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Alt 21.11.2015, 21:53 #1
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Standard Rat zur Sonderkündigung

Hallo liebe Experten,
kurze Frage zur Sonderkündigung: Wann darf ich meine Versicherung sonderkündigen? nur bei Preiserhöhungen?


martimar ist offline  
Alt 21.11.2015, 22:08 #2
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Hallo!

Zitat:
Zitat von martimar Beitrag anzeigen
Hallo liebe Experten,
kurze Frage zur Sonderkündigung: Wann darf ich meine Versicherung sonderkündigen? nur bei Preiserhöhungen?
Nach meinem Kenntnisstand auch dann, wenn der Versicherungsfall eintritt, d.h. wenn man der Versicherung einen Schaden mitteilt und sie diesen regulieren muss.

Freundliche Grüße
Teletubby
Teletubby ist offline  
Alt 22.11.2015, 10:16 #3
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Regelkündigung ist, wenn du das spätestens 1 Monat vor Ende des Versicherungsjahres kündigst (Eingang bei Versicherung). Das ist meist, aber keinesfalls immer, das Kalenderjahr. Dazu bedarf es keines Grundes.

Sollte dir die Versicherung die Preiserhöhung später als einen Monat vor dem Ende des Versicherungsjahres mitteilen, so gilt ab diesem Moment ein Sonderkündigungsrecht von 30 Tagen ab Zugang des Schreibens.

Sonderkündigung ist sonst nur, wenn du aufgrund Schadenfall kündigst oder eine unterjährige Preiserhöhung heransteht. Im Schadenfall kann dir auch die Versicherung kündigen.

Dann gibt es noch die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Das wird lustig, weil die Begründung ist speziell. Meist von Seiten der Versicherung, wegen unbezahlter Rechnung.

Geändert von wolfi71 (22.11.2015 um 10:18 Uhr)
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Alt 22.11.2015, 11:13 #4
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Und warum machst du das Thema 2x auf?


Crs ist offline  
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