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Alt 02.12.2009, 23:45 #1
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Standard Bräuchte nochmal Hilfe bzgl Borbet T und G3 GT

Hallo,

hatte vor kurzem schon mal Fragen wegen Felgen für meinen G3 GT Bj 05/95.

Ich könnte Borbet T Felgen haben, allerdings ist kein Gutachten bei. Die Felgen wurden angeblich auch auf einem G3 gefahren.

Das Gutachten findet man auf http://www.borbet002.mx-live.com/default.aspx

Wäre nett wenn mal jemand schauen kann ob ich die Felgen überhaupt fahren darf in der angebotenen Ausführung 7,5 x16 ET35 auf 215er Reifen und 9x16 ET15 auf 225er
Kann im Gutachten eine solche Kombination nicht finden. So richtig Raff ich datt auch nicht mit dem ganzen Gutachten krams.


DANKEEEEE

Gruß
Helferlein


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Alt 02.12.2009, 23:48 #2
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Wenn die Freigängigkeit gegeben ist, dann darfst du diese Felgen nach einer eintragung vom Tüv fahren.

Bei 7,5x16 wirst du an der VA die Kante umlegen müssen.
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Alt 02.12.2009, 23:50 #3
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Laut der Seite darfste die so fahren. Such dir doch einfach das Gutachten raus? so Schwer is das doch nich...
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Alt 02.12.2009, 23:51 #4
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Jo Kanten umlegen HA/VA ist kein Prob. Aber ich finde im Gutachten halt nicht die Reifenkombi wie ich oben geschrieben habe. Macht das was?

Werde ich bei der ET und den Schluffen mit bördeln auskommmen ?

Bin da echt total unerfahren, hatte mal nen E30 vor 8 jahren , aber da hatte ich jemanden der mir mit solchen Sachen immer geholfen hat
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Alt 02.12.2009, 23:55 #5
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Zitat:
Zitat von Namefaker
Laut der Seite darfste die so fahren. Such dir doch einfach das Gutachten raus? so Schwer is das doch nich...
Ich bin doch da auf der Seite, habe mir auch nen Gutachten angeguckt für den 1.8er 90 Ps Golf , sach ja ich raff datt nich so dolle ..... irgnedwie steht da auch nur was von ET 15 und 20 sry


Wo genau auf welcher seite von dem Gutachten sehe ich das, dass ich die fahren kann ( nicht das ich dir nicht glaube, wills nur gern verstehen wie ich das dumme Gutachten verstehen muss)

THX euch beiden schon ma für die Antworten
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Alt 03.12.2009, 00:01 #6
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Ob die Reifenkombi im Gutachten steht oder nicht ist eigentlich egal. Es ist nur wichtig das der Reifen auf der Felge gefahren werden darf. Das ist dann eine sgn. Reifenfreigabe.
Am sichersten ist es immer wenn man sich sämtliche Gutachten die zutreffen einpackt und zum Tüv fährt. Die helfen dir dann gerne weiter und können dir genau sagen ob es möglich ist oder nicht.
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Alt 03.12.2009, 00:17 #7
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Ok , na ich ich glaube euch einfach mal, denke ihr wisst es besser *hehe*

Aber kurz noch zum verständniss , wieso taucht die ET von 35 net im gutachten auf ? Glaube ich werde datt nie raffen
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Alt 03.12.2009, 00:30 #8
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bei der felgenbreite könnte man auch vorn 205er und hinten 215er reifen fahren, so hatte ich mal meine 16er bereift
fahr zum tüv, besser noch gtü oder ähnliche private zulassungsstellen, der soll dir ne reifenfreigabe ausdrucken

bist du dir sicher das du vorn et 35 hast und nicht et 25?

vorn wird die eintragung kein problem werden, hinten wirst du eventuell ziehen müssen, aber schraub die dinger erstmal drauf
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Alt 03.12.2009, 09:36 #9
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Kanten umlegen und an der VA eventuell noch 5mm Spurplatte drunter falls du ein Gewinde verbaut hast.

Würde allerdings HA bei Gelegenheit 215/40iger montieren lassen.
Kann der Prüfer ja auch gleich mit eintragen.

Die Umbauarbeiten an der Karosserie schön vorsichtig machen und Innenkante vor dem umlegen sauber machen sowie mit Heissluftfön alles richtig warm machen!

Baue ja oft sowas um und da passiert nix.


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