Also ich bin kein Rechtsberater und meine Aussage ist nicht verbindlich!
Aber: In den ersten 6 Monaten nach Kauf liegt die Beweislast der Sachmängelhaftung beim Verkäufer - danach beim Käufer. Das bedeutet, in den ersten 6 Monaten nach Kauf ist der Verkäufer verpflichtet zu beweisen, dass die Mängel, die die Dekra beanstandet hat, vorher nicht gewesen sind!!!
Ich gehe davon aus, dass Du einen Kaufvertrag hast, selbst wenn nicht, lässt sich ja über den ehem. Halter der Vorbesitzer eindeutig identifizieren. Auch ein Händedruck ist ein Kaufvertrag vor dem Gesetz - dann sollte man allerdings Augenzeugen haben.
Ich würde dem Typ knallhart die Pistole auf die Brust setzen: Entweder er rückt noch mindestens 150€ raus oder Du gehst zu Deinem Anwalt. Bitte mit Frist machen, nur dann kann man weitere Schritte unternehmen. Wenn Du einen Anwalt im Bekanntenkreis hast, setzt der Dir nach überschreiten der Frist und ohne Zahlung des Geldes vom Verkäufer ein Schreiben auf, welches nochmals auf die Nachlässigkeit hinweist. Spätestens dann wird meistens gezahlt...
So wäre die Situation aus meiner Sicht, wenn Du Druck auf den Verkäufer ausüben möchtest.
Wenn Du nur Ruhe haben willst, musst Du in den sauren Apfel beissen und die Dinge selbst auf eigene Kosten reparieren...