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Alt 18.01.2016, 14:54 #1
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Zitat:
Zitat von ruebe Beitrag anzeigen
Schreibe außer das Datum auch die Uhrzeit der Übergabe mit in den Vertrag
Dazu bitte noch den Satz: GEKAUFT WIE GESEHEN! Sehr wichtig!


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Alt 18.01.2016, 15:00 #2
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Zitat:
Zitat von Redvr6 Beitrag anzeigen
Dazu bitte noch den Satz: GEKAUFT WIE GESEHEN! Sehr wichtig!
Gilt dieser Satz noch?
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Alt 18.01.2016, 16:25 #3
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Ja. Zumindest bei meinem letzten Verkauf vor einem halben Jahr. Nach dem Verkauf hat sich der Käufer nach zwei Monaten gemeldet und wollte einen Defekt "andrehen", was natürlich nicht war. Habe Ihn auf den Satz hingewiesen und dann war Ruhe. Manche kaufen ein Auto und denken solange er Ihn fährt, haftet der Vorbesitzer. Da habe ich mich mit diesem Satz ab sofort abgesichert!
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Alt 18.01.2016, 19:26 #4
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Auto abgemeldet verkaufen. Vor allem solche Händler. Aber manche wollen unbedingt fühlen, statt hören.

Dieser Satz "Gekauft wie gesehen" ist nicht nötig, es reicht der Ausschluss der Gewährleistung. Das kann man zu genüge im Internet nachlesen.

https://kanzleiundrecht.wordpress.co...t-wie-gesehen/

Aber aus meiner Erfahrung machen diese Exportverhökerer deutlich weniger Ärger als so manch Privatkäufer...
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Baxter89 (25.01.2016)
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abzocke, autoverkauf, export, handel


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