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| Golf Allgemein Allgemeine Themen des Golfs gehören in dieses Forum! |
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| | #1 | ||
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| Golfumbauinteressierter |
Hallo Community, Ich hätte eine kleine Frage. Ich möchte mir Sticker auf die Fronttüre picken. Diese Sticker umfassen eine BBS Aufschrift und so ein Kram. Nun meine Frage, darf ich das Logo von BBS verwenden oder muss ich die Firma davor fragen??? Wegen der eintragung gibt es kein Problem. MfG | ||
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| | #2 | |||
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| Akzent-Setzer |
Eintragung? Lol | |||
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| | #3 | |||
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| ¼-Meile-Fahrer |
du hast den sticker schon? oder verstehe ich das falsch? | |||
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| | #4 | |||
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| User entfernt | Zitat:
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| | #5 | |||
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| Wörtherseefahrer |
rechtlich unterliegt das BBS Logo dem copyright http://www.www-kurs.de/urheber.htm Geändert von fitzner36 (01.08.2012 um 12:59 Uhr) | |||
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| | #6 | ||
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| User entfernt | Zitat: Kenne keinen Fall bei dem ein Hersteller wegen so einem Sticker geklagt hat... Zumals es in der Tuning-Szene gang ung gebe ist. Immer eine Frage der Verhältnismäßigkeit Geändert von VR-Mel (01.08.2012 um 13:32 Uhr) | ||
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| | #7 | |||
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| ↑↑ Glanzfetischist |
Diverse nicht zertifierte Hersteller wurden verklagt, weil sie die "Monster" Sticker nachgemacht und verkauft haben. Seitdem der Energy-Drink Hersteller dick im Sponsoring von Motorsport ist, sind die da sehr sehr penibel, zumal ein Satz "Monster" Aufkleber für diverse Motorräder beim Hersteller des Motorrades richtig Asche kosten ( Kawasaki zB will hier in HST über 400€ für den Satz Sticker haben!!! ). | |||
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| | #8 | |||
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| Forenabhängiger |
Benutzt du dann das BBS-Logo in irgend einer Weise kommerziell oder gewinnbringend? Nein? Dann kann dir das Copyright völlig wurscht sein. Vor allem da du ja den Aufkleber nicht selbst hergestellt hast. Aber was ich nicht verstehe: Du willst wirklich einen Aufkleber eintragen lassen?!? | |||
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu coolfire für den nützlichen Beitrag: | marc_92 (01.08.2012) |
| | #9 | ||
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| Golfumbauinteressierter |
1. Zum Thema Sticker eintragen: Ich muss dies in meinem Zulassungsschein nicht eintragen lassen, sondern ich muss dem Magistrat bescheid sagen und dies wird dann bei ihnen in der Datenbank vermerkt. 2. Zum Thema ob ich den Sticker habe: Nein ich habe keinen Sticker ich wollte mir welche drucken lassen 3. Zum Thema was für Fronttüre: Fahrertüre und Beifahrertüre ^^ | ||
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| | #10 | |||
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| Forenabhängiger | Zitat:
Mach' einfach. Ich kann mir beim Besten Willen nicht vorstellen dass da irgendwas dagegen spricht. Klar, eigentlich müsste man Sticker von BBS beziehen aber wie heißt es so schön? Wo kein Kläger, da kein Richter. | |||
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| | #11 | ||
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| User entfernt |
Ihr müsst Aufkleber vermerken lassen ?? Wozu??? Wie machen das Leute mit Stickerbomben? Jeden Sticker eintragen? fg Ich glaube ganz ehrlich das du da was falsch verstanden hast... Bist du aus Österreich oder der Schweiz? | ||
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu VR-Mel für den nützlichen Beitrag: | Martin87 (01.08.2012) |
| | #12 | |||
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| Forenseele | | |||
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu Martin87 für den nützlichen Beitrag: | VR-Mel (01.08.2012) |
| | #13 | |||
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| Golf Junkie |
Eigendlich kannst du draufkleben was du willst (würd ich aber nicht) Ob jetzt BBS auf nen Kleber steht oder auf der Felge ist doch egal. | |||
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu vwcult33 für den nützlichen Beitrag: | VR-Mel (01.08.2012) |
| | #14 | ||
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| User entfernt |
12 Zeiten Fahrzeugschein, allein für die Motorhaube . Stell dir mal den Polizisten vor der gucken muss ob alle eingetragen sind![]() | ||
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| | #15 | |||
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| Forenseele | | |||
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu Martin87 für den nützlichen Beitrag: | VR-Mel (01.08.2012) |
| | #16 | |||
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| Forenbibel |
Da geht es nicht um die Eintragung sondern um Merkmale am Auto zum Identifizieren, z.B. bei Straftaten. So ein Sticker ist ein merkmal wenn man sich nur Typ und Farbe merken konnte, weil evtl. das Nummernschild nicht vorhanden oder man konnte es nicht lesen. Wenn dann dieser Sticker vermekt ist in der Fahrzeugkartei und nicht in der Zulassung, sucht man nicht die Nadel im Heuhaufen sondern hat ihn gleich. Bezüglich Copyrigth macht sich der Plotter strafbar, dieser muss sich auch wenn nur für Privat an das halten. Wenn was geschütz ist wirds richtig teuer, das Schützenlassen ist auch nicht gerade billig. | |||
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| | #17 | ||
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| User entfernt |
Ja, dann muss man ja auch vermerken lassen wenn man sich eine Fahne ans Auto heftet.... Zumal so ein Aufkleber ja keine dauerhaft Veränderung ist...es läßt sich ja ablösen | ||
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| | #18 | |||
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| Forenseele |
und wieviele lassen sich so einen sticker vermerken? evtl einer von 1000! du bist der erste wo ich das lese und höre | |||
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu hary für den nützlichen Beitrag: | VR-Mel (01.08.2012) |
| | #19 | |||
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| Forenseele |
also ist das bei euch echt eine Pflicht so etwas eintragen/vermerken zu lassen? | |||
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| | #20 | |||
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| Helfersyndrom |
Die müssen ja sogar eine Umlackierung eintragen lassen. Das macht u.U. Sinn. Aber einen Bäbber, der bei der zweiten Wäsche wieder abfällt, das ist wirklich Bürokratie hoch zehn. | |||
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu wolfi71 für den nützlichen Beitrag: | VR-Mel (01.08.2012) |
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