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Alt 16.06.2014, 21:51 #1
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Das ist mir durchaus bewusst, aber die Frage war nicht ob die Betriebserlaubnis erhalten bleibt wenn auch schon sturzplatten verbaut sind.

Ich habe vorhin nochmal Lagerblöcke in die Hand genommen. Die vorhandenen "längslöcher" sind in Querrichtung angebracht.


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Alt 17.06.2014, 09:17 #2
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Hallo!

Zitat:
Zitat von Teletubby Beitrag anzeigen
Von derartigen Abenteuern würde ich lieber Abstand nehmen, weil dadurch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt.
Zitat:
Zitat von zubrovka Beitrag anzeigen
Das ist mir durchaus bewusst, aber die Frage war nicht ob die Betriebserlaubnis erhalten bleibt wenn auch schon sturzplatten verbaut sind.
Wenn hier jemand einen Ratschlag gibt, durch den die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) eines Fahrzeugs in Gefahr gerät, dann gehört diese Information nach meiner Auffassung zwingend dazu. Auch dann, wenn nicht explizit danach gefragt ist.

Es gibt nämlich viele, die wissen das nicht. Die würde man dann fahrlässig und vermeidbar der großen Gefahr aussetzen, ohne ABE zu fahren. Das kann viele, unter anderem evtl. auch strafrechtliche Konsequenzen für Halter und Fahrer des betreffenden Fahrzeugs in Bezug auf die Versicherung und die Zulassung zum Straßenverkehr haben.

Ich finde es ultimativ leichtfertig, diese Information in Bezug auf die ABE nicht zu geben.

Freundliche Grüße
Teletubby

Geändert von Teletubby (17.06.2014 um 09:19 Uhr)
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Alt 17.06.2014, 10:48 #3
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Zitat:
Zitat von Teletubby Beitrag anzeigen
Hallo!





Wenn hier jemand einen Ratschlag gibt, durch den die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) eines Fahrzeugs in Gefahr gerät, dann gehört diese Information nach meiner Auffassung zwingend dazu. Auch dann, wenn nicht explizit danach gefragt ist.

Es gibt nämlich viele, die wissen das nicht. Die würde man dann fahrlässig und vermeidbar der großen Gefahr aussetzen, ohne ABE zu fahren. Das kann viele, unter anderem evtl. auch strafrechtliche Konsequenzen für Halter und Fahrer des betreffenden Fahrzeugs in Bezug auf die Versicherung und die Zulassung zum Straßenverkehr haben.


Ich finde es ultimativ leichtfertig, diese Information in Bezug auf die ABE nicht zu geben.

Freundliche Grüße
Teletubby
Ich verstehe deinen Punkt, habe es jetzt auch oben editiert. Wenn Leute anfangen an ihren Fahrzeugen zu schrauben sind alleine Sie dafür verantwortlich. Sicherlich ist es richtig das darauf hingewiesen wird, wenn der Verantwortliche sich aber nicht darüber im klaren ist, was er an seinem Fahrzeug verändern darf und was nicht, sollte er entweder eine Prüfstelle aufsuchen um das abzuklären, oder ggf. einfach nicht selbst dran hand anlegen.

Die Aussage, "Das Auto habe ich so vom Verkäufer übernommen" zieht bei einer Kontrolle auch nicht, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe nicht...

Meine Aussage bezog sich lediglich auf einen Vorschlag für die kontruktive Umsetzung des Problems.

Geändert von zubrovka (17.06.2014 um 10:49 Uhr)
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