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Alt 26.10.2009, 19:57 #1
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Standard Frage zur Zulassung (Vollmacht)

Hi,
morgen bekomm ich endlich meinen Wagen.
Hab ihn über einen Gebrauchtwagenhändler gekauft.
Heute war er beim TüV und beim Aufbereiter. Morgen soll er durch den Händler zugelassen werden.

Dazu benötige ich:
1.) Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
2.) Deckungskarte für die Kfz Versicherung
3.) Zulassungsbescheinigung Teil II bzw.Fahrzeugbrief
4.) Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
5.) gültige HU-Bescheinigung (TÜV Bericht)
6.) AU-Bescheinigung (ASU)
7.) ggfl. Vollmacht, falls ein anderer hingeht
8.) der Bevollmächtigte muß ebenfalls einen Personalsausweis mitnehmen
9.) Bankverbindung (wegen Kfz Steuer)
10.) altes Nummernschild, falls das Fahrzeug noch nicht abgemeldet war

Was mit der Deckungskarte gemeint ist weiß ich grad nicht
Und warum ich eigentlich schreibe ist die Vollmacht. Hab da was im Internet gefunden, sollte das richtige sein. Möchte nur sichergehen
Klick mich - Fomularlink
Habe den Link mal eingefügt! Masterb2k


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Alt 26.10.2009, 20:00 #2
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die deckungskarte früher doppelkarte genannt gibt es nich mehr du brauchst einfach nur ne bestätigungsnummer!! einfach bei check24 ne versicherung wählen oder meine empfehlung morgen bei ner kfz versicherung nach deiner wahl anrufen und sagen du willst dein auto anmelden und dann geben die dir die nummer

gruß
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Alt 26.10.2009, 21:41 #3
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Servus,
also mit der KFZ Zulassungsvollmacht kommst du eigentlich so gut wie überall hin.

Der Händler benötigt im Grunde von dir:

- die ausgefüllte Vollmacht inkl. BLZ und KTO-Nr. wegen der KFZ Steuer
- Personalausweiskopie
- Doppelkarte (Deckungskarte) und die gibts auch immer noch, gehst du
einfach zu dem Versicherungsmakler deiner Wahl und lässt dir für die
KFZ-Zulassung ne Doppelkarte oder halt die Nummer davon
(Bestätigungsnummer) geben

Den Rest, also KFZ-Brief / Schein / TÜV / AU hat ja der Händler eh.

Mfg
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Alt 26.10.2009, 21:59 #4
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Muss die Einzugsermächtigung für das Finanzamt ebenfalls sein,oder geht es auch ohne?
Ich finde nur Formulare mit Einzugsermächtigungen für das Finanzamt, doch momentan ist es bei uns so, dass wir die Steuerforderung per Rechnung bekommen und dann begleichen.
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Alt 26.10.2009, 23:24 #5
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Zitat:
Zitat von The_Chilled_Monkey
Muss die Einzugsermächtigung für das Finanzamt ebenfalls sein,oder geht es auch ohne?
Ich finde nur Formulare mit Einzugsermächtigungen für das Finanzamt, doch momentan ist es bei uns so, dass wir die Steuerforderung per Rechnung bekommen und dann begleichen.

Muss sein, ohne geht gar nichts mehr!
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Alt 27.10.2009, 07:49 #6
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Einzugsermächtigung für Finanzamt ist je nach Bundesland unterschiedlich. Die meisten Länder verlangen das. Du kannst die aber hinterher widerrufen.

Wolfgang
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Alt 27.10.2009, 09:10 #7
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Zitat:
Zitat von wolfi71
Einzugsermächtigung für Finanzamt ist je nach Bundesland unterschiedlich. Die meisten Länder verlangen das. Du kannst die aber hinterher widerrufen.

Wolfgang
Vorteil das man die Steuern nicht vergessen kann.
Bei uns ziehen die zwar gerne 3-4 Wochen eher ab aber bezahlen muss man ja eh irgendwann!
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Alt 27.10.2009, 10:14 #8
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Alles klar danke.
Also wenn es von Bundesland zu Bundesland verschieden ist, dann wird die Einzugsermächtigung in NRW verlangt^^
Nungut, dann muss es jetzt noch einen Tag warten
Aber der Golf ist eh erst zur Hälfte aufbereitet.


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