TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 24.10.2008, 09:06 #1
hotspot
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Standard Tüvbesuch

hallo, war gard beim tüv. wollte mein h&R gewinde eintragen lassen. hat soweit auch alles gut geklappt bis auf eine ausnahme. da steht im gutachten das vom oberen federteller bis obere verstellschraube vom dämpfer 150mm eingehalten werden müssen ?????

Habe meinen golf extra schon höher gelegt um die reifenfreigängigkeit herzustellen. habe aber trotzdem nur 130mm, jetzt muss ich den noch 2 cm hoch drehen!

Da stellt sich mir doch echt die frage warum ich mir ein gewindefahrwerk gekauft habe? So hoch wie das teil dann ist hätte ich auch 30er federn nehmen können, das käme aufs selbe hinaus! echt zum kotzen!

was ist denn wenn ich nach dem tüv den wagen wieder 3cm runter dreh und mich halten die grün weissen an?

oh man. da kannste echt ausflippen.

gruss


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Alt 24.10.2008, 09:15 #2
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dann bist du am a....

du kannst dir das normalerweise per einzehlabnahme eintragen lassen wenn du tiefer bist als im gutachten. oder über nen tuner gehts meistens auch. kostet aber meist mehr als ne einzehlabnahme
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Alt 24.10.2008, 19:15 #3
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welche Polizist legt sich denn unten den Wagen und misst mit einer Schiebelehre den Abstand am Stoßdämpfer ???
Also ich denke da wird nix passieren, solange es wirklich nicht schleift oder ähnliches ! (Schleifspuren...)
Musst du aber selber entscheiden, war nur meine Meinung und Erfahrung (habe auch schon lange Gewinde drinne, meistens ohne Höhenangabe etc.)

mfg
marko
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Alt 24.10.2008, 19:39 #4
hotspot
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ja, bloß ist doch echt bescheuert, diese höhenangabe von h&r, habe das jetzt so fürn tüv so eingestellt, wahnsinn, habe da bald 4cm oder so platz zwischen gummi und radhauskante! und das bei 17Zoll, wenn ich jetzt 15 zoll drunter hätte dann hätte ich noch mehr luft! voll der quatsch von h&r! die frage ist was steht denn zum beispiel in einem kw gutachten?

und mein 57i kit tragen se auch nicht mehr ein, oh man!
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Alt 24.10.2008, 19:39 #5
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also ich habe das gleiche prob wenn ich auf den abstand gehe der im gutachten steht is die karre hoch wie ein buss hab alles freigängig und war auch schon bei einigen tüvern wegen ner sonder eintragung aber keiner will es tiefer eintragen
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Alt 24.10.2008, 19:51 #6
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Zitat:
Zitat von marko1983
welche Polizist legt sich denn unten den Wagen und misst mit einer Schiebelehre den Abstand am Stoßdämpfer ???
Also ich denke da wird nix passieren, solange es wirklich nicht schleift oder ähnliches ! (Schleifspuren...)
Musst du aber selber entscheiden, war nur meine Meinung und Erfahrung (habe auch schon lange Gewinde drinne, meistens ohne Höhenangabe etc.)

mfg
marko

und was machste wenn du einen unfall baust????

dann guckt der gutachter auf einmal und sieht, karre ist tiefer als erlaubt.
dann kann es sein das deine versicherung nicht zahlt und so weiter.

also lieber legal als so ein scheiss!!!
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Alt 24.10.2008, 19:53 #7
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dann ändert doch das gutachten ab und gut es gibt immer mittel und wege etwas eingetragen zu bekommen und 4 cm bei 17 zoll ist extrem ich hab mit serienfahrwerk und 195/50r15 ca 4 cm
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Alt 24.10.2008, 19:55 #8
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Zitat:
Zitat von hotspot
ja, bloß ist doch echt bescheuert, diese höhenangabe von h&r, habe das jetzt so fürn tüv so eingestellt, wahnsinn, habe da bald 4cm oder so platz zwischen gummi und radhauskante! und das bei 17Zoll, wenn ich jetzt 15 zoll drunter hätte dann hätte ich noch mehr luft! voll der quatsch von h&r! die frage ist was steht denn zum beispiel in einem kw gutachten?

und mein 57i kit tragen se auch nicht mehr ein, oh man!

ist nicht nur bei h&r so.
bei meinem supersport hatte ich auch noch mit meinen 17er 3cm platz im kasten.

hab jetzt alles eingetragen sogar den 57i mit auspuff.
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Alt 24.10.2008, 22:46 #9
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deswegen vorher informieren wo Verstellbereiche von.... bis... angegeben sind.
Bei den meisten Herstellern kann man das GA downloaden und nachschauen.
Dewegen habsch mir auch kein H&R wieder geholt.. obwohl der Fahrkomfort unschlagbar ist.
Und schraubst dran rum im Bereich der nicht im GA aufgeführt ist, fährst ohne Versicherungsschutz. Passiert was und Du bist schuld, darfst ALLES zahlen incl. Unfallgegener usw...
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Alt 24.10.2008, 23:51 #10
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da steht ja ein verstellbereich drin, aber dann gibts da einen extrapunkt der da heißt : Einstellung : Abstandsmaß zwischen federtelleroberkante und mitte der dämpferbefestigungsschraube : Achse 1 150mm, Achse 2 210mm.

