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Alt 15.03.2010, 19:11 #1
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Standard Mit Fahrwerk tiefer ohne Airride ???

Hallo, wollte mal fragen wie ich mein Auto tiefer bekomme ohne große prob mit dem tüv zu bekommen. Verbaut sind 7,5 J x 17. Derzeitieges Fahrwerk 35mm. Bördeln muss ich eh schon aber ziehen wollt ich nicht weil is ja bald Karfreitag :-P . Also es sollte wohl schon so wie bei den von Wagenwerks aussehen aber ob das so geht ohne das die felgen Schleifen ??

Danke für die Antworten.




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Alt 15.03.2010, 19:13 #2
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ähh Gewindefahrwerk?!

Kannst ja dann individuell auf dich einstellen, ne...
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Alt 15.03.2010, 19:22 #3
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wenn du nur noch nen kleines stück runter willst nimm doch andere domsteller
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Alt 15.03.2010, 19:26 #4
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ich hatte da so an diese tiefe gedacht .



naja mit gewinde is mir schon klar aber der soll ja auch nicht schleifen sonst sacht tüv nein danke !
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Alt 15.03.2010, 19:28 #5
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denke mal mitm gewinde ist am einfachsten, kannste bis maximum runter bis tüv sagt NE
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Alt 15.03.2010, 19:44 #6
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ja wenn du schleifst ist halt das Maximum erreicht. Bördeln und Kanten ziehen is bei der Tiefe schon Pflicht...
Wenn du TÜV hast, schraubst dus halt bisschen hoch, ansonsten wieder runter...

Das Problem ist eher die Polizei, die sind da seeehr zimperlich,

Ich glaub der Abstand von einem festen Teil des Wagens(Unterboden) zum Boden darf max. 6cm betragen...hat mir mein TÜV letstens bemängelt...
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Alt 15.03.2010, 20:03 #7
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meines wissen sind 8cm minderstmaß!!
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Alt 15.03.2010, 20:06 #8
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also ist die unterkante auto auch richtmaß egal ob die front shon aufm boden schleift oder wie ?
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Alt 15.03.2010, 20:09 #9
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der Schweller is ja kein festes Teil, kann also so tief sein, wie er will...
es kommt tatsächlich auf den festen Bestandteil des Autos an, z.B. Schweller, der darf das Mindesmaß nicht unterschreiten, sonst gibts auf die Eier...!
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Alt 15.03.2010, 20:14 #10
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Zitat:
Zitat von robsldx Beitrag anzeigen
der Schweller is ja kein festes Teil, kann also so tief sein, wie er will...
es kommt tatsächlich auf den festen Bestandteil des Autos an, z.B. Schweller, der darf das Mindesmaß nicht unterschreiten, sonst gibts auf die Eier...!
Soll das n Witz sein?




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Alt 15.03.2010, 20:17 #11
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hab mal kurz nachgeguckt, Meik und sein TDI hatte Recht! Wobei hier 11cm stehen. Quelle ist Wikipedia...

Zitat

Bei der Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen wird sich der Prüfer vor allem an der Empfehlung „VdTÜV Merkblatt 751“ orientieren. In diesem Merkblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass
Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.
Von dieser Regelung bleiben Anbauteile aus elastischen Materialien (wie Spoiler aus Plastik) unbetroffen. Letztlich bleibt es dem Prüfer überlassen, wie viel Spielraum er bei der Zulassung belässt, jedoch hat sich die TÜV-Empfehlung bei der Bewertung einer Fahrzeugsituation als Regelgrund durchgesetzt.
Zitat Ende
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Alt 16.03.2010, 02:02 #12
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Ja mit Gewinde darfst glaub max. 7cm Tieferlegen.
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Alt 16.03.2010, 08:49 #13
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Also soweit ich weis gibt es kein GESETZ wie TIEf man sein darf..

denn mein POLO war gute 2,5cm vom Boden weg und keiner sagte was ....

mein Prüfer meinte nur man darf kein hinternis im Verkehr sein =)

Polizei meinte nur SEHR tief mehr nicht ^^
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Alt 16.03.2010, 09:00 #14
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Es gibt keine Gesetz zu der Tiefe eines Autos da gibt es nur Richtlinien. Das liegt immer im ermessen des Prüfers ob er die Tiefe einträgt oder nicht.
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Alt 16.03.2010, 10:24 #15
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Zitat:
Zitat von Convertible Beitrag anzeigen
Es gibt keine Gesetz zu der Tiefe eines Autos da gibt es nur Richtlinien. Das liegt immer im ermessen des Prüfers ob er die Tiefe einträgt oder nicht.
Richtig, mein TÜV hat gekotzt wegen 6 Zentimtern Bodenfreiheit...
wenn ich die Winterräder drauf hab(15Zoll) bin ich nen guten Zentimeter zu tief, hat er gemeint
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Alt 16.03.2010, 11:11 #16
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Es steht NIRGENDS im Gesetz das man eine Mindestbodenfreiheit haben muss!


Die 80mm zu festen Teilen sind lediglich eine Richtlinie an die sich leider die meisten TÜVler halten.
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Alt 16.03.2010, 12:08 #17
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ich hab mit den 15er Winterreifen knappe 3 cm am schweller vom Cabrio klar war der TÜVer nich begeistert aber eingetragen hat er es trotzdem. Ich gefährde niemanden damit und bin auch keine Verkehrsbehinderung. Mann muss halt wissen wo man lang fahren kann und wo nich. Wenn man en fähigen TÜV Prüfer hat geht alles. Kumpel hat vorne anner VR Lippe ca 1-1,5 cm und das is auch eingetragen auch wenns wirklich kein Spaß mehr macht zu fahren
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Alt 16.03.2010, 20:32 #18
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Das halt ich ja fürn Gerücht! Mit 1cm von VR-Lippe zu Boden kann man NIRGENDS mehr fahren! Biste dir sicher das der kein Airride hat? ^^
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Alt 16.03.2010, 20:38 #19
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okay wenn es kein gesetz gibt wie habt ihr das eintragen lassen per einzelabnahme??
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Alt 16.03.2010, 20:44 #20
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einzelabnahme brauchste nur wenn deine tieferlegung außerhalb des gutachtens des fahrwerks ist, dh wenn beim gewinde der restgewinde weniger ist als im gutachten steht






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