TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 27.07.2010, 22:08 #1
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Standard Muss vorne eine Abschlepmöglichkeit bestehen

Ich hab da mal eine frage, und zwar ist es bei golf 3 ja ein bisschen problematisch wenn man eine andere stoßstange ohne blinker verbaut, die abschlepmöglichkeit zu halten. Nun wollt ich mal fragen ob man das überhaupt muss, also muss vorne oder hinten die abschlepmöglichkeit gewehrleistet sein?

besten dank schonmal in voraus


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Alt 27.07.2010, 22:10 #2
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ja muss gegeben sein. wenn du die lufteinlässe vorne lässt dan empfiehlt es sich die abschleppöse vom golf 4 cabrio zu kaufen
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Alt 27.07.2010, 22:10 #3
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Beim VW nicht Nur bei OPEL
Ne Spass. Ich würde es mal bejahen
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Alt 27.07.2010, 22:12 #4
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ich bin schon beigegangen und hab ein vierkant volleisen am träger nach unten geschweißt und und eine neue öse dran geschraubt, das alles hat ein zertifizierter industrieschweißer gemacht das ding hält mit angezogener handbremse
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Alt 27.07.2010, 22:13 #5
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der darf das nur wenn er schulungen und kurse besucht hat damit er tragende teile schweißen darf...
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Alt 27.07.2010, 22:13 #6
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vorne ist pflicht, hinten musst du keine haben.
also, du musst abgeschleppt werden können, musst aber nicht abschleppen können
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Alt 27.07.2010, 22:15 #7
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naja aber aufen trailer kann man mich sowieso nicht ziehen dann muss die front ab sonst ist sie ab
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Alt 28.07.2010, 10:40 #8
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Du musst auch Scheinwerfer haben, auch wenn Du sagst dass Du nie nachts fährst...

Ansonsten gilt:

§43 Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen

(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. An selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern darf diese Einrichtung hinten angeordnet sein.
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Alt 28.07.2010, 11:00 #9
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Mir hat damals mal ein Tüver gesagt das ein Fahrzeug innerhalb weniger Minuten abschleppbereit sein muss ohne all zu großen Aufwand.
Das abbauen der Stoßstange zählt z.B. als zu viel.
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Alt 28.07.2010, 11:05 #10
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Zitat:
Zitat von §43 StVZO, Absatz 2
Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen

Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. An selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern darf diese Einrichtung hinten angeordnet sein.
Heißt im Klartext:
Jeder - absolut jeder Golf III braucht vorne und hinten eine Abschleppöse.

Begründung: Jedem Golf ist eine Anhängelast eingetragen (man vergleiche den Fahrzeugschein), unabhängig davon, ob eine Anhängerkupplung montiert ist oder nicht.

Abhilfe: Anhängelast austragen lassen, dann darf die Abschleppöse am Heck entfernt oder überdeckt werden.

By the way: Suche hilft...Anmerkung: Falls zum wiederholtem Mal quattro-RS90 behauptet, die hintere Öse dürfe man ohne weiteres entfernen - einfach ignorieren. Das war und ist dummes Geschwätz.




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Alt 28.07.2010, 11:09 #11
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Hab sogar mal gehört das wenn man Klarglasblinker (sind ja länger) verbaut hat immer einen originalen rechten Blinker mitführen muss (egal ob schwarz,weiß oder organge).

Grund ist der das wenn man die Öse reinschraubt den Blinker nicht mehr reinbekommt und genau deshalb muss dan wieder ein originaler Blinker rein.
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Alt 28.07.2010, 11:22 #12
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Zitat:
Zitat von takumi Beitrag anzeigen
Hab sogar mal gehört das wenn man Klarglasblinker (sind ja länger) verbaut hat immer einen originalen rechten Blinker mitführen muss (egal ob schwarz,weiß oder organge).

Grund ist der das wenn man die Öse reinschraubt den Blinker nicht mehr reinbekommt und genau deshalb muss dan wieder ein originaler Blinker rein.
Also das hab ich noch nie gehört.Wenn du abgeschleppt wirst hast du ja eh die Warnblinkanlage an.Und die blinkt auch normal wenn vorn der Blinker nicht drin ist,bzw abgeklemmt ist.Meiner meinung nach Stimmt das nicht!
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Alt 28.07.2010, 11:28 #13
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Zitat:
Zitat von takumi Beitrag anzeigen
Hab sogar mal gehört das wenn man Klarglasblinker (sind ja länger) verbaut hat immer einen originalen rechten Blinker mitführen muss (egal ob schwarz,weiß oder organge).
Hier muss man die rechtlichen Begriffe "schleppen" und "abschleppen" voneinander abgrenzen. Für das Schleppen ist die Aussage richtig, für das Abschleppen nicht.

Nur, um den Bogen aufzuspannen:
Beim schleppen muss die Person im angehängten Fahrzeug einen gültigen Führerschein für die Fahrzeugklasse besitzen.
Beim abschleppen ist das nicht der Fall - die Person muss nicht einmal einen Führerschein je besessen haben.

Geändert von AgentBRD (28.07.2010 um 12:04 Uhr)
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Alt 28.07.2010, 11:28 #14
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also rein rechtlich muss vorne dann ein normaler blinker drin sein weil der ja so in der abe vom fahrzeug steht.
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Alt 28.07.2010, 11:29 #15
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Zitat:
Zitat von aam 90 Beitrag anzeigen
also rein rechtlich muss vorne dann ein normaler blinker drin sein weil der ja so in der abe vom fahrzeug steht.
Wie gesagt: Kommt darauf an, ob man schleppt oder abschleppt.
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Alt 28.07.2010, 11:30 #16
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und wo besteht darin der unterschied?

edit: worin unterscheidet sich das schleppen vom abschleppen
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Alt 28.07.2010, 11:40 #17
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Zitat:
Zitat von aam 90 Beitrag anzeigen
und wo besteht darin der unterschied?
Zuerst sei hier deutlich erwähnt, dass der Sprachgebrauch zwischen "schleppen" und "abschleppen" fließend ist, rechtlich aber klar definiert ist.

