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Alt 21.07.2009, 21:32 #1
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Frage Fahren mit Standlicht Tagsüber erlaubt?

So da es einige mit Angel Eyes, oder mit LED Lichtleiste. Die ja als Standlicht gedacht sind.

Ich habe mich in ein Paar Foren umgehört/gesehn.

Meinungen der juser:
u.a
Erstmal noch dieser Link zum Tehma Beleuchtung;

http://www.jurathek.de/showdocument....7&referrer=465

Nun Zitate:

Das Fahren mit Standlicht ist [nur] dann verboten, wenn die Voraussetzungen von § 17 I S. 1 StVO voliegen (Dunkelheit, Dämmerung, entsprechende Sichtverhältnisse). Daraus folgt, dass das Standlicht im Fahrbetrieb nur während der Beleuchtungspflicht unzulässig ist (so auch Bay 70, 31 = VM 70, 41).



Richtig. Und § 17 Abs. 2 S. 1 StVO regelt klar und deutlich: "Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden." Ein Bezug darauf, dass das nur im Falle der Beleuchtungspflicht nach Abs. 1 gilt, liegt schon deshalb eher fern, weil der nächste Satz lautet "Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden." Auch das wird wohl nicht nur während der Beleuchtungspflicht nach Abs. 1 gelten, sondern insgesamt. Ich halte die Interpretation daher für recht fernliegend.

Dass ein Eintrag im Verwarnungs- und Bußgeldkatalog fehlt, sagt wenig aus; denn weder aus § 26a StVG noch aus der BKatV ergibt sich eine Ausschließlichkeit des Katalogs. § 1 Abs. 1 S. 1 BKatV verpflichtet nur dazu, bei einer OWi, die dort genannt ist, die entsprechende Sanktion anzuordnen; daraus ergibt sich nicht zwingend, dass bei nicht genannten OWis keine Sanktion anzuordnen ist.


Was sagt ihr dazu?


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Alt 21.07.2009, 21:38 #2
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kumpel von mir wurde auch schon mit standlicht angehalten und durfte schön bezahlen!
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Alt 21.07.2009, 21:42 #3
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Ziemlich durcheinander alles...

Aber ich fahre tagsüber auch mit Standlicht (Angel Eyes + LED Tagfahrlicht) und es hat bislang noch nie einer gemeckert. Das LED Tagfahrlicht, sprich LED Lichtleiste (wie due sie nennst) ist übrigens nicht zwingend nur als Standlicht erlaubt. Wie in meinem Fall ist eine R87-Kennung vorhanden und somit ist diese "LED-Lichtleiste" auch beim Fahren erlaubt. Sobald ich das Abblendlicht einschalte, muss diese jedoch automatisch abgeschaltet werden.
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Alt 21.07.2009, 21:42 #4
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ich hatte damit noch kein problem. was die halt stört sind die nsw die di emeisten mit dem standlicht an haben
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Alt 21.07.2009, 21:43 #5
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Zitat:
Zitat von DS1986
kumpel von mir wurde auch schon mit standlicht angehalten und durfte schön bezahlen!
Was musste er denn blechen? Und bei wievielen Euronen liegen die offizielen Angaben, beim "Erwischtwerden" mit Standlicht?
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Alt 21.07.2009, 21:45 #6
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war nur ein 10er, aber immerhin^^
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Alt 21.07.2009, 21:46 #7
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standlicht sollte das geringere übel sein....

kommt drauf an wo man ist.... bei angel eys fällt das nicht so auf, da die aktuellen BMW ja auch ihr Tagfahrlicht über die Ringe haben....

Laut Gesetz ist das Fahren mit Standlicht allein ohne Abblendlicht verboten.

da entgegenkommende denken da man steht, also wer mir entgegen kommt und am überholen ist und sieht das ich standlicht anhabe, dann hat der nur noch 20m zum ausweichen..... (am tage bei 12-14Uhr sonne
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Alt 21.07.2009, 21:51 #8
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Zitat:
Zitat von Simmi
Ziemlich durcheinander alles...

