Die Mängelliste ist doch nicht ganz ohne und ob wirklich alles behoben wurde ist die nächste Frage. Airbaglampe und Lenkgeräusch ist definitiv noch vorhanden, wird aber von mir behoben..
Damit hätte er keine HU bestehen dürfen - wenn die Leuchte im ersten Anlauf schon an war und jetzt wieder bzw. immer noch an ist kann auch kein Tüv Prüfer reinen Gewissens behaupten, "dass zum Zeitpunkt der Prüfung keine Mängel festzustellen waren".
Wenn du Rechtsschutz versichert bist würde ich das zu einem Anwalt weitergeben und den Tüv Prüfer von seinen Aufgaben befreien und den Verkäufer des Wagens wegen arglistiger Täuschung belangen.
Diese Mängelliste ist nen Fall von wirschaftlichen Totalschaden, wenn das alles korrekt behoben wurde liegt der Preis für diese Reparatur deutlich über 1500 €, was mit deinem Kaufpreis nicht übereinkommt.