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Alt 02.08.2012, 11:06 #23
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Ich habe dort angerufen und es wurde mir folgendes gesagt:

Wenn eine äußerliche veränderung stattfindet, muss ich dies melden.
Was eingetragen wird und was nicht hängt von denen dort ab.

Bei Aufklebern ist es eben so das ich dies dem Magistrat melden muss.
Es wird nicht in meinem Zulassungsschein eingetragen sondern dort
bei ihnen in der Datenbank vermerkt. Bau ich mal scheiße, so können
sie mich leichter identifizieren. Die Sticker dürfen nicht reflektieren.

Genauso im Innenraum darf ich soviele Lichter einbauen wieviele ich will
solange es niemanden drausen stört bzw mich beim fahren behindert.

Bei Felgen, Karosserie, Lenkrad, Lichter usw muss ich dies in meinem
Zulassungsschein eintragen lassen.
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Martin87 (02.08.2012)
 


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