Bin gerade aus Zufall auf dieses Thema gestoßen und hoffe, dass ich weiterhelfen kann:
Momentan ist es so geregelt, dass ein Fahrzeug 18 Monate nach Abmeldung erst nach einer Vollabnahme beim TÜV wieder zugelassen werden darf. Ab April 2007, quasi seit gestern brauchst du dies nicht mehr.
Habe selbst nen Zweier-Golf, der genau 19 Monate abgemeldet ist. Werde ihn in den nächsten Wochen in Verbindung mit der Abnahme meines Dreier-Umbaus bei uns in der Werkstatt vorführen und fertig.
Hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
MfG