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| TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht |
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| Hilfesuchender |
Moin moin, wie sieht es eigentlich aus, wenn ich auf meinen Golf die originalen BBS Felgen in 15" mit 195/50 Reifen raufklatsche? Muss ich das eintragen lassen oder darf ich die einfach fahren weil VW-Originalteil? Oder gibt es evtl sogar von VW so eine Art ABE die ich mitführen muss? Danke im Voraus! | ||
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| | #2 | |||
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| Golfumbaufertigsteller |
musst du im schein nachgucken sing glaub ich doch schon eingetragen ..... gruss daniel | |||
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| | #3 | |||
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| Super-Moderator |
wenn du die 7,5 x 15" mit der bereifung im schein stehen hast klar. Da Original Vw | |||
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| | #4 | |||
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| Abgemeldet&Eingemottet |
Gibt es eine 7,5x15 von VW? Dachte die größten Originalen für den Golf 3 sind die 7x16 von 20 Jahre Jubiläums Modell. Wenn du die Typischen 6,5x15 meinst dann sollten sie eigentlich im Schein stehen oder falls nicht sollte es keine Probleme beim Eintragen geben. | |||
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| | #5 | ||
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| Hilfesuchender |
Hallo Waren bei mir zwar eingetragen aber der Prüfer hat Sie aufgrund des Fahrwerkes und der Distanzen hinten einfach nochmals mit eingetragen sicher ist sicher, gibt nämlich Beamten die wollen dann ne Freigabe von VW sehen. und dann kannst du denen x mal erklären dass die Felgen auf den GT´s Serienmäßig drauf sind das Interessiert den guten Mann dann wenig. Hatte es zwar noch nicht aber sicher ist sicher und wenn se drinnenstehen kann dir keiner was anhaben, und außerdem gehen die von den Reifen aus die auf der alten Bescheinigung oben rechts stehen aus, da die Sonderräder (auch BBS, in anderen Varianten außer dem GT unten stehen) trägt er Sie halt mit ein. Das hat er mir so erklärt, und wenn man dann in eine VK kommt, dann hat man alles und wird nicht angemacht. also lieber wenn er en Fahrwerk oder so einträgt miteintragen lassen, ansonsten braucht man es nicht. Grund fürs Eintragen in Verbindung mit nem Fahrwerk oder Federn: Da bekannterweise in den Gutachten drinnen steht in Verbindung mit Serienbereifung...... andere Rad/Reifen- Kombinationen sind gesondert zu prüfen..... (denke dass man diese Sätze kennt, zumindestens diejenigen die sich ein Gutachten auch mal durchlesen) | ||
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