Das ist schon richtig das die STVZO eine Blinkfrequenz vorschreibt. aber wer sagt denn das man das wärend der fahrt verstellt, ist beim Parken hakt auf nem treffen oder so voll nett.
Das wär ja das glich wenn ich über ein Luftduck fahrwerk schreibe, und es dann jeder gleich nieder macht, blos weil man das beim Parken auch bis auf den Boden lassen kann. oder?
Das ist etwas vollkommen anderes! Solche Fahrwerke lassen sich eintragen, werden dann mit Auflagen für den Fahrbetrieb belegt! Und: Sind absolut sicher, wenn der TÜV sie abgenommen hat!
Wenn Du mal vergisst, die Blinkfrequenz auf "original" einzustellen, und dann mit extrem geringen Frequenz rumfährst, dann sieht man Dein Blinken vielleicht erst 2 Minuten nach dem Abbiegen!
Und sowas kann die ordentliche Tuning-Szene sicher nicht brauchen!