Von derartigen Abenteuern würde ich lieber Abstand nehmen, weil dadurch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt.
Zitat:
Zitat von zubrovka
Das ist mir durchaus bewusst, aber die Frage war nicht ob die Betriebserlaubnis erhalten bleibt wenn auch schon sturzplatten verbaut sind.
Wenn hier jemand einen Ratschlag gibt, durch den die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) eines Fahrzeugs in Gefahr gerät, dann gehört diese Information nach meiner Auffassung zwingend dazu. Auch dann, wenn nicht explizit danach gefragt ist.
Es gibt nämlich viele, die wissen das nicht. Die würde man dann fahrlässig und vermeidbar der großen Gefahr aussetzen, ohne ABE zu fahren. Das kann viele, unter anderem evtl. auch strafrechtliche Konsequenzen für Halter und Fahrer des betreffenden Fahrzeugs in Bezug auf die Versicherung und die Zulassung zum Straßenverkehr haben.
Ich finde es ultimativ leichtfertig, diese Information in Bezug auf die ABE nicht zu geben.