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Alt 20.05.2009, 19:20 #1
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Standard Fahrwerk nochmal eintragen lassen?

Also folgende Frage:

Im moment habe ich ein 50/30 Fahrwerk von Bilstein drin, das ist aber ziemlich ausgelutscht und deshalb will ich mir ein Gewindefahrwerk kaufen.

Muss ich damit nochmal zum Tüv, auch wenn ich es wieder auf 50/30 einstelle oder bleibt mir das erspart?


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Alt 20.05.2009, 19:21 #2
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Ich denke mal,dass du nochmal hin musst,da es ja ein neues und anderes Fahrwerk ist und der TÜV das ja absegnen muss.
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Alt 20.05.2009, 19:23 #3
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Muss neu eingetragen werden, selbe Prinzip wie bei anderen Felgen
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Alt 20.05.2009, 19:24 #4
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ja dachte ich mir auch schon. aber eigentlich müsste der prüfer doch nur gucken ob das fahrwerk wirklich wieder 50/30 ist und es mir im brief umschreiben. weil was soll er da noch groß bemängeln wenn die tiefe schon vorher eingetragen ist?
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Alt 20.05.2009, 21:48 #5
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Geht einfach um die richtigkeit... wen du es so machst wirst auch keine probleme bekommen
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Alt 20.05.2009, 22:11 #6
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Ich hab ne ähnliche Frage:

Müssen die Felgen erneut eingetragen werden (wurden per Einzelabnhame eingetragen)
Wenn ich das Gewinde verstelle?

Das Fahrwerk wurde über ne normale Eintragung eingetragen, 1 Jahr früher als die Felgen.

In der Eintragung der Felgen wurde halt die Eintragung vom Fahrwerk mit berücksichtigt. (Nummer des "Protokolls" )

Also Fahrwerk ist klar aber mir gehts darum ob ich zum TÜV muss oder auch zur Dekra etc. kann?
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Alt 20.05.2009, 22:42 #7
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Ich behaupte mal, dass die Felgen auch wieder eingetragen werden müssen, da sie in Verbindung mit dem Fahrwerk eingetragen werden.
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Alt 20.05.2009, 23:08 #8
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Zitat:
Zitat von AAM
Ich hab ne ähnliche Frage:

Müssen die Felgen erneut eingetragen werden (wurden per Einzelabnhame eingetragen)
Wenn ich das Gewinde verstelle?

Das Fahrwerk wurde über ne normale Eintragung eingetragen, 1 Jahr früher als die Felgen.

In der Eintragung der Felgen wurde halt die Eintragung vom Fahrwerk mit berücksichtigt. (Nummer des "Protokolls" )

Also Fahrwerk ist klar aber mir gehts darum ob ich zum TÜV muss oder auch zur Dekra etc. kann?
Wenn du das Gewinde verstellst muessen die Felgen nicht neu eingetragen werden, aber das Fahrwerk!
TUEV Prueft dann eben wieder wie beim neueinbau eines Fahrwerks. Gibt aber auch Pruefer die messen nur kurz das Gewinde nach und schreiben es grad um.
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Alt 20.05.2009, 23:12 #9
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also so allgemein kann man das garnicht sagen....das kommt drauf an was in deiner eintragung steht... also bei mir steht lediglich der hersteller der Sportfedern (H&R) ohne angabe von tieferlegungsmaßen. und die gekürzten konis sind garnicht aufgeführt...also theoretisch könnte ich jede x beliebige feder von h&r reinsetzen...
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Alt 20.05.2009, 23:15 #10
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Zitat:
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Wenn du das Gewinde verstellst muessen die Felgen nicht neu eingetragen werden, aber das Fahrwerk!
TUEV Prueft dann eben wieder wie beim neueinbau eines Fahrwerks. Gibt aber auch Pruefer die messen nur kurz das Gewinde nach und schreiben es grad um.

Sehr gut!

Danke schön.

Das in der Eintragung von den Felgen die alte "Protokollnummer" vom Fahrwerk steht das diese eben mitberücksichtigt wurde gibt dann auch keine Probleme auf der Zulassungsstelle?

Ich hätte die Papiere zwar schon ändern müssen aber da der Golf bis ca. mitte Juli eh fast gar nicht bewegt wird lass ich das sein wenn ich eh noch das Fahrwerk verstelle und Spurplatten eintragen lasse.






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