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Alt 08.08.2009, 15:17 #1
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Frage Frage zu Sportlenkrad und RRK

Hallo,

Habe ein Sportlenkrad mit ABE verbaut. Mein Fahrzeug steht auch in der ABE drin. Es heißt dort ausserdem, dass man das Lenkrad vom TÜV begutachten lassen muss, sofern nicht die serienmäßige Rad-Reifen-Kombination angebracht ist.

Meine Frage: Ich hab Zubehör Felgen von BBS in 15" mit 195x50, die sind auch im Schein eingetragen allerdings nicht in Verbindung mit dem Lenkrad. Geht 195x50 R15 als serienmäßge RRK durch?

Gruß


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Alt 08.08.2009, 16:06 #2
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es liegt im schein was als serien bereifung eingetragen ist..
hast du den auch tiefergelegt ?
original rad/reifen kombi & alles andere muss dem original zustand entsprechen...
ansonten - tüv
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Alt 08.08.2009, 16:15 #3
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In meinem neuen Schein ist als Serienbereifung nur 185/60 R14 eingetragen -.-
Ich dachte halt weil für den Golf gabs ja auch ab Werk 15" Alufelgen

Tiefer ist er nicht.
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Alt 08.08.2009, 16:31 #4
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ja aber felgen müssten dann ja extra stehen im schein oder ?1
sonst fahr mal zum tüv und die sollen dir das eben sagen ...
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Alt 08.08.2009, 16:44 #5
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Ja meine Felgen stehen bei den anderen Eintragungen im Schein. Nur eben nicht in Kombination mit dem Lenkrad.
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Alt 08.08.2009, 16:47 #6
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Ich denke auch das du das eintragen lassen musst! Reifengrösse wird die selbe sein wie original,was ist denn mit der Felgenbreite bzw Einpresstiefe?

gruss tommy
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Alt 08.08.2009, 16:52 #7
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Es sind 7jx15H2 ET35 mit 195/50.

Wenn nicht mach ich für den TÜV einfach wieder das originale Lenkrad drauf. Sehe es nicht ein für so eine Kleinigkeit gleich wieder 40€ zu blechen....
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Alt 08.09.2009, 11:35 #8
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Ich häng noch was dran:
Muss ich wenn ich ein Gewindefahrwerk habe das Lenkrad auch begutachten lassen? Oder hat das wirklich nur was mit der Rad/Reifenkombination zu tun. Ich meine nämlich ich hätte da schonmal was gehört...

Die Reifengröße die ich jetzt draufhabe (205er)steht nur in meinem alten Kfz-Brief drin(Im neuen steht ja bloß noch 1 größe (195er) drin) Gilt das dann trotzdem wenn ich einfach ne Kopie vom alten Brief mitführe oder dem Tüv-Prüfer zeige!? Ich meine gültig ist die größe ja dann trotzdem, oder?
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Alt 08.09.2009, 11:42 #9
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1. Man kann jede Eintragung und RRK in die neuen Papiere mit übernehmen!!
2. Freigabe für die 15" BBS von VW holen, da es Serienparts sind, sollte eine Freigabe reichen, immerhin sollten die BBS sogar ne Teilenummer haben
3. Eintragungsfrei ist das Lenkrad eh, es geht eigentlich um die Nabe!
4. Mit Serienfahrwerk UND Serienbereifung reicht es, die ABE mit zu führen ("1)
5. ist eins geändert, ( Fw oder RRK ), muss das Lenkrad mitsamt der Nabe eingetragen werden
6. Ist beides geändert, wird es eine Kombi-eintragung. Erste liegt bei 37 €, jede weitere 17 €!
7. 3 Monate Frist, die Daten vom Prüfbericht in den Schein / Brief bei der Zulassungsstelle eintragen zu lassen, danach erlischt das Gutachten vom Prüfer!

("1): Angabe in der ABE beachten!


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