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Alt 20.06.2009, 23:04 #1
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Standard Kennzeichen Sondergenehmiung?

Hey,

wie sieht das aus? Ich hab vorhin gehört das man nen Antrag auf eine Sondergenehmigung für sein Kennzeichen stellen kann.

Ich mein damit, das ich es weiterhin mit Proppen auf der Windschutzscheibe befestigen darf.

Gibt es sowas? Möchte meine Schürze nicht versauen....


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Alt 20.06.2009, 23:18 #2
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ich bin mir nicht sicher aber ich glaube sowas geht garnicht der tüv wird dir sagen das muss da dran und fertig, ich wollte nen kleineres haben für hinten weil kein anderes gepasst hatte da meinte der vom tüv dann bau ihn wieder um dann passt das.... ne kleineres bekommst du nicht!!!
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Alt 20.06.2009, 23:35 #3
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Zitat:
Ich mein damit, das ich es weiterhin mit Proppen auf der Windschutzscheibe befestigen darf
Die Idee kannst du mal sauber abfressen. Dein Golf ist keine Baumaschine mit Sonderaufbau, Übermaßen und Rundumkennleuchten. Wie willst du den eine Sondergenehmigung für dein Fahrzeug, dass ja einem Allerweltsbaumuster entspricht, begründen?
Kennzeichen müssen für zwei- oder mehrspurige Fahrzeuge mit vier oder mehr Reifen (oder Gleisketten) an der Front und am Heck angebracht werden. Die Frontscheibe ist nicht die Front, der Golf ist kein Bus.

Einen Antrag kannst du natürlich bei der zuständigen Zulassungsstelle deines Landkreises stellen, allerdings wird den Beamten auch nur das Gedärm vor Lachen aus der Bauchhöhle springen - einen berechtigten Anspruch wirst du nicht glaubhaft machen können.

Ausweg: Beantrage doch die Nutzung eines Nummernschildes auf Klebefolie. Die schmiegt sich weich an deine Schürze an.
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Alt 20.06.2009, 23:50 #4
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Es giebt eine Ausnahme aber ich glaub die bekommst du als normaler Autofahrer nich.
Porsche hat so eine um die nummerschilder mit Saugnäpfen an ihren Testfahrzeugen anzubringen und die hat eine Freigabe bis 300Kmh

Mach dir doch eine gebogene halterung die du mit flügelschrauben unter der stossstange fest machst
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Alt 20.06.2009, 23:52 #5
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Zitat:
Zitat von Jasy
..... ich wollte nen kleineres haben für hinten weil kein anderes gepasst hatte da meinte der vom tüv dann bau ihn wieder um dann passt das.... ne kleineres bekommst du nicht!!!

N kleineres nummerschild musst du auf der zulassungsstelle beantragen und wenn du ne US Heckklappe hast bekommst du ohne prob eins weil ja kein andres reinpast
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Alt 20.06.2009, 23:55 #6
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servus

ich hab dieses jahr schon öfters gesehen das die tuner ihre kennzeichen mit saugknöpfen festmachen ich glaub wohl das da keiner was sagt und dannkannst du es bei treffen runter machen kannst!;-) greets!
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Alt 20.06.2009, 23:56 #7
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ne habe ne normale aber mit kenzeichenleichten passt nur nen 40iger und auf der zulassungsstelle habe ich es nicht bekommen die meinten das ist mein pech und ich soll zum tüv fahren und mir ne bescheinigung gebenlassen und der vom tüv meinte das geht nicht mehr..... war mal so aber nicht mehr
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Alt 21.06.2009, 00:00 #8
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da sagt so lang keiner was bis du von der rennleitung angehalten wirst.

Die Kennzeichen müssen – in Leserichtung – waagerecht und gut erkennbar (sauber und nicht umgedreht) an der Fahrzeugaußenseite angebracht sein. Es sind Mindest- und Höchstgrenzen hinsichtlich der Anbringungshöhe zu beachten; auch dürfen Kennzeichenschilder nur einen gewissen Neigungswinkel (max. 30°) aufweisen. Sie dürfen nicht überdeckt (transparenter Plastikschutz) oder verdeckt (Anhängerkupplung, Reserverad) sein. Sie müssen fest mit dem Fahrzeug verbunden sein. Dies bedeutet, dass die Kennzeichen nicht ohne Werkzeug entfernbar sein dürfen. Hierbei sind Verschraubungen aber auch Klemmrahmen zulässig (eine Münze oder ein Plastikhebel zum Öffnen des Rahmens gelten schon als Werkzeug). Rechtlich stellt das amtliche Kennzeichen eine zusammengesetzte Urkunde dar. Manipulationen sind u. a. als Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch strafbar
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Alt 21.06.2009, 00:05 #9
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Zitat:
Zitat von saschki84
ich hab dieses jahr schon öfters gesehen das die tuner ihre kennzeichen mit saugknöpfen festmachen ich glaub wohl das da keiner was sagt und dann kannst du es bei treffen runter machen
Nun, es gilt ja der Spruch des Volksmundes: "Wo kein Kläger, da kein Richter." Wir leben in einem freien Land, da darf man alles sagen und jede Meinung vertreten. Auch solche völligen Fehlinformationen werden nicht geahndet.
Ich kann von diesem blauäugigen Rat nur warnen: Das OVG Lüneburg hat erst Anfang letzten Jahres entschieden, dass eine Anbringung des Kennzeichens hinter der Windschutzscheibe ohne weiteres zur Betriebsuntersagung führen kann. Dann kannst du zum Treffen laufen. Vergiss' den Quatsch mal ganz schnell und hör' auf stitchkai - der weiß wenigstens, wovon er spricht und argumentiert auf Grundlage von Fakten und nicht auf Basis dünkelhaften Übermuts.

