Tuning Felgen & Reifen, Motortuning, Fahrwerke und mehr

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Alt 19.01.2009, 11:19 #1
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Standard polierte Felgen

moin,

ich habe da mal ne Frag zu ein paar Alufelgen....Eintragung oder nicht-Eintragung...solche Fragen wurden hier bestimmt schon mehrfach gestellt, und daher hoffe ich, dass ich hier als neuer nicht gleich gesteinigt werde deswegen...

Bei meinem 3er 1.8 Europe Bj 1996 sind 14 Zoll Räder im Fzgschein eingetragen. Habe nun ein Angebot für ein paar BBS 15 Zöller mit polierten Betten bekommen. Da es sich bei den BBS nach meinem Wissen um original VW Zubehör handelt erübrigt sich eigentlich die Eintragung, aber die unterschiedliche Zollgröße lässt mich zweifeln....

Das zweite sind die polierten Felgenbetten. Das stellt ja eine Oberflächenveränderung dar und dürfte im Bürokratenland Deutschland wohl erst recht eine Eintragung oder sogar technische Prüfung notwendig machen? hat jemand damit Erfahrung? Mir geht es insbesondere darum im Falle eines Unfalls nicht meinen Versicherungsschutz zu verlieren weil der Kram nicht eingetragen ist.

Ich würde mich freuen wenn ihr mir helfen könntet. Danke im voraus.
Gruß Mopedkonsul


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Alt 19.01.2009, 11:31 #2
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hey,

Also das polierte ist egal da musst nix testen oder eintragen lassen!

Mit den Felgen kann ich dir auch nicht sagen da es ori VW ist da hab ich keine Erfahrung mit!

Chris
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Alt 19.01.2009, 11:40 #3
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Musst du so oder so eintragen, egal ob original vw oder nicht...Wenn du nur 14zoll eingetragen hast, und keine 15 zoll. Musst du sie eintragen!
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Alt 19.01.2009, 12:01 #4
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Man müsste sie schon eintragen lassen. Auch wenn sie von einem GolfIII kommen. Egal ob 15 oder auch 16 Zoll.
Aber Da die serien Bereifung nicht mehr in den neuen Fahrzeugschein steht. Und es nur noch im Brief steht. Würde ich ohne Bedenken original Golf III Felgen in 15 Zoll auf den Wagen montieren.
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Alt 19.01.2009, 12:42 #5
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Standard aha!

Hi,

danke für Eure Antworten.

@Cult Golf : und was ist mit der Versicherung im Schadenfall? Wenn der Gutachter kommt und sieht, das die felgen da nicht eingetragen waren, wäre es doch ein gefundenes Fressen für die Versicherung ein Argument zu haben den Schaden nicht begleichen zu wollen. Auch wenn die felgen mit dem eigentlichen Unfallhergang nix zu tun haben.

Aus dem Motorradbereich kenne ich es so, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs sofort erlischt wenn man irgendetwas (egal was) an ein Fzg montiert ohne das man eine ABE hat, oder das Teil selber eine E-Nr trägt, oder das Teil per Einzelabnahme eingetragen wurde. Und wer ein Fzg mit erloschener Betriebserlaubnis auf der Strasse bewegt hat keine Versicherungsdeckung.
So ist es leider bei uns in Deutschland.

Gruezi
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Alt 19.01.2009, 12:59 #6
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Das ist richtig mit der Betriebserlaubnis. Ich denke Das sich ein Gutachter garnicht über sowas in Kenntnis setzt.
Es spielt so schätze ich Ihn ein, für ihn keine Rolle ob du nun eine 14 Zoll Stahlfelge von VW fährst. Oder eine 15 Zoll Alufelge von VW.
Ich denke es ist Optisch original. Wir schreiben ja nicht von tiefer breiter härter.
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Alt 19.01.2009, 13:15 #7
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Da fällt mir ein...
ob man für so eine Felge eine ABE für den Golf 3 bekommt? zB von BBS direkt ? oder vom KBA?
Es müssten doch ziemlich viele 3er Golf in Deutschland mit der gleichen Konfiguration rumfahren, sprich, 14 Zöller in Fzgschein, 15 Zöller BBS auf der Strasse. Da müssten die bei BBS doch bestimmt schon Vordrucke fertig liegen haben...

Hat jemand ne Ahnung? Wäre cool, könnte ich mir die Eintragung sparen.
Danke/Gruß Mopedkonsul
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Alt 19.01.2009, 13:20 #8
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Frag mal bei VAG freundlich nach...
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Alt 19.01.2009, 15:10 #9
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Standard Vag = Vw?

Cult Golf,
du meinst bei VW?
Gruß
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Alt 19.01.2009, 15:12 #10
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Zitat:
Zitat von Mopedkonsul
Und wer ein Fzg mit erloschener Betriebserlaubnis auf der Strasse bewegt hat keine Versicherungsdeckung.
So ist es leider bei uns in Deutschland.

Gruezi
haftpflicht ist immer da, es kann nur sein, dass dich die versicherung bis max. 5000€ in regress nimmt.




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Alt 19.01.2009, 15:15 #11
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Hi Nepomuk

aha, interessant. Warum gerade EUR 5.000?
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Alt 19.01.2009, 15:20 #12
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Zitat:
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Hi Nepomuk

aha, interessant. Warum gerade EUR 5.000?
da musst du unseren gesetzgeber fragen
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Alt 19.01.2009, 15:24 #13
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Ja Bei VW Fragen!
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Alt 19.01.2009, 16:04 #14
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Das ganze nennt sich Übereinstimmungsbescheinigung welche du bei VW bekommen kannst.
Da sind alle Felgen drin aufgelistet welchen für deinen Golf ab Werk freigegeben sind.
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Alt 19.01.2009, 16:15 #15
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Standard BBS Homepage

@bremer: Danke!!

war gerade auch mal bei BBS auf der Homepage. Da kann man sich Gutachten runterladen, ist praktisch. benötigt man allerdings eine Nummer die aus 2 Buchstaben und 3 Nummern besteht. Wo man diese herbekommt weiss ich nicht, aber vermute diese ist auf der felge eingestanzt?
Gruß
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Alt 19.01.2009, 18:33 #16
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Hello again,

bekomme vom Verkäufer der Felgen folgende Info:

ZITATANFANG
Die Reifengrößen die auf deinem VW zugelassen sind kann man anhand des KFZ Scheines nicht alle Reifen und Felgengrößen rauslessen die tatsächlich zugelassen sind. Bei einer 2 jährigen Vorführung beim Tüv greift er auf eine Interne Datenbank zu wo alle Größen der hier original VW BBS Felge stehen. Eine Eintragung und ein Gutachten gibt es also für diese Felgen nicht, auch nicht bei VW.
ZITATENDE

Also noch mal ne andere Information....die allerdings für mich verlockend klingt.
Kann jemand diesen Sachverhalt bestätigen/kommentieren?
Für Eure Hilfe Danke vorab!!
Gruß
Marcel
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Alt 20.01.2009, 10:49 #17
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Standard das sagt VW

moin,

nur noch mal zur Vervollständigung: von VW kommt die Aussage, dass die Eintragung bei original VW Zubehörfelgen überhaupt kein Problem ist. Auch nicht wenn die neuen Felge größer ist. Es muss nur technisch OK sein. Eine Übereinstimmungsbescheinigung oder sonstige Papiere braucht man nicht. Unter der Nabenkappe befindet sich eine Nummer eingestanzt die die Felge als original VW Zubehör ausweist.
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Alt 20.01.2009, 10:52 #18
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Na siehste....


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