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| GonZy Support | Zitat:
Zitat:
Stell dir mal vor, du triffst auf jemanden, der einen Bauchschuß erlitten hat und viel Blut verliert. Dein Patient klagt, dass ihm kalt wird und er große Schmerzen hat. Du gibst ihm zwei Schmerztabletten und eine Rettungsdecke und schickst den Patienten nach Hause. Genau so musst du dir die "Lösung" qualitativ vorstellen. Unter dem Strich ist das Kotze. Wenn man deine Karre so aufgreift, ist die Weiterfahrt mindestens gefährdet. Hoffentlich bist du nicht mehr in der Probezeit - bei drei dicken Punkten, die du dir mit dem Stuß einfängst, ist der Lappen nämlich schön dahin - da helfen auch keine Widerstände. Zitat:
In den Modelljahren davor kann man hier keine allgemeine Aussage treffen. Hier hilft nur, den Freundlichen aufzusuchen und anhand der FIN die ABE zum Fahrzeug zu bestellen. Das ist jeweils ein Din-A4-Heft mit rund 130 Seiten - recht erbauliche Lektüre. @Tribal-D: Sind die seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger dort eingetragen, real am Fahrzeug aber entfernt, ist die Fahrt bei der nächsten Kontrolle beendet. Und so, wie dein Fahrzeug umgebaut ist (tief und auffällig), lädt der Wagen jeden Streifenpolizisten ein, mal "Papierkunde" zu betreiben. Und die Polizei interessiert sich einen Dreck für deine zwei Kopfwehtabletten und die Rettungsdecke, die du dir um die Hüften geschwungen hast. Noch eine Anmerkung: Sicher kommt gleich ein Schlauberger und Fingerwedler um die Ecke, der §54 der StVZO gelesen hat und argumentiert, dass da nichts, aber auch gar nichts über eine Pflicht von Seitenblinkern zu lesen sei. Das stimmt auch so. Allerdings darf man davon nicht ableiten, dass man sie Entfernen dürfe. Neben der deutschen StVZO hat aber auch europäisches Recht Gültigkeit in unserer Republik. Und die EU schreibt in ihrer ECE-R6 genau vor, wie welche Art Fahrzeuge ab wann zwingend mit seitlichen Fahrtrichtungsanzeigern ausgestattet sein müssen. Fazit: Die seitlichen Blinker zu entfernen kann - muss aber nicht - rechtliche Probleme verursachen. Genaue Informationen liefert nur die ABE des Fahrzeugs oder auch der Fahrzeugschein (Seitenblinker ausgetragen?). Auf jeden Fall völlig verkehrt ist es, die fehlende Last der unzureichenden Frontblinker durch Prockelei mit Widerständen zurechtzuschustern. Die Frontblinker sind absolut unzulässig und auch unzureichend. Wenn du dich damit wirklich weiter im Straßenverkehr bewegst, würde ich Sonntags doch mal wieder in der Kirche vorbeischauen - denn dann brauchst du mehr Unterstützung, als dieses Forum bieten kann. NOCH deutlicher kann ich es dir eigentlich nur mit einem Gummiknüppel vermitteln. | |||
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