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martimar 21.11.2015 21:53

Rat zur Sonderkündigung
 
Hallo liebe Experten,
kurze Frage zur Sonderkündigung: Wann darf ich meine Versicherung sonderkündigen? nur bei Preiserhöhungen? :angel:

Teletubby 21.11.2015 22:08

Hallo!

Zitat:

Zitat von martimar (Beitrag 1778846)
Hallo liebe Experten,
kurze Frage zur Sonderkündigung: Wann darf ich meine Versicherung sonderkündigen? nur bei Preiserhöhungen? :angel:

Nach meinem Kenntnisstand auch dann, wenn der Versicherungsfall eintritt, d.h. wenn man der Versicherung einen Schaden mitteilt und sie diesen regulieren muss.

Freundliche Grüße
Teletubby

wolfi71 22.11.2015 10:16

Regelkündigung ist, wenn du das spätestens 1 Monat vor Ende des Versicherungsjahres kündigst (Eingang bei Versicherung). Das ist meist, aber keinesfalls immer, das Kalenderjahr. Dazu bedarf es keines Grundes.

Sollte dir die Versicherung die Preiserhöhung später als einen Monat vor dem Ende des Versicherungsjahres mitteilen, so gilt ab diesem Moment ein Sonderkündigungsrecht von 30 Tagen ab Zugang des Schreibens.

Sonderkündigung ist sonst nur, wenn du aufgrund Schadenfall kündigst oder eine unterjährige Preiserhöhung heransteht. Im Schadenfall kann dir auch die Versicherung kündigen.

Dann gibt es noch die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Das wird lustig, weil die Begründung ist speziell. Meist von Seiten der Versicherung, wegen unbezahlter Rechnung.

Crs 22.11.2015 11:13

Und warum machst du das Thema 2x auf?


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