Pimp my Golf Carstyling Innen und Außen für den Golf3

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Alt 12.08.2010, 05:10 #1
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Standard Angel Eyes wann erlaubt???

Moin Kameraden,

bin neuerdings stolzer Besitzer eines Golf 3 und wollt mir die sogenannten "Angel Eyes" einbauen lassen. Doch frage ich mich ob und wann man diese einschalten darf?


Mit freundlichen Grüßen
Emanuel


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Alt 12.08.2010, 06:41 #2
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Die Leuchtringe (Angel Eyes) sind das Standlicht in diesen Scheinwerfern.
Das heist sie gehen immer leuchten immer bei eingeschaltetem Abblend oder Fernlicht.
Was du nicht darfst ist nur mit Standlicht (Angel Eyes) fahren (>wüsste gern mal warum)
da der Name schon verrät das diese nur im Stand zu verwenden sind aber das ist unabhängig davon ob Standlichtringe oder normale Standlichtlampen.
Hoffe ich konnte dir etwas helfen.
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Emanuel89 (12.08.2010)
Alt 12.08.2010, 08:47 #3
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sehe ich genauso wie Michi GTI.
einbauen LASSEN??? ist ein aufwand von nichtmal 5 minuten Grill raus scheinis abschrauben neue rein grill wieder rein fertig^^
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Alt 12.08.2010, 11:03 #4
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Um es nochmal genau zu sagen. Du tauschst einfach deine Scheinwerfer gegen welche mit den angesprochenen Angel Eyes. Die gibts in verschiedenen Varianten also schau dich vorher um und informier dich gut.

Fahr mit Standlicht bei Tag ist eine Grauzone, da es offiziell glaube ich nur heißt, dass man bei Dunkelheit mit Licht zu fahren hat. Was du Tagsüber machst wo man theoretisch kein Licht braucht ist nicht so ganz definiert.
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Alt 12.08.2010, 11:12 #5
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Fahren mit Standlicht ist so eine Sache, wie Dr.NOS sagt. Es ist aber nicht so, dass man Abblendlicht nur bei Dunkelheit fahren muss, sondern bei Beleuchtungspflicht, so steht es glaube in der STVO. Also wenn ein dickes Unwetter aufzieht zb.
Das ist nur zum stehen gedacht.
Aber wenn man mal googlet stößt man auch darauf, dass Leute Buß- oder Verwarngeld für das Fahren mit Standlicht am Tag zahlen mussten.

Genau wie du die Nebler nicht als TFL benutzen darfst, die sind für Nebel gedacht.
Aber gibt ja genug, die es machen
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Alt 12.08.2010, 11:14 #6
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In §17 Abs.2 STVO steht ja: " Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden." Warum also noch diskutieren?
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Alt 12.08.2010, 11:18 #7
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Zitat:
Zitat von max Beitrag anzeigen
In §17 Abs.2 STVO steht ja: " Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden." Warum also noch diskutieren?
Recht hat er, das mit der Beleuchtungspflicht war glaube nur ein Kommentar, den ich jetzt ins Gesetzt reininterpretiert hab,sry.
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Alt 12.08.2010, 11:33 #8
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Zitat:
Zitat von Emanuel89 Beitrag anzeigen
Moin Kameraden,

bin neuerdings stolzer Besitzer eines Golf 3 und wollt mir die sogenannten "Angel Eyes" einbauen lassen. Doch frage ich mich ob und wann man diese einschalten darf?


Mit freundlichen Grüßen
Emanuel
Erstmal herzlich willkommen hier.

Vorstellung vor dem ersten Posting sind erwünscht.

AE mit Zulassung darfst du immer einschalten.
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Alt 12.08.2010, 12:01 #9
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Zitat:
Zitat von max Beitrag anzeigen
In §17 Abs.2 STVO steht ja: " Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden." Warum also noch diskutieren?
diskutieren kannst du nachwievor, da sich dein zitierter absatz 2 auf den 1. absatz bezieht (siehe link)

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

sprich man kann sagen, dass während der beleuchtungspflicht nicht mit standlicht gefahren werden darf, bei tageslicht könnte man mit standlicht umhertuckern.

so wurde es auch mal vom gericht bei einem fall ausgelegt, siehe

Urteil Standlicht am Tag - keine Ordnungswidrigkeit - Wohnmobil & Wohnwagen Forum

wer will, kann bei gelegenheit mal mit der polizeit diskutieren, ich empfehle eine kopie des gerichtsbeschlusses ins handschuhfach zu legen
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Alt 12.08.2010, 12:05 #10
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Ich war mir nicht mehr ganz sicher aber irgendwo gab es mal einen Präzedenzfall wo einer Tagsüber mit Standlicht oder NSW gefahren war und recht gegenüber der Polizei bekommen hatte da es irgendwo nur hieß "den Helligkeitsbedingungen angepasster Beleuchtung"....
Vieleicht wurde danach aber auch was an der StVo geändert.

