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Alt 06.01.2012, 08:52 #1
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CeeJay CeeJay ist offline
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Zitat:
Sie hinfahren lassen, mit einem Zweitschlüssel hinterherfahren, den Wagen irgendwo ausserhalb Omas Umfeld abstellen und verkaufen.
Das ist eine Aufforderung zu einer Straftat - in diesem Fall Diebstahl. Nur mal so nebenbei ...

Carsten


CeeJay ist offline  
Alt 06.01.2012, 09:15 #2
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Zitat:
Zitat von CeeJay Beitrag anzeigen
Das ist eine Aufforderung zu einer Straftat - in diesem Fall Diebstahl.
Das kommt drauf an, warum die alte Dame nicht mehr fahrfähig ist. Bei geistigen Einschränkungen kann durchaus jemand eine Vollmacht haben, ohne das die alte Dame entmündigt ist.
Selbst wenn die alte Dame noch allein bestimmend wäre - was ist hier das höhere Gut? Die potentielle Gefahr für andere oder der unangetastete Besitz der alten Dame, die nicht begreifen kann oder will, dass sie andere gefährdet!

Was sagst Du der Person, die durch die alte Dame zu Schaden kommt? Tut mir leid, dass sie im Rolli sitzen, ich wollt die alte Dame nicht beklauen??

Im übrigen sind alle Tipps hier Beihilfe zum Rechtsbruch. Denn das Manipulieren am Fahrzeug wäre Sachbeschädigung!

Zitat:
Zitat von McOneee Beitrag anzeigen
Wenn sie Anzeige gegen unbekannt erstattet und dann rauskommt, dass es die Enkelin war, denke ich, bekommt man mächtig Ärger von den Grünen. Ganz zuschweigen davon, dass es warscheinlich auch als Versicherungsbetrug geahndet wird. Da die Oma ja dann Geld für den "geklauten" Waagen bekommt.
Selbstverständlich müssen Polizei und Versicherung informiert werden!
Wie willst Du sonst das Auto verkaufen??? Die Versicherung will vor dem Zahlen nämlich alle Papiere und Schlüssel von dem Fahrzeug haben!!!

Ob das eine praktikable Lösung sein kann, muss die Familie beurteilen, die ALLE Umstände kennt!
Ich kann nur die Belastung nachvollziehen, die eine solche Person für die Angehörigen darstellt.
Teezufünf ist offline  
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