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Alt 11.06.2009, 22:48 #1
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Standard welche blinker müssen vorhanden sein?

Frage:

welche blinker müssen vorhanden sein?
Wollte vorne die stoßi cleancen aber wenn ich die blinker wegmache habe ich ja nur sie seitenblinker für vorne reicht dem tüv das?

mfg


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Alt 11.06.2009, 22:51 #2
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NEIN das reicht nicht. du musst vorne blinker haben. bei einer cleanen stoßi kommst du dann um andere scheinwerfer, mit integrierten blinkern nicht drum rum.
das man hinten blinker haben muss ist denk ich mal allen klar. um die seitenblinker streiten sich die leute. der eine tüver drückt ein auge zu wenn keine vorhanden sind, der andere bemängelt es.
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Alt 11.06.2009, 22:55 #3
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okay also am besten neue scheinwerfer mit blinker.

danke schön
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Alt 12.06.2009, 22:34 #4
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Seitenblinker sind ab best. Baujahren zwingend erforderlich. In unserem Golf war das vorher schon drin. Ich meine ab 94 oder 95 muss das drin sein.

Wolfgang
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Alt 12.06.2009, 22:37 #5
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Habe auch gehört, dass Seitenblinker ab Bj. 95 Pflicht sind. Wenn sie an nem älteren Baujahr dran sind müssen sie aber auch funktionieren.
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Alt 12.06.2009, 23:01 #6
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Seitenblinker können entfallen,siehe Sharan etc wurden durch WOLSBURG Blenden ersetzt,wenn die Frontblinker auch einen gewissen seitlichen Abstrahlwinkel haben.ist beim 3er Golf nicht gegeben.
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Alt 13.06.2009, 08:01 #7
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Zitat:
Zitat von heilbutt
Seitenblinker können entfallen,siehe Sharan etc wurden durch WOLSBURG Blenden ersetzt,wenn die Frontblinker auch einen gewissen seitlichen Abstrahlwinkel haben.ist beim 3er Golf nicht gegeben.
die ham dafür seitenblimker im spiegel, vll mal schlau machen vor dem posten!
was nettes hat der neue opel gt, seitenblinker am übergang kotflügel-stoßstange ins radhaus integriert nette idee, cleane seite und trotzdem legal.
gruß
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Alt 14.06.2009, 05:03 #8
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die autos die bis baujahr 95 ihre seitenblinker entfernen müssen sie nur austragen lassen weil sie bis dato nicht erforderlich waren!
Ab 95 müssen sie dran sein wenn man sie dann im ktflügel entfernt müssen sie im blinker oder sonst wo vorne sein!
vorne und hinten müssen auf jeden fall blinker sein!
wenn du die frontsostange cleanen willst müssen die blinker oben im scheinwerfer vorhanden sein!

mfg
sting
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Alt 14.06.2009, 12:33 #9
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Blinzeln

Lies mal das hier

'§ 54 Fahrtrichtungsanzeiger.

(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz + 0,5 Hz (90 Impulse + 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite - ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage - in gleicher Phase blinken. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, dass die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann. Fahrtrichtungsanzeiger brauchen ihre Funktion nicht zu erfüllen, solange sie Warnblinklicht abstrahlen.

(1 a) Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Die nach vorn wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger und die zusätzlichen seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger dürfen an beweglichen Fahrzeugteilen angebaut sein, wenn diese Teile nur eine Normallage (Betriebsstellung) haben. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Fahrtrichtungsanzeiger, die nach § 49 a Abs. 9 und 10 abnehmbar sein dürfen.

(2) Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muss ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten. Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die Sicht des Fahrzeugführers nicht behindern.

(3) Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig.

(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind

1. an mehrspurigen Kraftfahrzeugen

paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein."



Es reicht vorn welche zu haben. Aber es muß von allen Seiten erkenntlich sein, wohin man will. Meine Meinung ist jetzt, dass ich die Dinger beim Golf II, Polo6N dem aktuellen Passat einfach cleanen würde, da die Blinker vorn 'herumgezogen' sind.!!!!
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Alt 14.06.2009, 12:45 #10
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aber moment mal ...
wenn ich mir kotflügel vom us golf ranmache sind da ja auch keine seitenblinker , das ist doch auch ein originales ersatzteil...




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Alt 14.06.2009, 13:02 #11
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also meines wissens kannst die seitenblinker weg machen da es an golf a ohne gegeben hat hab da a scho paar undabhänige tüvprüfer gefragt und die haben mir alle as gleiche gesat


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