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Alt 07.05.2009, 13:13 #1
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Standard Rückleuchten nicht erlaubt!!!!

Moin Moin

Also folgendes Problem ich wurde letzte Woche von unseren Freunden angehalten, diese schauten sich dann meine Rückleuchten (Klarglas ohne LED von der Firma Dectane) an. Sie sagten dann zu mir das diese Rückleuchten nicht im Strassenverkehr zugelassen sind, da das E-Prüfzeichen für die in die Rückleuchten Integrierten Rückstrahler und die Nebelschlußleuchte fehlen würden nach endloser diskussion haben sie dann gesagt das ist eben nicht erlaubt und ich kann ja mehr geld für rückleuchten ausgeben die dann zugelassen sind. Alle anderen sachen haben ja die E-Prüfzeichen.

Jetzt meine frage hat sowas schon mal jemand hier gehabt also auch mit den rückleuchten?

Und hat jemand zufällig noch rückleuchten die zugelassen sind liegen

Mit freundlichen Gruß

Christian


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Alt 07.05.2009, 13:24 #2
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du hast keine rückstrahler also reflektoren und keine nebelschlußleuchten.... wenn eins fehhlt hast du keine zulassung......
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Alt 07.05.2009, 14:39 #3
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Könntest du mal ein Bild posten Welche Rückleuchten du meinst?
Es wäre nicht die erste, die keine Zulassung hat.

mfg
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Alt 07.05.2009, 14:42 #4
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meine rückleuchten haben auch keine rückstrahler haben die beim tüv auch bemängelt. hätte da hässliche rückstrahler anbringen müssen habsch aber nicht.

naja ende vom lied muss erst 2011 wieder zum tüv
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Alt 07.05.2009, 14:52 #5
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Es sind Rückstrahler und Nebelschlussleuchte vorhanden nur sie haben kein E-Prüfzeichen für die beiden sachen auf den Rückleuchten angebracht.

http://www.dectane.de/artikeldet.php...e41e504a30cb64

hier mal der link der rückleuchten. Versteh nicht warum die solche sachen einbauen und die nicht prüfen lassen

Gruß Chrischi
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Alt 07.05.2009, 14:55 #6
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Wenn sie ein E-Prüfzeichen haben, sind sie zulässig - es ist ja nicht in jeder kammer ein E Prüfzeichen, ich hab auch nur eins drauf
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Alt 07.05.2009, 15:05 #7
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Ja das habe ich auch gedacht nur die menschen in grün meinten es gibt für jede Beleuchtung ein eigenes E-Prüfzeichen bzw ein Buchstabe der das jeweilige genehmigt z.b ein F für entweder Rückstrahler oder Nebelschlussleuchte weiß das nicht mehr so genau auf jeden fall war eins von beiden mit F gekennzeichnet

Gruß Chrischi
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Alt 07.05.2009, 15:44 #8
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Richtig. Das E Zeichen ist gut und schön. Wichtig ist aber auch noch die Homologation. Das sind die ganzen anderen kleinen Zeichen darauf.

2a = Blinker
R = Rücklicht
S1 = Bremslicht
IA = Rückstrahler
F = Nebelschlusslicht
AR = Rückfahrlicht

Sollte einer dieser Buchstaben nicht auf der Rückleuchte sein, ist diese Funktion nicht zugelassen.
Fehlt z.b. das F, dann muss eine extra Nebelschlussleuchte angebracht werden.
Ebenso beim IA für den Rückstrahler.

mfg
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Alt 07.05.2009, 22:27 #9
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Danke das habe ich mir gedacht ich habe mich auch schon an die firma dectane gewannt und ihnen das problem geschildert. mal sehen was da kommt.

Also sollten vielleicht mal einiege schauen ob diese Buchstaben auf ihren rückleuchten vorhanden sind.

Scheiß regeln in Deutschland


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