TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 02.04.2009, 19:55 #1
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Standard ESD und Sportluftfilter gar nicht mehr möglich

Hallo, bitte erschießt mich nicht gleich wenn ich hier den 20. Thread zu dem Thema öffne, ich hab jetzt 1,5 Stunden zu dem Thema rumgegooglet und gelesen und ziehe bisher ein bitteres Fazit.

Ich muss im April zum Tüv, hab seit 2003 nen K&N Luftfilter eingetragen und brauch nun aber nen neuen Auspuff, da hab ich nen Remus ESD bestellt. Nun werde ich den ja sehr wahrscheinlich nicht eingetragen bekommen.

Aber das ist gerade der Punkt:, in diversen Foren und auf vielen Seiten wurde gesagt, dass das ganze, auch wenn beides vom Tüv eingetragen wurde trotzdem illegal ist. Das letzte Wort hätte immer der Gutachter bei der Polizei und der könnte im Vorfeld eingetragene Sachen als ungültig abstempeln.

Jemand schrieb, er habe beides eingetragen gehabt und hätte in einer Kontrolle trotzdem zahlen müssen, weil es definitiv illegal wäre trotz Eintragung. Der ist bis vors Gericht gegangen damit, weil es ja eigentlich nicht die Aufgabe der Leute sein kann, die Tüv Eintragungen zu bezweifeln, es kann ja nicht sein, dass erwartet wird, dass sich die Leute besser als der Tüv auskennen.

Gibts nen Polizist hier der genaueres sagen kann ? Sieht so aus als müsste mein K&N wieder raus ?!


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Alt 02.04.2009, 19:58 #2
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Hm ich kenn mich jetz zwar gar nicht mit dem Thema aus aber ich dachte immer das man nur insgesamt nicht zu laut sein darf. Also wenn der ESD sehr leise wär dann würde man sowas doch legal eingetragen bekommen?!? zumindest hab ich das immer gedacht
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Alt 02.04.2009, 21:02 #3
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Man kann wohl ne Geräuschmessung machen wobei da auch von 40 € bis 1000€ alles vorhanden war (Internet eben). Aber selbst damit reicht es wohl nicht mehr aus. Ich mein nen Sportluftfilter bringt ja außer bissl mehr Sound eh nicht viel, wäre ja jetzt nicht das dingen des auszubauen, aber immerhin ist er ja schon eingetragen
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Alt 03.04.2009, 20:06 #4
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Ich hab den Tüv mal angeschrieben, der hat mir auch beim Lenkrad sehr freundlich geantwortet, ich bin gespannt was die sagen. Erstmal wollte er meine PLZ haben damit er mir besser helfen kann ?!
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Alt 03.04.2009, 20:28 #5
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Also hatte das gleiche Prob bei nem Astra: Luftfilter war eingetragen und Sportauspuff nicht. Haben nur den Luftfilter ausgebaut, beim TÜV den Auspuff eigetragen und gut ist.
Also wenn etwas eingetragen ist hat eigentlich auch die Polizei keine Handhabe, da es durch eine amtlich zugelassene Prüfanstalt ja abgesegnet wurde.
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Alt 03.04.2009, 20:50 #6
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Naja das ist gerade der Punkt, wenn da nicht steht "In verbindung mit" dann hast du in einer polizeikontrolle bei beamten die sich auskennen schlechte karten. Die kennen den Trick mit ausbauen einbauen eintragen auch nur zu gut.

Und letztendlich hat wohl der polizeiliche Gutachter das letzte Wort, wenn die nen begründeten Verdacht haben das was nicht stimmt und der sagt, dass die Eintragung ungültig ist, dann ist sie das, der Tüv ist auch nicht Gott.

So stand es zumindest in anderen Foren.... Ich würd mich auch freuen wenn es anders gehen würde.
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Alt 03.04.2009, 20:58 #7
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Nun wenn eutwas nicht mehr verbaut ist und du was neues eintragen lässt, was einer vorherigen Eintragung widerspricht muss es der Prüfer austragen bzw die Abnahme verweigern. Dafür isr er schließlich ein Dipl.Ing oder nicht???
Denke aber mal, dass wenn sich ein Bulle auskennt und dich vor den Prüfer der Polizei schleppt kannst du es zu 100% anfechten, da es abgenommen wurde und somit es sich entweder im Sand verläuft oder was weiß ich.
Da wird sicher nie ein Hahn nach krähen
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Alt 03.04.2009, 21:01 #8
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Naja, aber wie soll nen Tüv Prüfer das korrekt abnehmen, wenn du ihn täuscht indem du den Luffi ausbaust bevor du mit dem ESD hinfährst. Gerade um rauszufinden ob das ganze rechtens eingetragen wurde und beides gleichzeitig eingetragen wurde muss dort ja "IN VERBINDUNG MIT" stehen. Einzeln eingetragen hätte man sich das Geld sparen können weil es nichts bringt.
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Alt 03.04.2009, 21:27 #9
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Naja so sehe ich das nicht, da der Prüfer in der Pflicht ist, eine Eintragung zu verweigern bzw etwas auszutragen, was nicht mehr verbaut ist, von daher kann man dir keine gezielte Täuschung vorwerfen, da es ja in den Papieren drin steht und er es sich durchlesen muss, bevor er etwas einträgt.
Dem zu Folge müssten auch Fahrwerkseintragungen bzw Felgeneintragungen immer "in Verbindung mit" drin stehen......
Also nen Strick kann dir keiner drauß drehen.
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Alt 03.04.2009, 23:09 #10
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hey

wenn du den schon du den schon eingetragen hast, ist doch alles gut, bei mir hat er gemeint, dass er ja schon eingetragen ist und warum nochmal eintragen beider HU ??? Und ich habe meinen auch mit nem Remus ESD eingertragen bekommen... da steht nur "in Verbindung mit Motor-Dämmmatte"... der ESD hat doch ne ABE. Nur wenn du ne komplette Auspuffanlage vom Remus zum Beispiel drunten hast, wird es nicht gehen...

mfg
marko




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Alt 03.04.2009, 23:53 #11
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Die ABE vom Auspuff bezieht sich doch aber auf den originalzustand, dass heißt, dass die erlischt wenn du nen Luffi drin hast. So hab ich das verstanden.
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Alt 06.05.2009, 21:28 #12
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Also scheinbar geht das ganze doch noch, hatte nen Prüfer der meinte, dass das überhaupt kein Problem sei, war nach 2 min eingetragen alles, auch mit dem Zusatz in Verbindung mit. Der hat den Wagen kurz gefahren meinte ist okay und dann wars drin.
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Alt 06.05.2009, 23:23 #13
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beim vr6 bekommt man den k&N zu 100% eingetragen da da ein gutachten dabei ist für den vr6
hab ich letzte woche machen lassen! habe ab kat bastuck drunter!
habe nun auspuff und luffi eingetragen!

mfg
sting


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