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Alt 05.04.2010, 11:29 #1
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Frage Was genau braucht man zum Autoanmelden ?

Hallo Leute,

Was genau brauche ich zum Autoanmelden?

Habe die alten Kennzeichen wo die Tüvplakette drauf ist.

Auf dem andern nummerschild ist nichts mehr drauf da sich ja das geändert hat mit der AU das das zeitgleich mit dem TÜv ist.

Alten schein und Brief habe ich wo auch drin steht Tüv 06.11

Personalausweiß

Habe ich was vergessen was man noch braucht seit der neuen änderung vom 01.01.2010 ???


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Alt 05.04.2010, 11:31 #2
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Jo... Kontodaten ;-)
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Alt 05.04.2010, 11:32 #3
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du brauchst den Versicherungs Nachweis den alten Brief und schein mehr nicht
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Alt 05.04.2010, 11:34 #4
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Du brauchst

1. Personalausweis
2. evtl. Vollmacht für die Einzugsermächtigung der KFZ Steuer (nur wenn der Wagen nicht auf dich läuft, dann auch den Perso von der Person)
3. Kennzeichen (wenn du die alten wieder benutzen willst)
4. TÜV + AU Bescheinigung (ohne geht das nicht so leicht)
5. Brief und Schein
6. Versicherungsnummer (früher Deckungskarte)

Das wars.

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Alt 05.04.2010, 11:35 #5
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hallo, du brauchst tüv und au papiere, nachweise, Fahrzeugbrief am besten alt und neu jenachdem was du hast, Fahrzeugschein falls noch angemeldet, kennzeichen, Deckungskarte deiner versicherung, bzw EVB nummer. mfg
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Alt 05.04.2010, 11:51 #6
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Und Geld, die arbeiten nicht umsonst
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Alt 05.04.2010, 11:53 #7
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ja ganz wichtig, immer viel Geld mitnehmen, denn die nehmen es reichlich
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Alt 05.04.2010, 12:01 #8
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Zitat:
Zitat von BlueG6o Beitrag anzeigen
Du brauchst

1. Personalausweis
2. evtl. Vollmacht für die Einzugsermächtigung der KFZ Steuer (nur wenn der Wagen nicht auf dich läuft, dann auch den Perso von der Person)
3. Kennzeichen (wenn du die alten wieder benutzen willst)
4. TÜV + AU Bescheinigung (ohne geht das nicht so leicht)
5. Brief und Schein
6. Versicherungsnummer (früher Deckungskarte)

Das wars.

Zu 2) Die füllst du bei der Zulassung aus( ein Muß)
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Alt 05.04.2010, 12:26 #9
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Zitat:
Zitat von BlueG6o Beitrag anzeigen
Du brauchst

1. Personalausweis
2. evtl. Vollmacht für die Einzugsermächtigung der KFZ Steuer (nur wenn der Wagen nicht auf dich läuft, dann auch den Perso von der Person)
3. Kennzeichen (wenn du die alten wieder benutzen willst)
4. TÜV + AU Bescheinigung (ohne geht das nicht so leicht)
5. Brief und Schein
6. Versicherungsnummer (früher Deckungskarte)

Das wars.

Zu 4 :

Dachte das brauche ich nicht mehr. Weil das ist auch so ein problem. Das habe ich nicht.
Der hat der vor mir verschlampt. Laut Händler in Lauf bei Nürnberg geht das ohne. Wie es bei Nürnbeg ist weiß ich nicht.
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Alt 05.04.2010, 12:27 #10
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Nein du brauchst Defnitiv die Tüv Bescheinigung... Die Plaketten auf den Schildern sind Nutzlos..

Ohne Unterlagen keine Anmeldeung




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Alt 05.04.2010, 12:30 #11
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Auf dem Fahrzeugschein steht auch Tüv 06.11 mit stempel.
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Alt 05.04.2010, 12:32 #12
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Ich habe vor ca 2 wochen exakt das selbe problem mitbekommen ^^ Der Typ vor mir hatte Kennzeichen mit Plaketten und im Schein war auch der Stempel vom Tüv... Er hatte keine Unterlagen also durfte er wieder abtretten..
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Alt 05.04.2010, 12:53 #13
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Die Bescheinigung brauchst Du defenitiv! Habe hier auch erst vor 4 Wochen mein Cab angemeldet.
Du kannst es ja mal versuchen! Bringen wird es Dir aber nichts!
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Alt 05.04.2010, 12:55 #14
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Jop so isses... Also heißt es Neuen Tüv machen lassen oder die Bescheinigung auftreiben
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Alt 05.04.2010, 13:03 #15
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bei mir ging das ganze so ohne tüv bescheinigung und sowas aber das auto stammt aus dem selben bezirk
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Alt 05.04.2010, 13:40 #16
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Falsch.

Das ist ermessens Sache der Zulassungsstelle. Ich habe letzte Woche nen Auto ohne AU bzw HU bescheinigung . Stempel im Schein reichte
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Alt 05.04.2010, 15:32 #17
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Zitat:
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Falsch.

Das ist ermessens Sache der Zulassungsstelle. Ich habe letzte Woche nen Auto ohne AU bzw HU bescheinigung . Stempel im Schein reichte
Genau, ich habe auch schon öfter gehört das es geht, aber bei uns definitiv nicht. Fakt ist auch das du deine TÜV oder AU Bescheinigung irgendwo neu anfordern kannst, aber das kostet wohl fast so viel wie neu machen lassen

Von daher IMMER GUT AUFHEBEN
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Alt 05.04.2010, 17:29 #18
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Also meines wissens muss die tüv und au Bescheinigung immer dabei sein genauso wie der Fahrzeugschein. Ohne geht es Garantiert nicht,da gibt es auch keinen ermessens Spielraum.
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Alt 05.04.2010, 17:49 #19
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Zitat:
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Falsch.

Das ist ermessens Sache der Zulassungsstelle. Ich habe letzte Woche nen Auto ohne AU bzw HU bescheinigung . Stempel im Schein reichte
Ja das sagte mein händler auch das es so reichen sollte. So gehts zumindest bei ihm in Lauf. In Nürnberg sollte das dann auch gehen. Werd ich aber morgen sehen.
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Alt 05.04.2010, 19:13 #20
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Also meines wissens muss die tüv und au Bescheinigung immer dabei sein genauso wie der Fahrzeugschein. Ohne geht es Garantiert nicht,da gibt es auch keinen ermessens Spielraum.

Klar geht das, habe letzte Woche erst nen Auto angemeldet






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