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Alt 22.03.2007, 20:49 #1
Golf3ADY
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Golf3ADY
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Ausrufezeichen Vollabnahme

Hey leutz,
wie ist das jetzt mit der vollabnahme??? ab dem 03/2007 ist das ja so das man seinen wagen 7Jahre lang abgemeldet haben darf ohne eine vollabnahme zu machen! Also dann nurnoch Tüv und AU! Mein wagen ist seit dem Jahr 2005 abgemeldet ! Gilt das jetzt auch rückwirkend??? Manche sagen ja und manche wieder nein...

ICH BRAUCHE EURE HILFE !


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Alt 26.03.2007, 17:22 #2
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wenn es hier keiner weiß, ruf einfach mal beim straßenverkehrsamt an, die wissen das
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Alt 26.03.2007, 18:18 #3
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Es gilt natürlich NICHT rückwirkend! Wenn du ihn 2005 abgemeldet hast, ist die Abmeldebescheinigung max. 18 Monate gültig!

MfG
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Alt 03.04.2007, 17:27 #4
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Bin gerade aus Zufall auf dieses Thema gestoßen und hoffe, dass ich weiterhelfen kann:
Momentan ist es so geregelt, dass ein Fahrzeug 18 Monate nach Abmeldung erst nach einer Vollabnahme beim TÜV wieder zugelassen werden darf. Ab April 2007, quasi seit gestern brauchst du dies nicht mehr.
Habe selbst nen Zweier-Golf, der genau 19 Monate abgemeldet ist. Werde ihn in den nächsten Wochen in Verbindung mit der Abnahme meines Dreier-Umbaus bei uns in der Werkstatt vorführen und fertig.
Hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
MfG


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