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| Golf Allgemein Allgemeine Themen des Golfs gehören in dieses Forum! |
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| | #1 | ||
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| Hilfesuchender |
Hallo ![]() ich bin seit gut einer Woche stolze Besitzerin eines Golfs III ![]() Nun hab ich mir Sommerreifen online bestellt, in der Größe, wie die alten gerade draufgezogen sind: 175/65 R14 82T. Im Fzg.-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I) stehen aber 185/60 R14 82T. Jetzt habe ich gehört, dass die 175er auch eingetragen sein müssen. Ist das richtig? Ich hab mir darüber keine Gedanken gemacht. Dachte nur, dass ich richtig liege, wenn ich die Größe nehme, die auch gerade drauf ist. Danke für eure Antworten. Grüße Lütte | ||
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| | #2 | |||
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| machdeburjer |
tut mir leid das sagen zu müssen aber die kannst zurückschicken beim normalen golf sind endwerder 175 70 13 185 60 14 oder 195 50 15 andere größen müssten kostenintensiv eingetragen werden mfg | |||
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| | #3 | |||
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| Forenseele | Zitat:
Falsch!!!!! Reifenfreigabe | VW Golf 3 | Doppel WOBber Das darf man alles fahren ohne extra eintragen! Diese größen standen früher ALLE im Schein bzw. Brief. | |||
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| | #4 | |||
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| machdeburjer |
all diese größen definitiv nicht ich hab den alten schein und bei mir stehen die 3 obengenannten größen drin sonst keine mehr wurden nicht orginal auf dem golf verbaut die anderen könnte mann fahren da sie annähernd die gleichen außendurchmesser haben sit aber trotzdem nicht gleich erlaubt | |||
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| | #5 | |||
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| Forenseele |
Es ist erlaubt! Bei VW und beim TÜV bekommst du den gleichen Zettel wenn du da frägst. | |||
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