TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 25.06.2010, 22:37 #1
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Frage Behebung der Mängel des KFZ nicht in der Zeit zur Nachprüfung geschafft - Was nun ?

Hallo Alle zusammen,

ein echt guter Freund von Mir aus Freiburg im Breisgau fährt einen 1.6L75PS ABU - Golf III wie ich und hat am 28.05.2010 TÜV gehabt ! Sein Fahrzeug flog jedoch durch den TÜV, weil es folgende Mängel aufgewiesen hat :

  • Querlenkerlager Rechts defekt
  • Domlager Rechts an Vorderachse defekt
  • Lambdasonde defekt
  • Beide Dämpfer an Hinterachse defekt
  • Heckachslager defekt

Nun ist eben das Problem, dass er arbeitsbedingt eben nicht immer Zeit hatte nach den Teilen zu gucken und da er auch nicht viel Geld hat und so, sowie auch nicht angemeldet ist bei Ebay oder so, kommt er auch eben somit sehr schlecht an Ersatzteile ran. Jetzt ist es eben so, dass er nur bis 28.06.2010 da auch Zeit hat die Mängel zu beheben, doch wird er nicht mehr schaffen befürchte ich

Kann man TÜV nochmal nachmachen wenn die Nachprüfung vorüber ist ? Kostet es also dann nochmal die 84 Euro ??? Wie würde es ablaufen ? Bitte klärt Mich mal auf, wie der Ablauf dann aussehen würde, weil das Problem ist halt auch, dass er eigentlich auf das Auto angewiesen ist ! Problem ist zu dem auch, dass die Werkstätten in seiner Gegend da wirklich horrende Preise für die Reparatur verlangen !

Und zwar 1800 ~ 2300 Euro und das ist da auch wirklich der Hammer. Hätte man da auch wenigstens die Teile, dann hätte ich gesagt bis auf Heckachslager, dass ich Ihm das da gemacht hätte Aber erstmal ist mal wichtig zu wissen wie es nach dieser Zeit aussieht mit TÜV ? Das er dann abgelaufen ist weiss ich aber was dann da für Probleme auf meinen Freund zu kommen könnten, wenn er versucht neuen TÜV zu kriegen ?

Bitte um

Gruss Thomas


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Alt 25.06.2010, 22:40 #2
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Er muss dann erneut die volle Summe zahlen.
84€ !
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Alt 25.06.2010, 22:42 #3
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jopp noch mal zum TÜV und 84 € zahlen
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Alt 25.06.2010, 22:46 #4
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84€ ist ja hamma ;D ich zahle hier 64€ Tüv+AU
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Alt 25.06.2010, 22:49 #5
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Danke

aber ich meinte wie wird der Ablauf dann sein ? Muss er dann den alten TÜV - Bericht von der missglückten HU / AU beim erneuten TÜV vorlegen oder wie läuft das dann ab ? .... weil ich hatte so ein Fall ja noch nicht und kenne Mich daher auch nicht mit den TÜV - Bestimmungen nach so einem Fall aus !

Gruss Thomas
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Alt 25.06.2010, 22:50 #6
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nö warum sollte er wird halt noch mal geprüft.
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Alt 25.06.2010, 23:04 #7
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Zitat:
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nö warum sollte er wird halt noch mal geprüft.
Asoo kann er den alten Bericht dann zu Hause lassen oder wie ???

Gruss Thomas
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Alt 25.06.2010, 23:17 #8
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ja kann er.


das ist nochmal ne KOMPLETTE HU, alles was vorher war ist wurscht.
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Alt 26.06.2010, 22:23 #9
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Also verstehe ich das richtig, wenn er jetzt neuen Anlauf macht zum TÜV ist es so als hätte er Ihn noch nicht gemacht ? Und TÜV ist zwar abgelaufen, aber die Folgen sind da nicht so heftig oder ? Bis wieviel Zeit nach der TÜV - Termin kann man überziehen ohne das es teuer wird ?

Gruss Thomas
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Alt 27.06.2010, 14:11 #10
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das ist scheißegal, selbst wenn er ein jahr keinene Tüv mehr drauf hatte kostet das 84 euro.
es ist so als ob er davor nie war, karten werden nochmal neu gemischt. KOmplett neue HU.




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Alt 27.06.2010, 22:36 #11
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Zitat:
Zitat von Anti-Pro Beitrag anzeigen
das ist scheißegal, selbst wenn er ein jahr keinene Tüv mehr drauf hatte kostet das 84 euro.
es ist so als ob er davor nie war, karten werden nochmal neu gemischt. KOmplett neue HU.
Das ist fast richtig.. wenn man jetzt 2 mon. überfällig war mit der HU wirde die neue Plakette auf das Datum wieder angeklebt.. Also wenn er z.b. 01.03 hatte und geht jetzt zur HU wird ihm die Plakette auch von 01.03 wieder draufgemacht..... so wird es auch sein wenn du 1 jahr überfällig bist.. Somit hast du dann nur 1 jahr Tüv...
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Alt 27.06.2010, 23:08 #12
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Nur wenn man 2 jahre drüber ist, gibt es eine komplett neue Frist.

die AU muss nicht erneut gemacht werden. die Bescheinigung liegt ja vor. Deshalb muss die mitgenommen werden. Es dürfte also nur runf die Hälfte kosten.

Wolfgang
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Alt 28.06.2010, 00:00 #13
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jetzt mit der neuen regelung darf doch die AU max. 4 Wochen alt sein ?


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