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Alt 18.04.2009, 11:03 #1
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Hallo,

nach einem Jahr Golf 4 fahren hab ich mir wieder einen 3er gegönnt. Es ist ein GTi Baujahr 94 geworden.

Nun zu meinem Problem: das Auto sieht von innen wie von außen wie geleckt aus ein top zustand. Vor einem Monat grade TÜV bekommen. Fährt sich super und Motor ist auch in Ordnung. Beim Kauf wollt ich das Auto aber gerne von unten sehen, dieses ging laut Verkäufer nicht und ich musste ihm vertauen das von unten alles in Ordnung weil er ja auch grad Tüv bekommen hatte. Der Verkäufer hat auch selber eine Werkstatt und ein Autohandel.
Naja, hab das Auto so gekauft (für 2000€) und am nächsten Tag bin ich dann ersteinmal auf die Grube. Meine Befürchtungen wurden wahr. Auspuff durch, Trägerteiler durch gerostet, Achsgummis im Arsch. Der Wagen hätte NIE Tüv kriegen dürfen und der Verkäufer wusste was er mir verkauft.
Habe den Verkäufer kontaktiert und würde ihm am liebsten die Karre wieder hin stellen. Da stellt er sich natürlich stuhr. Was mach ich jetzt? Wie sehen meine Chancen vor Gericht aus? Hat jemand Ahnung davon.

Würde mich über Antworten sehr freuen.

MfG Leo


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Alt 18.04.2009, 12:40 #2
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Zitat:
Zitat von Leo
Hallo,

nach einem Jahr Golf 4 fahren hab ich mir wieder einen 3er gegönnt. Es ist ein GTi Baujahr 94 geworden.

Nun zu meinem Problem: das Auto sieht von innen wie von außen wie geleckt aus ein top zustand. Vor einem Monat grade TÜV bekommen. Fährt sich super und Motor ist auch in Ordnung. Beim Kauf wollt ich das Auto aber gerne von unten sehen, dieses ging laut Verkäufer nicht und ich musste ihm vertauen das von unten alles in Ordnung weil er ja auch grad Tüv bekommen hatte. Der Verkäufer hat auch selber eine Werkstatt und ein Autohandel.
Naja, hab das Auto so gekauft (für 2000€) und am nächsten Tag bin ich dann ersteinmal auf die Grube. Meine Befürchtungen wurden wahr. Auspuff durch, Trägerteiler durch gerostet, Achsgummis im Arsch. Der Wagen hätte NIE Tüv kriegen dürfen und der Verkäufer wusste was er mir verkauft.
Habe den Verkäufer kontaktiert und würde ihm am liebsten die Karre wieder hin stellen. Da stellt er sich natürlich stuhr. Was mach ich jetzt? Wie sehen meine Chancen vor Gericht aus? Hat jemand Ahnung davon.

Würde mich über Antworten sehr freuen.

MfG Leo
Wenn der Verkäufer eine Werkstatt hat, hat er doch sicher ein Gewerbe?!? Da stehen deine chancen meines wissens nicht schlecht. Hat er das Fahrzeug die ohne Garantie etc Verkauft???
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Alt 18.04.2009, 12:43 #3
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wie lange hast du das auto jetzt ?? Hatte auch schon so nen problem und wenn der neu tüv hat dann kannst du den verkäufer anzeigen also gib mal bescheid wie lange du ihn hast.Gruß Alex
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Alt 18.04.2009, 12:49 #4
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Wenn er damit erst beim TUEV gewesen ist, wirst du noch den Pruefer anscheissen koennen oder du hast ihn als Zeugen. Gibt ja nur 2 Moeglichkeiten. Der Verkaeufer hat nach dem TUEV die guten Teile wieder ausgebaut und dir Schrott drunter gemacht, oder der Pruefer ist nicht korrekt gewesen.
Was steht denn in deinem Kaufvertrag so alles drin mit vonwegen "Bastlerauto", "Maengel" usw.?
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Alt 19.04.2009, 11:30 #5
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Ja, der Verkäufer hat ein Gewerbe hat es aber als privat verkauft da die karre seinem sohn gehörte, daher auch keine Garantie.
habe das auto jetzt 4 Tage. Der Verkäufer sagt wegen dem Tüv das es ihm egal ist, wir sollen uns an den tüv prüfer wenden.
naja wir haben schon Termin beim Anwalt mal gucken was der meint wie die chancen sind. Is halt nur ärgerlich und man ist auch menschlich sehr enttäuscht.
Hoffe jetzt nur das es noch ein gutes ende findet.
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Alt 19.04.2009, 11:31 #6
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ist aber eine normale MAsche . Genauso das wort Bastlerwagen ist gerichtlich definiert worden,damit können díe sich auch nicht raus reden.
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Alt 19.04.2009, 11:35 #7
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Sowas ist natürlich immer ärgerlich , ich würde es über den Anwalt versuchen.
Hatten sowas damals bei nem Calibra am Motor , ging über fast 2 Jahre mit mehren Gutachtern und hat fast 10.000€ verschlungen..

Auspuff und Achslager sind natürlich nichts dramatisches und nicht so teuer beim erneuern, aber Trägerteile ist schon scheiße.
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Alt 19.04.2009, 12:40 #8
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Wer wurde als VK festgehalten im Vertrag? Im Endeffekt ist es egal was im Kaufvertrag über die Ausschließung der Gewährleistung steht, denn im deutschen Gesetzbuch MUSS er als Gewerbetreibender für Gebrauchtteile min. 12 Monate haften. Die ersten 6 Monate liegt zudem die Beweislast bei Ihm.
Ich würd nochmal mit Ihm plaudern, eventuell auch mal mit dem Prüfer. Danch kannste den rechtlichen Weg gehen. Hätte da jetzt keine große Bedenken das du den küzeren ziehst.
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Alt 19.04.2009, 20:34 #9
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Er hat den Wagen ja nicht über sein Autohandel verkauft sondern als Privatperson im auftrage seines sohnes. Er lässt auch nicht mehr mit sich reden. Also wird wohl alles weitere über einen Anwalt laufen wobei mir davor ja auch graut wenn ich so lese was Raver-one da schon durchgemacht hat.
Auspuff und Achslager ist jetzt auch nix wildes aber wenn dir die Karre unterm Arsch weggammelt ist übel, ist ne sau arbeit das herzurichten.
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Alt 19.04.2009, 21:39 #10
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hallo,
ein kumpel von mir hatte ein ähnliches problem. er hatte den wagen auch als TÜV-Neu gekauft. Hatte dann auch Schwierigkeiten und hat es über den TÜV-Prüfer gemacht. Der Hatte sich dann mit dem Verkäfer kurz geschlossen...hat alles super funktioniert, denn der Prüfer steht mit seiner Unterschrift dafür gerade und das bedeutet, dass er seinen Job auf Spiel setzt...das zieht oft schneller und besser als jedes Schreiben om Anwalt!!
Also, TÜV-Station Aufsuchen und direkt den Prüfer ansprechen...
Viel Erfolg!




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Alt 19.04.2009, 22:12 #11
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Du hast sehr große chancen das zu gewinnen.
denn der verkäufer hat eine werkstatt. und daher ist er kein laie sondern profi, und wenn er dir dann ein auto verkauft, das TÜV neu hat, und seinen aussagen nach in einem guten bzw sehr guten zustand ist, ist dies irreführung oder betrug.
ganz einfach

wünsch dir viel glück!!


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