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| TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht |
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| Bastler | hey hohabe heute eine Motorhaube bekommen von nem Kumpel mit 2 hutzen nach innen laufend und Bösem Blick :-) wie sieht es aus muss ich nen teilegutachten oder irgend sonen blödsinn vorweisen weil ich habe gehört neue regelung wegen einzelabnahme ??? also in die hutzen muss gitter so wie ich gehört habe oder ? und wie weit darf der blick meine scheinwerfer verdecken und bla und blub ? für antworten wäre ich dankbar MfG Danny | |||
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| User entfernt |
abdeckung kann sein wie du willst. nur es darf das Abblendlicht nicht beieinträchtigen. fahr in eine garage. mach licht an und schiebe nen blatt papier über die scheinwerfer und markiere den punkt da wo das abblendlicht nicht beeinträchtigt wird. musst von oben schieben... wenn du scheinwerfer mit DE linse hast kannst die bis zur linsen oberkante bedecken. Die eintragung der motorhaube mit hutze is ne §21 eintragung und is ne einzalabnahme. das problem is du must schauen ob die hutzen nicht die sollbriuch stellen nicht verstärken. musst mal deine haube ansehen da wirst du erkennen das da stellen sind die sich beim unfall verformen sollen... sonst mach mal bilder und fahre zum tüv und frage die jungs ob das geht,,, dafür wollen die meist nix haben... | |||
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| | #3 | |||
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| Bastler |
Danke für deine Hilfe :-) | |||
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