Werkstatt Golf kaputt? Fragen und Antworten zum Thema Reparatur

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Alt 26.09.2010, 23:06 #1
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Standard Unfall / Versicherung

'n abend!
Also mir ist heute einer in die Seite gefahren! Den Beteidigten gehts gut, nur leider den Autos nicht mehr.
Da bei mir die komplette Fahrerseite zerdellt/verkratzt ist, wird es ein wirtschaftlicher Totalschaden sein. Wollte das Auto aber sowieso in absehbarer Zeit verkaufen (noch ein Jahr TÜV). Nun zu meiner Frage:
Darf ich (wenn ein wirtsch. Totalschaden festgestellt wird) mit meinem Golf noch weiterfahren ohne ihn reparieren zu lassen (nur das Geld von der Versicherung bekommen) oder muss ich den Wagen verschrotten lassen, bzw aus dem Verkehr ziehen?

Schonmal danke im Vorraus.

Schönen abend noch,
lg


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Alt 26.09.2010, 23:11 #2
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dein Auto muss nach StVo und TÜV straßentauglich sein(keine spitzen Gegenstände, usw.)

Kommt natürlich auf das Ausmaß des Unfalles an.
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Alt 26.09.2010, 23:11 #3
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Kannst mit dem Auto machen was Du willst. Die Versicherung zieht einen Restwert davon ab. Wenn Du Bock hast mit Deinem Auto weiter zu fahren, vorausgesetzt es geht keine Gefährdung davon aus , dann kannst Du das natürlich auch tun


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