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Alt 22.01.2009, 16:39 #1
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Unglücklich Scheinwerfer Kapput/ Wer Haftet?

Hallo Leute,

ich habe meine Scheinwerfer bei ebay versteigert, hat auch alles gut geklappt. Dann schreibt er sie sind kaputt, er hat es DHL gemeldet und die sagen ist ein Transportschaden, sei nicht richtig verpackt. Ich habe den Karton komplett mit Papier gefüllt und eingewickelt. Nun meine Frage wer Haftet dafür? Ich bin Privatverkäufer und denke das ich nicht für Transportschäden aufkomme. Bitte nur Antworten wenn man sich relativ sicher ist, kein "naja evtl. und möglich wer´s". Ich danke euch Gruß Thomas


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Alt 22.01.2009, 16:45 #2
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Haben DHL das Paket schon gesehen und die Schadensabteilung sagt das es nicht richtig verpackt war?
Grüße
HDD
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Alt 22.01.2009, 16:58 #3
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im regelfall geht mit unterschrifft des empfängers dei gefahr über.

d.h. sobald er das paket annimmt ist er haftbar, da er den UNVERSEHRTEN ERHALT DER WARE (!!!) quittiert...
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Alt 22.01.2009, 17:00 #4
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Jop! Stimmt! war bei mir auch schonmal. allerdings war ich der "geschädigte!"

grüße
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Alt 22.01.2009, 17:10 #5
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Ja DHL hat es gesehen und meint es ist ein Transportschaden. Mir kann aber auch keiner Beweisen das Er es nicht runterfallen lassen hat.
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Alt 22.01.2009, 17:13 #6
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Der Versender muss ein Schadensformular ausfüllen.Versuche es damit
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Alt 22.01.2009, 17:22 #7
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Bitte um ein paar mehr Worte! Was heißt der Versender muss eine Scha............ Was soll es bezwecken? Gruß
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Alt 22.01.2009, 17:25 #8
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In diesem beschreibt er dem Schaden am Paket und am Inhalt des Paketes..

Normalfall ist es immer... sobald man seine Unterschrift gibt, hat man nicht mehr das Problem..
Ich als Verkäufer bin dann frei von Schuld.

Und es ist bekannt, dass die ganzen Speditionen immer alles auf, zu schlecht verpackt, schieben..

Ich würd an deiner Stelle mich mal gründlichst bei der Post über die Situation erkundigen und ggf. Nachfragen was denn nun genau bemängelt worden ist, und wie es den "sicher verpackt" wäre.
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Alt 22.01.2009, 17:34 #9
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Aus dem schreiben der Post: mögliche Ursachen: -Innenverpackung war für Inhalt nicht ausreichend
-Inhalt nicht ausreichend durch fremde Stoffe gegen Druck Stoß, Fall geschützt.

Meine Meinung: Die Post hat gesagt das dass Paket nicht ausreichend gesichert war und haftet nicht für den Schaden, was ja nicht heißt das ich jetzt dafür hafte. Hab mal bissl genschüffelt und das Entdeckt: Für gewöhnliche Geschäfte gilt § 447 Abs. 1 BGB. Die Gefahr einer Beschädigung oder einer Zerstörung der Kaufsache geht auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware an den Versender übergeben hat.
Heißt ja eigentlich ich Hafte nicht, oder?
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Alt 22.01.2009, 18:04 #10
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Ich hatte genau das gleiche!!!!


Habe Scheinwerfer gekauft im anderen G3forum und sie sind auch kaputt angekommen.
Natührlich hat es die DHL auch auf die Verpackung geschoben, der Herr in der Filiale hat gemeint die Verpackung sei ausreichend gewesen.
Aber die Schadensabteilung hat es anderst gesehen.



Was lernen wir daraus?

Scheinwerfer NIE ohne LWR Motor oder eben so einen Stopfen der drin steckt wenn man sich neue kauft verschicken da die Reflektorhalterungen sehr schnell brechen.




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Alt 22.01.2009, 18:08 #11
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Was soll das mir sagen? Es War alles dabei, war Komplett da ich schlachte. Mir geht es ja darum das er mit einem Anwalt droht und ich noch nicht sicher bin wie ich vorgehe. Hab heute ein Brief bekommen (per einschreiben) "Rücktritt Kaufvertrag" und er fordert mich auf das Geld bis zum 31.01 zu überweisen mit Versandkosten sonst Anwalt.
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Alt 22.01.2009, 18:17 #12
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Lass ihn zum Anwalt gehen, Dir wird nichts passieren.
Er hat bei DHL den Empfang des Paketes in einwandfreiem Zustand bestätigt. Da Du Privatverkäufer bist, haftest Du ab Übergabe an den Spediteur/Transporteur nicht mehr.
Wurde alles oben schon geschrieben.
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Alt 23.01.2009, 11:56 #13
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Das Problem ist aber, dass Pakete einen Sturz von 1,50m Höhe aushalten müssen. Wenn die Schadensstelle bei DHL befindet das das Paket nicht ausreichend ist trägt im normalfall der Versender die Kosten.

mfG
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Alt 23.01.2009, 12:01 #14
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Das nächste mal das Paket nochmal in ein zweites Paket verpacken und dazwischen Zeitungspapier
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Alt 23.01.2009, 12:08 #15
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Stimmt mit dem BGB. Wenn du Privater verkäufer bist und das auch so gesehen wird mit der Anzahl deiner Verkäufe, die Einteilung in ebay ist unwichtig, so geht die Gefahr bei der Aufgabe an einen Transporteur auf den Käufer über. Aber du bist schon verpflichtet, die Ware ausreichend zu verpacken. Das ist vertragliche Nebenpflicht.

Bei einem gewerblichen Verkäufer geht die Ware erst bei der Aushändigung an den Käufer an den über. Der haftet also auch für den Transport.

Wolfgang
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Alt 23.01.2009, 12:24 #16
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hallo

also wie schon gesagt bei Privatverkäufer liegt die "Gefahr" beim Käufer. Papier ist aber kein ausreichendes Verpackungsmaterial, das muss man aber auch sagen. Ich würde sagen man einigt sich und du erstattest ihm 50% des Betrages ! Wenn er es soweit treibt kann es vor Gericht landen, liegt dann beim Richter... der kann so oder so entscheiden... Da kommen dann unnötige Kosten hinzu.

mfg
marko
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Alt 23.01.2009, 16:38 #17
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Also wie bereits gesagt, der Käufer hätte das Paket nach Erhalt, und vor Unterschrift (Quittierung das der Artikel keinen Transportschaden aufweißt) öffnen und auf unversehrtheit prüfen müssen.
Er hat also den Fehler gemacht und muss nun, (wenn der Schaden wirklich durch den Transport entstand) auskommen.

...muss auch oft auf der Arbeit Ware entgegennehmen. Daher kenne ich diese Regeln aus der Ausbildung...
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Alt 23.01.2009, 17:13 #18
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Hab heut einen Termin bei meinem Anwalt gemacht. Ich werde euch berichten. Danke


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