dir glaubt und er beweisen kann das es seine sind und du ihm sie zurück gibst vor dem Verfahren, dann kann der Richter dir nicht eine Strafe aufbrummen wegen Diebstahl, denn du hast ja nix gemacht was strafbar ist und du wusstest ja nicht das man dir ne gestohlene Ware angedreht hat !!!

Das wird dann so drauf hinaus laufen, dass es zwar schon eventuell nen Gerichtsverfahren gibt, aber dass es wenn du die Beweise vorlegst für dich nur eine Folge hat .... das Geld verloren und eine grosse Erfahrung reicher, aber nicht mehr !

Was sagte die Polizei denn dazu als du ihnen die Geschichte erzählt hast, dass du sie " gekauft " hast und das beweisen konntest mit Kontoauszug ?????

Gruss Thomas
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Alt 05.04.2007, 12:34 #10
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Da hast du recht er kann die Anzeige nicht zurückziehen, nur vor Gericht musst du nicht, wenn der Staatsanwalt entscheidet, das kein öffentliches interesse besteht. Das kann durchaus passieren, wenn du die felgen zurückgibst und das alles geregelt ist.
Ausserdem merke: Wenn dir einer auf der Strasse was verkauft, dann immer mit Kaufvertrag und wenn kein Vertrag nicht kaufen. Zudem lass dir Ausweis und Führerschein zeigen (könnte gefälscht sein war bei mir so beim Autokauf der Verkäufer hat mir nen falschen Ausweis gezeigt deshalb beides zeigen lassen)!
Ansonsten kauf nur von Kumpels oder Leuten die du kennst!

So hart das auch klingt!

MfG golf_16vrot

Sorry tust mir echt leid.




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Alt 05.04.2007, 16:56 #11
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also meint ihr wenn ich die felgen zurückgebe und der besitzer sagt das das für ihn jetzt gegessen ist und ich dem richter den kontoauszug zeige dann komm ich so aus der sache raus? und bekomme keine reingedrückt wegen diebstahl oder hehlerei?
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Alt 05.04.2007, 17:27 #12
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also meint ihr wenn ich die felgen zurückgebe und der besitzer sagt das das für ihn jetzt gegessen ist und ich dem richter den kontoauszug zeige dann komm ich so aus der sache raus? und bekomme keine reingedrückt wegen diebstahl oder hehlerei?

Wenn der eigentliche Besitzer sieht dass du sie zurück gibst und du Beweise ( Kontoauszug ) hast dass du sie nicht gestohlen hast, sondern gekauft und Zeugen ( Mutter ) ebenso, die es belegen können, dass du zur fraglichen Zeit nicht an dem Tatort warst, als die Felgen gestohlen wurden, dann haste gute Karten und der eigentliche Besitzer hat kein Grund dann mehr einer weiteren Strafverfolgung !

Der eigentliche Besitzer muss dann aber seinen Teil auch dazu tun, wenn er dir glaubt und die Felgen wieder bekommt, nämlich der Polizei bzw dem Staatsanwalt dann die Nachricht weiter zu geben, dass es sich geklärt und er die Felgen wieder hat und das es keiner weiteren Strafverfolgung mehr bedarf weil du Beweise hast dass du sie nicht gestohlen hast, sondern gekauft, dann kann er - der Staatsanwalt - wie hier schon gesagt wurde das Verfahren einstellen, aber da muss eindeutig vom Anzeigen - Steller ein Signal kommen an den Staatsanwalt dass der die Anzeige vor Gericht nicht mehr bringt !

Wenn er es einstellt und du die Felgen zurück gegeben hast, kommste wahrscheinlich nochmal mitm sehr blauen Auge davon ... sprichwörtlich aber was eben trotz allem passieren wird .... 500 € weniger in der Tasche, dass wird dir niemand zahlen und eine grosse Erfahrung reicher !

Drücke dir aber die Daumen, dass du da heil aus der Sache raus kommst !!!!!

Gruss Thomas
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Alt 05.04.2007, 20:50 #13
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gut gut danke für die ausführlichen antworten man kann sich echt auf euch verlassen danke
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