| Hilfe |
| Kalender |
![]() | |
| TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht |
| Antwort |
| | Themen-Optionen | Thema bewerten | Ansicht |
| | #1 | |||
| ||||
| i am legend |
hi zusammen, hab über die suche nichts befriedigendes gefunden, also mal neues thema: bekommt man us standlicht (abgedimmte blinkerbirnen) eingetragen? | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #2 | |||
| ||||
| Golfumbaufertigsteller |
Ein Freund von mir hat es eingetragen, ist aber noch vom Vorbesitzer und schon länger her. Weiss nicht wie das heute aussieht. MfG | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #3 | |||
| ||||
| i am legend |
kannst du da evtl. ´ne kopie von organisieren? will diese schwulen angel eyes abklemmen... | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #4 | |||
| ||||
| Golfumbaufertigsteller |
Ich werde ihn nachher gleich mal fragen. Kann dir morgen bescheid geben. | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #5 | |||
| ||||
| Spirit of the Streets |
Jeder Blinker, egal ob weißes Glas oder oranges Glas, ob weiße Glühlampen oder orange Glühlampen haben ein E-Prüfzeichen. Dieses Prüfzeichen ist eine Bauartzulassung, dh der Blinker mit dem dazugehörigen Glas, Reflektor und Glühlampe darf nur als Blinker verwendet werden. Eine andere Verwendung, zB als Standlicht, ist definitiv nicht erlaubt. Es ist hierbei auch egal, ob das Standlicht denn nun orange oder gelb leuchtet, mit 21 Watt oder 5 Watt wie es für Standlicht üblich ist. Die Betriebserlaubnis ist damit erloschen. Es gibt allerdings zwei Ausnahmen: Erstens: Wenn das Fahrzeug serienmäßig ab Werk über ein solchen Standlichtblinker verfügt. Dies ist dann vom KBA über die jeweilige Fahrzeug-ABE gestattet. Oder wenn das Fahrzeug zB ein US-Fahrzeug ist und auch eine EU-Zulassung erhält. Dies ist aber nur deswegen möglich, da dies eine werksseitige Ausstattung aus den USA ist und kein Nachbau. Zweitens: Wenn man in den Blinker eine zweite Glühlampe einsetzt UND diese eben 5 Watt hat. UND der Blinker muss dabei ein weißer/Klarglasblinker sein, damit das Standlicht auch weiß leuchtet und der Blinker weiterhin mit der anderen verbleibenden originalen orangenen 21W-Glühlampe orange leuchtet. Denn vorn am Fahrzeug ist nur weißes Standlicht erlaubt, und gelbes Standlicht nur an den Seiten. UND es dürfen sich insgesamt an der Fahrzeugfront nicht mehr als 6 Standlichtquellen befinden. UND dieses Standlicht muss parallel mit den originalen Standlichtern leuchten, denn ein anders gesteuertes Ein- und Ausschalten (zB über Zündung) ist nicht gestattet. UND es darf auf die Blinkfunktion keinen Einfluss haben. Damit ist es noch nicht erlaubt, denn jetzt MUSS ein amtlich anerkannter Sachverständiger des TÜV (nicht Dekra, ö.ä., denn es ist eine Einzelabnahme) diesen neuen Standlicht-Blinker begutachten, testen und hierfür eine Einzel-Betriebserlaubnis erteilen. Dabei wird im Fz-Schein vermerkt, daß der Blinker auch als Standlicht funktioniert und das E-Prüfzeichen jetzt auch dafür Gültigkeit hat. Das gilt aber nur für dieses eine abgenommene Fahrzeug, und nicht für andere. Das macht aber nicht jeder Sachverständige, denn der Sachverständige hat Ermessensspielraum, kann daher die Erlaubnis erteilen, oder auch nicht. Erst wenn die Erlaubnis erteilt ist und in den Fz-Schein eingetragen ist, dann fährt man wieder mit einer gültigen Betriebserlaubnis. Dieser Umbau muss dann aber dauerhaft so bleiben, denn ein späteres abklemmen und wiederherstellen des originalen Blinkers ist dann erneut Eintragungspflichtig, da das E-Prüfzeichen nun wieder eine andere Funktion hat. Es ist an autos unter 4 m oder sowas ähnliches nicht erlaubt. ab 4m kann das us standlicht auch als gabariten begrenzug genutzt werden. | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #6 | |||
| ||||
| i am legend |
hm. das heißt also wenn ich: - die orangene scheige hinter der streuscheibe der blinker von in.pro entferne - die weiße blinkerbirne gegen eine orangene ersetze (damit sie orange blinkt) - uuund dazu noch eine 5W birne in das blinkergehäuse einbau (leuchtet ja ohne die orangenen scheiben dann weiß) könnte ich es evtl. eingetragen bekommen? | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #7 | ||
| |||
| Gast |
teoretisch ja frag doch mal den tüver deines vertrauens | ||
Mit Zitat antworten |
| | #8 | ||
| |||
| Golfumbauplaner |
Man kann sich auch bei ebay Blinker mit standlicht funktion bestellen und einbauen oder? da steht zumindest mit e-prüfzeichen! | ||
| | Mit Zitat antworten |
| | #9 | |||
| ||||
| Einzeldrossel-Moderator |
bei ebay steht viel! auch leider viel Müll. | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #10 | ||
| |||
| Gast |
die passen aber nicht in die in pro scheinwerfer | ||
Mit Zitat antworten |
| | #11 | ||
| |||
| Golfumbauplaner |
Ich meine ja auch die neben den NSW! gibt es be ebay mit e-prüfzeichen! | ||
| | Mit Zitat antworten |
| | #12 | |||
| ||||
| i am legend |
ja, aber die passen nicht bei der cleanen stoßstange | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #13 | |||
| ||||
| Golf-Tieferleger |
Frage zu den 6 Standlichtquellen: In meinen Angeleyes sind pro Seite 2 Standlichtringe, 1 Standlicht außen sowie 1 kleines LED-Element oben verbaut, welches auch beim Standlicht fungiert. Die LEDs hab ich wegen ihrer extremen Hässlichkeit abgeklemmt, aber theoretisch sind das ja 4 Standlichtelemente pro Seite, also 8 insgesamt. Wie geht das, die Lampen ham ja E-Zeichen? | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #14 | |||
| ||||
| i am legend |
ließ mal in deinem gutachten nach, da sind mit sicherheit nicht alle zugelassen... steht öfters bei solchen sachen dabei "led´s nur zu showzwecken" etc. | |||
| | Mit Zitat antworten |
| Antwort |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Forum | |||
| TÜV Problem Suche guten TÜV!!! | TÜV-Board | |||
| Eine kleine TÜV Geschichte | Golf Allgemein | |||
| Strafe - wegen mängel die der TÜV gesehen hat !? | TÜV-Board | |||
| Typisch TÜV | TÜV-Board | |||