Kein min. oder max ? einfach nur diese 2 angaben? wofür stehn die?




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Alt 25.10.2008, 01:18 #11
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das ist der minimale bereich des restgewindes.

wenns übern tüv so nicht klappt dann geht sowas über nen tuner..
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Alt 26.10.2008, 14:31 #12
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Zitat:
Zitat von Interceptor
deswegen vorher informieren wo Verstellbereiche von.... bis... angegeben sind.
Bei den meisten Herstellern kann man das GA downloaden und nachschauen.
Dewegen habsch mir auch kein H&R wieder geholt.. obwohl der Fahrkomfort unschlagbar ist.
Und schraubst dran rum im Bereich der nicht im GA aufgeführt ist, fährst ohne Versicherungsschutz. Passiert was und Du bist schuld, darfst ALLES zahlen incl. Unfallgegener usw...
so ein Quatsch, wenn die Tieferlegung von Relevanz ist bekommt man max. ne Teilschuld, ansonsten bekommst du auch dein Geld von der Versicherung (vorrausgestzt du hast Vollkasko), den Schaden vom Unfallgegner trägt ja dann deine Versicherung.

Bei KW steht ein Verstellbereich drin, normalerweise ist es Schwachsinn eine Höhe in den FZ-Schein einzutragen, da es ja ein Gewindefahrwerk ist und kein "normales Festfahrwerk", da kann man die Höhe auch später ändern, solange es im angegeben Bereich ist und TÜV Gerecht ist...

das K&N 57i Set bekommst du nur noch mit ner Motorhauben-Dämmmatte eingetragen, sonst kein Problem...

mfg
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Alt 27.10.2008, 08:08 #13
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ja wie gesagt, habe mir nochmal extra das gutachten angesehn steht tatsächlich drin das man es mit dieser Höhe, also 150mm vorne zwischen bla eintragen muss! Echt komisch, weiss garnicht mehr wie das damals an meinem Passat war!?

Das 57i Kit bekommst NICHT mehr eingetragen, auch nicht mit Dämmmatte. War früher so, hatte ich auch damals eingetragen, aber jetzt hat der Prüfer mir xtra seinen bildschirm gezeigt wo zu ersehen war das dieses gutachten vom Tüv Österreich wieder eingezogen worden ist! Also keine Eintragung mehr!
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Alt 27.10.2008, 21:01 #14
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Zitat:
Zitat von hotspot
ja wie gesagt, habe mir nochmal extra das gutachten angesehn steht tatsächlich drin das man es mit dieser Höhe, also 150mm vorne zwischen bla eintragen muss! Echt komisch, weiss garnicht mehr wie das damals an meinem Passat war!?

Das 57i Kit bekommst NICHT mehr eingetragen, auch nicht mit Dämmmatte. War früher so, hatte ich auch damals eingetragen, aber jetzt hat der Prüfer mir xtra seinen bildschirm gezeigt wo zu ersehen war das dieses gutachten vom Tüv Österreich wieder eingezogen worden ist! Also keine Eintragung mehr!
Na ich war vor vielleicht 3 Montaten da und er hat gemeint, dass "alte" Gutachten, ist nicht mehr gültig. Hatte aber noch eins dabei, wo drinne steht... mit Motorhauben Dämmmatte... und das ist gültig und er hat es mir so eingetragen. Warum und wieso konnte er mir auch nicht erklären. Warum soll das neue schon wieder ungültig seien ??? Dann kannst du ja den Filter JETZT in die Tonne treten bzw. an K&N zurückschicken... ???

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Alt 28.10.2008, 08:38 #15
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bei mir steht drin mit Motorhaubendämmatte. In 3 Monaten kann sich ja auch wieder viel tun. Hatte mir extra seine Tabelle gezeigt wo zu erkennen war das dieses Gutachten eingezogen worden ist. Weiss nicht vlt. gibts da ja verschiedene Gutachten? Meins ist vom Tüv Österreich? Vlt. liegts daran?


gruss
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Alt 28.10.2008, 08:43 #16
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wo kann ich denn da bei k&N anrufen? find da bei google nichts?
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Alt 28.10.2008, 09:15 #17
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http://knluftfilter.com/

dann ob links auf Kontakt
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Alt 28.10.2008, 15:10 #18
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ja es gibt ein neues Gutachten !!!

das alte ist ungültig, das ist richtig !

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Alt 28.10.2008, 17:35 #19
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und das bekomm ich nur über die komische seite bei k&n?
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Alt 28.10.2008, 18:01 #20
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Auf der Seite stehen email Adressen und Telefonnummern. Einfach mal anrufen.






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