Hol' dir so einen Aufkleber, dann ist alles Rechtskonform. Die Beantragung ist zwar eine Hürde, dann bist du aber auf dem sicheren Pfad.

@ saschki84: Das du solch einen Rat erteilst... - Dein Gewissen soll dich einholen.
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Alt 21.06.2009, 00:10 #10
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Nim kurtflügel band mach es anständig warm un kleb dir das N.schild auf die s.stange
und ab machen kanste im gleichen prenzib hast dann keine löcher in der stossi




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Alt 21.06.2009, 00:14 #11
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servus

also ich meinte ja nicht an der scheibe sorry das hab ich nicht so gemeint ich meinte nur das er sie mit saugknöpfen an der stoßstange fest machen könnte aber auch nur so das es auch richtig hält also nicht nur mit 2 sondern ehr mit 8 oder mehr!

und lass mein gewissen aus dem spiel.-)
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Alt 21.06.2009, 00:23 #12
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Das wird nichts, mit diesen Saugnäpfen. Das wird nicht als fester Verbund anerkannt und wird für ein Bestandskennzeichen schlichtweg nicht genehmigt.
Achte auf die Fragestellung: Fre4kZ fragt nicht, was er machen kann, sonders will explizit erfahren, was er machen darf - also welche Maßnahmen in Einklang mit den Rechtsnormen und Bestimmungen stehen. Der Saugnapf ist es nicht...
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Alt 21.06.2009, 00:29 #13
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kein plan ist mir ja auch rille ich hab ja auch nur gesagt das ich es mehrmals gesehen hab wie er es macht ist seine sache!

greets und nen schönen abend
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Alt 21.06.2009, 00:37 #14
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ich hatte es bis jetzt immer vorne auf dem A-Brett liegen. Doch eines tages hielten mich die grünen an und nun muss ich da MOnatg hin und meinen Wagen vorführen und denen zeigen das ich es fest drann habe...
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Alt 21.06.2009, 01:03 #15
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dann machs lieber irgendwie fest!
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Alt 21.06.2009, 02:09 #16
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Zitat:
Zitat von Fre4kZ
[...]und nun muss ich da Montag hin und meinen Wagen vorführen[...]
Oh je, dann sieht's schlecht aus. Laut Verordnung muss das Fahrzeug beim Vorführungstermin verkehrsgerecht sein. Man kann daher schon von dir verlangen, dass das Schild an die Schürze geschraubt ist.
Es bleibt dir aber die Möglichkeit, auf den einbestellenden Beamten zuzugehen und um einen Aufschub zu bitten. Wenn du eine Bescheinigung einreichst, aus der hervorgeht, dass du einen Antrag auf Folienschild gestellt hast, lässt er sich vielleicht erweichen - ist ja auch nur ein Mensch. Einen Anspruch hast du auf den Aufschub zwar nicht, würde ich aber versuchen, wenn dir die Schürze so wichtig ist, wie du sagtest.
Sollte der Beamte aber an der Vorstellung festhalten, dann lass' dich nicht dazu verleiten, irgendwelche "Schnell&schlampig"-Maßnahmen zu ergreifen, wie doppelseitiges Klebeband oder dergleichen. Sollte der Verdacht aufkeimen, dass man die Angelegenheit nicht ernst nimmt, dann wird selbst der besonnenste Beamte zum Stier.
Immerhin empfinde ich es schwer in Ordnung, dass man dir lediglich eine Belehrung mit Vorstellung erteilt hat - das hätte schlimmer ausgehen und richtig böse werden können.
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Alt 21.06.2009, 12:50 #17
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also bei dem Bericht im TV über die Österrreich Tussi mit ihrem pinken Golf Cabrio, da habens das mit Klettband befestigt. Dort unten in Österreich können die ja mehrere Fahrzeuge mit einem Kennzeichen bewegen.

Und zur Kennzeichengrösse.
Hab an meinem Variant auch diese US Mulde dran obwohl deutsches Modell.
Da war nix mit kleinen Blech.
Hab dann nne Photo von der Kennzeichenmulde gemacht und mich in einer ruhigen Art und Weise mit dem Amtsstellenleiter auf nen 40er Blech geeinigt.
Man sollte auch schon auf seine Tonart achten und nich mit Gewalt sein Willen durchsetzen.Bei mir hats geklappt und ich hab nu SLK- XY9 dran. Eigentlich werden diese 3 Zeiler nach der Trennung nicht mehr für mehrspurige Fahrzeuge vergeben. Aber wie gesagt in nem vernünftigem Ton mit der Zuständigen Person reden und es findet sich ein Lösung.

Ausnahmeregelung 125er KZ an PKW.
Bei uns in Sachsen Anhalt kann man auch über die Landesregierung eine Ausnahmeregelung erwirken. Da soll so ziemlich alles möglich sein.
Hat man diese in der Hand, so sind kl. Kennzeichen möglich und auch andere fahrzeugspezifische Umbauten..
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Alt 21.06.2009, 16:23 #18
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Zitat:
Zitat von stitchkai
N kleineres nummerschild musst du auf der zulassungsstelle beantragen und wenn du ne US Heckklappe hast bekommst du ohne prob eins weil ja kein andres reinpast

Das ist auch nicht ganz richtig. Nur die US Heckklappe langt nicht.. Das habeich auch schon mal versucht, und mir wurde gesagt umbauen und fertig.
Die Kurzen kenzeichen bekommst du eingetragen wenn du ein US golf hast mit brief..

LG..PAblos


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