fußraumbeleuchtung wärend der fahrt ist legal wenn:
das licht nicht über die sitzkante drüber strahlt,
den fahrer nicht anstrahlt und somit der geisterbahn efekt nicht auftritt,
nicht den ganzen inneraum im hellen erscheinen läst,
andere verkehrsteilnehmer blendet ect.
ich hab solch ein dokument im internet gefunden und immer in meinem wintergolf dabei den dort habe ich die fußraumbeleuchtung verbaut aber an das standlicht/abblendlicht gekoppelt. bin so schon durch mind. 10 verkehrskontrollen durch wo se gemeint haben das es nicht rechtens ist. das dokument war vom tüv erstellt