TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 26.05.2009, 15:24 #1
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Standard Keine HU wegen 57i?

Moin!
Ich hab folgendes Problem mit meinem Golf:
Vor über 6 Jahren hat mein Golf ein K&N 57i Kit und ne Gr. A Anlage bekommen, alles wure eingetragen und seitdem bin ich damit rumgefahren.
Jetzt wollte ich HU machen bei der DEKRA, da meinte der Prüfer mit dem Luftfilter kann er mir keine HU machen weil die mittlerweile illegal sind und es dafür auch keinen Bestandsschutz gäbe wegen eben dieser Illegalität. Jetzt frag ich mich aber warum das die letzten Jahre nie Thema bei der HU war, in meinem Schein steht der Filter ganz klar mit der Nummer drin, alles astrein und jetzt meinen die das darf nichtmehr. Können die das überhaupt? Gibt es keinen Bestandsschutz für bereits eingetragene Sachen? Außerdem hört man ja auch immerwieder das sich Leute heute immer noch die Kits eintragen lassen. Wenn die wirklich illegal wären müßte dann ja deutschlandweit gelten, oder? Mich kotzt das gerade tierisch an, völlig unverständlich für mich.
Vielleicht hat oder hatte ja mal wer das gleiche Problem.

P.S. Ich weiß das die Filter eigentlich eh ein Schmarrn sind und allein aus leistungstechnischer Sicht wollt ich eh wieder umrüsten auf Original aber es geht mir ums Prinzip


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Alt 26.05.2009, 16:03 #2
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ich denke mal er meckert, weil du die ja jetzt nur noch mit serienauspuff fahren darfst...
oder mal bei nem anderen tüv probieren!
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Alt 26.05.2009, 17:25 #3
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Hm, das glaub ich nicht weil diese Behauptung das entweder Filter oder Auspuff geht gibts ja schon länger und ich hatte noch nie Probleme beim TÜV gehabt. Außerdem ist sowohl mein Auspuff mit Krümmer und der Filter alles in meinen Papieren eingetragen. So wurde das abgenommen von daher müßte das ja auch eigentlich weiterhin so bleiben. Auch wenn sich in der Zwischenzeit Bestimmungen ändern müßten solche Sachen eigentlich bleiben. Das wundert mich nämlich gerade wirklich sehr.
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Alt 26.05.2009, 17:55 #4
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haste die dämmatte unter der haube?
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Alt 26.05.2009, 17:58 #5
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Ne, die Dämmmatte hab ich nicht drin. Aber darum gings dem auch garnicht. Der meinte die 57i Kits sind im allgemeinen verboten. Auf die Dämmmatte hat der garnicht geachtet, hat ich auch noch nie Probleme mit, ich hatte noch nie eine drin.
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Alt 26.05.2009, 18:57 #6
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die matte is ivb mit offenen filtern mittlererweile pflicht

wenn du nen bösen cop erwischt dreht der dir dafür 3 punkte an
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Alt 26.05.2009, 19:21 #7
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Das mit dem Bestandsschutz einer TÜV-Abnahme/Eintragung ist so eine Sache...

Wir hatten einen Kunden, der vor 2 Jahren eine Gasanlage bei einem Fachbetrieb einbauen hat alles. Die Gasanlage wurde nach dem Einbau vom TÜV abgenommen und eingetragen.

Jetzt der Hammer: Das Fahrzeug bekam bei uns im Haus jetzt keine HU, da die Gasanlage nicht nach Vorschrift eingebaut sei, der Stutzen würde zu nah am Heck sitzen und die Leitungen seien unten nicht geschützt genug verlegt. Interessanterweise war der TÜV-Prüfer von der gleichen TÜV-Prüfstelle, die die Gasanlage vor 2 Jahren abgenommen und eingetragen hat, nur im Schein könnte er nicht erkennen, dass einer seiner Kollegen die Eintragung gemacht hat. Schon peinlich...

Der Kunde schlägt sich jetzt mit der Einbaufirma und dem TÜV rum. Den Tankstutzen kann z.B. gar nicht so einfach mal versetzen, da bleibt ja ein Loch an der jetztigen Stellen...
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Alt 26.05.2009, 19:29 #8
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Ja, das Thema hatte nen Kumpel von mir letzens auch. Wie gesagt, eigentlich wollt ich ja eh umbauen auf Originalkasten, ich hab nur das Problem das er eigentlich diese Woche TÜV kriegen sollte weil der jetzt schon ein Jahr abgemeldet war und der woanders steht als ich wohne. Deswegen sollte er jetzt so schnell wie möglich TÜV kriegen damit ich den nur holen muß und dann mit dem Neuaufbau anfangen kann. Jetzt muß ich aber erstmal mir den Kasten organisieren und dann Wiedervorstellung bei der DEKRA was ich dann frühestens am Dienstag machen kann wegen dem Feiertag. Eigentlich sollte da schon längst alles erledigt sein, das bringt meinen ganzen Zeitplan durcheinander.
Ich vertseh bloß die Argumentation nicht das das jetzt illegal ist weil das Gutachten zurückgezogen wurde weil als ich den hab eintragen lassen war das definitiv so noch legal und so wurde es abgenommen und müßte ja eigentlich gehen.
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Alt 26.05.2009, 19:42 #9
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also das finde ich sehr seltsam..
Habe mit einem Prüfer vom Tüv-nord darüber gesprochen , da waren die Sportluftfilter schon auf der Abschußliste bzw. untersagt.
Er hat ihn mir so eingetragen mit dem gültigen Gutachten.
Bei billigen Sportluftfiltern könnte es probleme geben weil da jeder von jedem das gutachten geklaut und kopiert hat.
Das war die Aussage des Prüfers.

Im Gutachten vom K&N steht allerdings das eine Originalauspuffanlage gefahren werden muß, in Verbindung mit einem Sportauspuff sind sie unzulässig.

Ich denke mal das wird der Grund sein.
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Alt 26.05.2009, 19:49 #10
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Also im Gutachten von meinem k&n steht nichts von Serienauspuff. Hab extra alles durchsucht, weil ich schon n Sportauspuff fahre, der auch nichts von einem Sportluftfilter im Gutachten hat.
Der k&n hat nur als Auflage die Dämmmatte.

Gruß




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Alt 26.05.2009, 20:37 #11
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Das is doch alles ein Mist mit diesen Filtern. Da gibts wohl alte und neue Gutachten, anch dem einen darfste mit Anlage, beim anderen nur ohne Anlage, keine Ahnung wie das genau ist. Wie gesagt, meiner is schon siet Jahren da drin und vor 2 Jahren bei der HU war das alles noch garkein Problem, war sogar der gleiche Prüfer...
Mir kommt das irgendwie willkürlich vor. Ich kann doch nicht was eintragen und dann ein paar Jahre später behaupten das wär jetzt illegal. Fahren ja auch alte Corvettes mit Sidepipes rum, die dürfen das ja auch weil das schon immer war und so auch eingeführt war in Deutshcland. Kommt ja auch keiner auf die Idee den Corvette Fahrern jetz die Sidepipes zu verbieten.


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