Aber ich fahre tagsüber auch mit Standlicht (Angel Eyes + LED Tagfahrlicht) und es hat bislang noch nie einer gemeckert. Das LED Tagfahrlicht, sprich LED Lichtleiste (wie due sie nennst) ist übrigens nicht zwingend nur als Standlicht erlaubt. Wie in meinem Fall ist eine R87-Kennung vorhanden und somit ist diese "LED-Lichtleiste" auch beim Fahren erlaubt. Sobald ich das Abblendlicht einschalte, muss diese jedoch automatisch abgeschaltet werden.
Ist bei dir wenn du mit TFL fährst die Heckbeleuchtung an oder aus? Diese sollte aus sein wenn du TFL´s hast ! Wennn es an ist dann ist es Standlicht. Und so wie ich das weis ist fahren mit Standlicht Verboten !
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Alt 21.07.2009, 21:52 #9
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Hey ne freundin von mir hat nen Golf4 mit devileyes! die haben ja die "AUDI LED Leiste" im scheinwerfer integriert wenn ihr wisst was ich meine!
Naja sie wurde aufjedenfall mal angekaggt das diese ausgehen oder abdunkeln muss sobald sie das abblendlicht angeht! auch so ne sache! die teile haben nen E-Prüfzeichen!!!!
und dennoch müssen LEDs ausgehen oder abdunkeln während der fahrt! is auch so ne sache! keinem fällt es auf, aber dennoch stimmt es! beim golf5 R32 dunkeln die unteren LED leisten in der schürze ab!
fällt aber keinem auf!!!!
lg
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Alt 21.07.2009, 22:00 #10
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Zitat:
Zitat von Bude
Ist bei dir wenn du mit TFL fährst die Heckbeleuchtung an oder aus? Diese sollte aus sein wenn du TFL´s hast ! Wennn es an ist dann ist es Standlicht. Und so wie ich das weis ist fahren mit Standlicht Verboten !
Ja korrekt... ich starte den Motor und das TFL ist an. Sobald ich Standlicht anmache, bleibt es auch noch an, zusätzlich gehen die AE´s und die Heckleuchten an und bei Abblendlicht geht es dann natürlich aus. So sollte es sein.




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Alt 21.07.2009, 22:16 #11
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Zusatz TFL mit R87 Zulassung mein ich nicht. Wenn die richtig angeschlossen sind is das ja kein Problem.
Ich meine insbesondere Angel Eyes und eben Scheinwerfer mit intigrierter LED Standlichtleiste wie eben devileyes.
Also meiner meinung nach kann man mit ihnen fahren so lange es nicht all zu dunkel veregnet oder nebel da ist. Aber ich denke wenn einer von der Rennleitung 10 Euro Verwarnungsgeld haben möchte, iss das sicherlich auch nicht falsch, da es ja schließlich standlicht heißt. Aber ich finde es besser Tagsüber mit Standlicht zu fahren als ohne Licht, (Solange es die Witterung her gibt).
Also solange es kein Bußgeld gibt noch alles in Ordnung.
Aber was is wenn man mit Standlicht einen Auffahrunfall baut?
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Alt 21.07.2009, 22:24 #12
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Zitat:
Zitat von Simmi
Ja korrekt... ich starte den Motor und das TFL ist an. Sobald ich Standlicht anmache, bleibt es auch noch an, zusätzlich gehen die AE´s und die Heckleuchten an und bei Abblendlicht geht es dann natürlich aus. So sollte es sein.
Nö, sollte es nicht. Wenn auf Standlicht geschaltet wird müssen die TFLs auch aus gehen.
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Alt 21.07.2009, 22:26 #13
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Sehe ich genauso...

Solange Standlicht für andere am Tag keine Gefährdung darstellt, ist das meiner Meinung nach völlig in Ordnung. Und 10 EUR ist auch okay, das Risiko geh ich ein.
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Alt 21.07.2009, 22:26 #14
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Zitat:
Zitat von Buddha
Nö, sollte es nicht. Wenn auf Standlicht geschaltet wird müssen die TFLs auch aus gehen.
Echt? Naja, und wenn auch, is doch eigentlich egal oder meinste nich?
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Alt 21.07.2009, 22:30 #15
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deswegen heißt es ja eigentlich STANDlicht^^
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Alt 21.07.2009, 22:35 #16
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Zitat:
Zitat von Simmi
Echt? Naja, und wenn auch, is doch eigentlich egal oder meinste nich?
Haben mir auf jedenfall die Grün-Weißen erzählt, aber bei mir ist es so geschaltet. Die schauen nämlich auch jedes mal blöd wenn ich mit TFL an ihnen vorbei fahre.
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Alt 21.07.2009, 22:35 #17
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Hallo,

also bei uns in der Gegend fahren viele nur mit Standlicht rum am Tag oder bei leichter Dämmerung.
Also die Grünen bei uns sehen das (glaub ich) locker und werden einen bestimmt nur mündlich verwarnen....

Ich fahre ja selber gerne nur mit Standlicht rum (Angel Eyes ).

MFG
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Alt 22.07.2009, 18:05 #18
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Ich fahre jetzt seit ein paar Wochen mit dem US Positionslicht in den Blinkern (orange). Weißes Standlicht ist aber meiner Meinung nach erlaubt.

Polizei war schon mehrmals direkt vor mir, aber bisher haben die noch nichts gemacht. Solange fahre ich damit weiter. Sieht jedenfalls klasse aus.
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Alt 22.07.2009, 19:05 #19
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Was kostet eig Standlicht mit NSW tagsüber?
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Alt 22.07.2009, 19:11 #20
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10er wegen falscher beleuchtung aber mich haben sie auch schon angehalten weil ich nur mit standlicht gefahren bin " das heisst nicht umsonst standlicht" meinte der nur






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