Zwei Beispiele:
  1. Du leistest Pannenhilfe auf der Autobahn. Du erkennst: Fahrzeug platt - da kann man so fix nichts machen. Du hängst das Fahrzeug an, ihr verlasst die Autobahn bei der ersten Gelegenheit und verbringt das Fahrzeug zur nächstgelegenen Werkstatt.
  2. Ihr erhaltet einen Tag später einen Kostenvoranschlag von der Werkstatt (viel zu teuer!) und entschließt euch, zu einer moderaten Werkstatt am anderen Ende der Stadt zu fahren. Auch hierzu wollt iht vorgehen, wie am Tag zuvor und das defekte Fahrzeug hinten anhängen.
Im ersten Fall wird Nothilfe ausgeübt und somit abgeschleppt.

Im zweiten Fall ist aber kein Notfall zugrundeliegend (teuer Werkstätten sind Alltag - kein Notfall!). Hier wird als geschleppt.
Erforderlich ist eine Anmeldung über ein oder mehrere Landratsämter (je nach Route) und der Fahrer des Zugfahrzeugs muss berechtigt sein, Fahrzeuge mit Anhänger der betreffenden Tonnage zu ziehen (Der gesamte Zug bringt schnell Gewicht zusammen, der auch schon einmal C1E erfordert). Der Lenker im gezogenen Fahrzeug braucht den Führerschein für das gezogene Fahrzeug.
Alle Beleuchtungseinrichtungen müssen funktionieren.
Die Anmeldung darf entfallen, wenn das Zugfahrzeug zum Pannenhilfs- und Bergedienst zugelassen ist und über entsprechende technische Einrichtungen verfügt, die einen Lenker des gezogenen Fahrzeugs unnötig werden lassen. (Also Abschleppschere, Hubbrille oder komplett aufgeladene Fahrzeuge.)
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Folgender Benutzer sagt Danke zu AgentBRD für den nützlichen Beitrag:
aam 90 (28.07.2010)
Alt 28.07.2010, 11:50 #18
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Zitat:
Zitat von AgentBRD Beitrag anzeigen
Zuerst sei hier deutlich erwähnt, dass der Sprachgebrauch zwischen "schleppen" und "abschleppen" fließend ist, rechtlich aber klar definiert ist.

Zwei Beispiele:
  1. Du leistest Pannenhilfe auf der Autobahn. Du erkennst: Fahrzeug platt - da kann man so fix nichts machen. Du hängst das Fahrzeug an, ihr verlasst die Autobahn bei der ersten Gelegenheit und verbringt das Fahrzeug zur nächstgelegenen Werkstatt.
  2. Ihr erhaltet einen Tag später einen Kostenvoranschlag von der Werkstatt (viel zu teuer!) und entschließt euch, zu einer moderaten Werkstatt am anderen Ende der Stadt zu fahren. Auch hierzu wollt iht vorgehen, wie am Tag zuvor und das defekte Fahrzeug hinten anhängen.
Im ersten Fall wird Nothilfe ausgeübt und somit abgeschleppt.

Im zweiten Fall ist aber kein Notfall zugrundeliegend (teuer Werkstätten sind Alltag - kein Notfall!). Hier wird als geschleppt.
Erforderlich ist eine Anmeldung über ein oder mehrere Landratsämter (je nach Route) und der Fahrer des Zugfahrzeugs muss berechtigt sein, Fahrzeuge mit Anhänger der betreffenden Tonnage zu ziehen. Der Lenker im gezogenen Fahrzeug braucht den Führerschein für das gezogene Fahrzeug.
Alle Beleuchtungseinrichtungen müssen funktionieren.
wow so genau wusste ich das nicht.

ich hatte damals probleme beim mom. schleppen des käfers.
laut auskunft des polizisten auf dem gelände (hatte damals ne sehr günstige garage beim feind) muss das auto nicht angemeldet sein. leider krasse falschaussage.
natürlich ist es nicht erlaubt ergebnis blaulicht sirene. weiterfahrt untersagt.

folgen:

- mein kollege hätte fast die fleppe verloren
- ich fast ne sperrfrist für den führerschein erhalten

glück im unglück war das ich mir den bullen gemerkt hab und er es auch zugegeben hat die fehlinfo rausgegeben zu haben so war meine sperrfrist vom tisch.
mein kumpel hatte auch glück er hatte nen LKW gführerschein den man braucht.

denn es hat sich heraus gestellt haltet euch fest:
es ist nicht gestattet ein abgemeldetes fahrzeug zu schleppen aber wenn man es doch tut braucht der ziehende einen LKW führerschein. beklopptes deutschland.
es gibt sogar regeln für verbotene sachen.

aber nun back 2 topic
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Alt 28.07.2010, 13:28 #19
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und was is nun der unterschied zwischen der golf 3 öse vorne und der vom golf 4 carbio? und wie kann man das am besten machen wenn ich nun nee andere frontstoßstange habe ohne blinker wie kann ich das am besten machen das die abschlepmöglichkeit bestehen bleibt?
Christian.O ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 28.07.2010, 13:31 #20
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die vom cabrio sitzt dann unten im lufteinlass.






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