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| TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht |
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| Golf-Tieferleger |
Hi Ich hab schon oft danach gegoogelt usw aber ich finde einfach keine klare antwort dazu ! Darf ich meine hinteren Türgriffe entfernen ? gibts da irgendwie ein Gesetz oder sowas ? bekomme ich das eingetragen ? Weil mein Kumpel meinte gestern das mind. 2 Ausgänge geben muss die von aussen zu öffnen sein müssen dann würd das gehen. hoffe ihr könnt mir helfen | |||
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| | #2 | |||
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| Show&Shine-Sieger ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Soweit ich weiß muss lediglich die Fahrertür über einen Türgriff verfügen. | |||
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| | #3 | |||
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| Golfumbauplaner | | |||
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| | #4 | |||
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| Akzent-Setzer |
habe damals auch die hinteren komplett entfernt, musste jedoch auf 2 sitzer umtragen, da meine sitze nicht klappbar waren. brauchst quasi die sitze vom 3 türer. aber dann MUSST du trotzdem eine mechanische öffnung für die FAHRER UND BEIFAHRER tür haben. diese muss dann noch konform gekennzeichnet werden wenn es sich nicht um einen "normalen" türgriff handelt. dies dient dazu den rettungskräften ein schnelles handeln zu ermöglichen. | |||
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| | #5 | |||
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| Golf-Tieferleger |
danke, ihr habt mir sehr geholfen | |||
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