Edit: Danke für den Link Montiferus!




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Alt 12.08.2010, 12:10 #11
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Zitat:
Zitat von Michi GTI Beitrag anzeigen
Die Leuchtringe (Angel Eyes) sind das Standlicht in diesen Scheinwerfern.
Das heist sie gehen immer leuchten immer bei eingeschaltetem Abblend oder Fernlicht.
Was du nicht darfst ist nur mit Standlicht (Angel Eyes) fahren (>wüsste gern mal warum)
da der Name schon verrät das diese nur im Stand zu verwenden sind aber das ist unabhängig davon ob Standlichtringe oder normale Standlichtlampen.
Hoffe ich konnte dir etwas helfen.


Danke. Genau das ist der springende Punkt gewesen.


@Bremer
okay, mach ich noch. Aber noch ne Frage zur Zulassung. Ich müsste die dann einbauen und damit zum TÜV fahren damit die mir das OK geben?

Wie teuer ist sone Zulassung?
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Alt 12.08.2010, 12:12 #12
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Also ich habe AE von FK und die sind schon zugelassen, bzw da ist eine zulassung dabei. Also kein TÜV oder sonstiges
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Alt 12.08.2010, 12:16 #13
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Musst halt gucken wenn du die Scheinwerfer zuhause hast ob entweder eine ABE (eintragungsfrei solange du alle Auflagen in der ABE erfüllst ) oder ein Gutachten (zum Eintragen in die Fahrzeugpapiere) dabei ist.
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Alt 12.08.2010, 12:19 #14
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Also habe bei Ebay jetzt Angel Eyes von CCFL gefunden, die gibts sogar in rot, blau, grün.. ist das erlaubt?

Wenn die dort verkauft werden.. müsste nich schon solch eine Zulassung dabei sein? ABE? Wo find ich das? Bin echt neu bei der Sache.
Emanuel89 ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 12.08.2010, 12:22 #15
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Nein, ist nicht erlaubt! Lichter an der Front des Autos dürfen nur weiß (-gelblich) abstrahlen mit Ausnahme der Blinker.
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Alt 12.08.2010, 12:26 #16
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Eh, die ABE liegt in den meisten Fällen in Form eines E-Prüfzeichens auf dem Scheinwerferglas vor. Achte einfach auf dieses Zeichen, dann bist du auf der sicheren Seite. Sie sind damit Eintragungsfrei.
Zitat:
Also habe bei Ebay jetzt Angel Eyes von CCFL gefunden, die gibts sogar in rot, blau, grün.. ist das erlaubt?
Buntes Standlicht und solcher Kirmes, das ist natürlich nicht zulässig im Straßenverkehr.
golpher90 ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 17.08.2010, 22:55 #17
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Also nochmal zum Thema Standlicht und Tag:
Zitat:
Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden...
(Stvo §17 (2))
Also klare Sache.

Zitat:
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.
(§17 (4))
Also, wer Nebelscheinwerfer hat, darf bei Nebel, Regen oder Schneefall das Standlicht mit den Nebelscheinwerfern betreiben, das Abblendlicht muss nicht eingeschaltet sein.

Also Tagsüber eínfach so einschalten ist Verboten, auch mit Nebelscheinwerfer zusammen. Ist eh Prollo-mässig
Bei Regen, Schnee oder Nebel kann der Standlicht Tagsüber mit NSL betrieben werden.

MfG
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Alt 17.08.2010, 23:19 #18
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ich denke er meint mit den farben den hintergrund der ae!
also so wie bei auch die meisten schwarz oder chrom haben!
stelle am besten einfach den link vom artikel rein!
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Alt 18.08.2010, 01:05 #19
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Hi,

diese meinte ich: CCFL Angel Eyes VW Golf 2 3 4 5 II III IV V 1,8T GTI GT bei eBay.de: Designleuchten Lichter (endet 09.09.10 16:56:52 MESZ)
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Alt 18.08.2010, 02:34 #20
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Artikel ist entfernt worden so wie es asussieht






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